Änderung des § 2 (Vorstand): Abstimmung vom 23. bis zum 30. Dezember 2005: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. März 2006, 12:00 Uhr
Der folgende Satzungänderungsantrag wurde am 30. Dezember 2005 einstimmig angenommen:
In den Absatz 2 des Paragrafen zum Vorstand werden die hervorgehobenen Wörter eingefügt: (2) Jedes GII-Mitglied kann für den Vorstand kandidieren. Eine Kandidatur muss im internen Diskussionsforum ausdrücklich erklärt und per Rundmail allen Mitgliedern bekannt gemacht werden. Eine Woche, nachdem die Kandidatur erklärt worden ist, wird im Abstimmungsbereich EINE GEHEIME Wahl durchgeführt, die eine Woche dauert. Wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält, ist gewählt. WENN MEHR MITGLIEDER KANDIDIEREN ALS VORSTANDSPLÄTZE FREI SIND, SIND DIEJENIGEN MIT DEN MEISTEN JA-STIMMEN GEWÄHLT. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder dauert jeweils 4 Monate.