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Fragenübersicht Findest Du es richtig, dass man eine Strafe zahlen soll wie z.b in NRW, wenn man im Lokal einen falschen Namen angibt?
1 - 20 / 33 Meinungen+20Ende
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30.09.2020 11:17 Uhr
Wie will man herausfinden, welcher der Gäste einen falschen Namen angegeben hat?
Stellt man sich in den Raum vor 50 Leute und ruft "Hey, wer von euch ist Conny Erdbeer?"
30.09.2020 11:20 Uhr
Zitat:
Wie will man herausfinden, welcher der Gäste einen falschen Namen angegeben hat?
Stellt man sich in den Raum vor 50 Leute und ruft "Hey, wer von euch ist Conny Erdbeer?"


Oh - das herauszufinden ist nicht so schwierig, wie mein werter Vorredner schreibt. Man wird wohl stichprobenartig prüfen (Ordnungsamt), ob die anwesenden Personen in einer Lokalität...

a) erfasst sind
b) unter Kontrolle des Ausweises auch namentlich korrekt erfasst sind

Das kann natürlich nur stichprobenartig passieren (Personal!)
Ist aber dennoch ein Kriterium um bei Angabe der Daten keine Fantasieprodukte a la Mickey Mouse oder Daisy zu benutzen.
30.09.2020 11:22 Uhr
Mir wird ehrlich gesagt allmählich ein bisschen mulmig, wenn ich beobachte was da alles an Strafandrohungen, Maßregelungen und generellem Misstrauen im Zuge der Corona-Politik aus dem Boden sprießt.

Klar mag das alles in der Motivation irgendwo nachvollziehbar sein, aber ich würde mir doch etwas weniger Regulierung und etwas mehr Schweden wünschen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.09.2020 11:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.09.2020 11:23 Uhr
Zitat:
Das kann natürlich nur stichprobenartig passieren (Personal!)
Und nur gegenüber dem Ordnungsamt (oder wer auch immer in NRW zuständig ist). Eine Ausweispflicht gegenüber dem Wirt besteht nicht.

Und dann kann man den Wirt auf die DSGVO hinweisen. Das öffentliche Auslegen/Weitergeben einer fortlaufenden Tabelle, in der dann persönliche Daten stehen, ist sicher nicht konform und kann auch beim Wirt zu den in der DSGVO vorgesehenen empfindlichen Geldbußen führen.
30.09.2020 11:23 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wie will man herausfinden, welcher der Gäste einen falschen Namen angegeben hat?
Stellt man sich in den Raum vor 50 Leute und ruft "Hey, wer von euch ist Conny Erdbeer?"


Oh - das herauszufinden ist nicht so schwierig, wie mein werter Vorredner schreibt. Man wird wohl stichprobenartig prüfen (Ordnungsamt), ob die anwesenden Personen in einer Lokalität...

a) erfasst sind
b) unter Kontrolle des Ausweises auch namentlich korrekt erfasst sind

Das kann natürlich nur stichprobenartig passieren (Personal!)
Ist aber dennoch ein Kriterium um bei Angabe der Daten keine Fantasieprodukte a la Mickey Mouse oder Daisy zu benutzen.


Man stelle sich vor, es wird eine Hundertschaft zur Kontrolle einer türkischen Hochzeit ausgesandt.
30.09.2020 11:25 Uhr
Zitat:
Man stelle sich vor, es wird eine Hundertschaft zur Kontrolle einer türkischen Hochzeit ausgesandt.
Ich dachte, die sind alle so überlastet und unterbesetzt? Aber für so einen Bullshit hat man dann natürlich Zeit.
30.09.2020 11:26 Uhr
Zitat:
Eine Ausweispflicht gegenüber dem Wirt besteht nicht.


Exakt.
Wenn man das nämlich weiterdenkt, wären wir sonst bei dem, was keiner wollen will: Bürgerwehren zum Beispiel.
Es hat seinen Sinn, dass Privatpersonen keine hoheitlichen Befugnisse bekommen.
30.09.2020 11:28 Uhr
Können mich die anwesenden Juristen aufklären, warum die Perso-Kontrolle bei Gaststätten ein Problem ist, bei Hotelübernachtungen aber nicht?
30.09.2020 11:30 Uhr
Zitat:
Können mich die anwesenden Juristen aufklären, warum die Perso-Kontrolle bei Gaststätten ein Problem ist, bei Hotelübernachtungen aber nicht?


Das ist allerdings eine gute Frage. Ich - juristischer Laie - vermute, dass es bei Letzterem etwas mit dem Meldegesetz zu tun hat.
30.09.2020 11:31 Uhr
Zitat:
Können mich die anwesenden Juristen aufklären, warum die Perso-Kontrolle bei Gaststätten ein Problem ist, bei Hotelübernachtungen aber nicht?


Ich bin nicht unglaublich viel in Deutschland unterwegs mit Hoteübernachtungen, aber ich kann mich nicht erinnern, jemals nach dem Ausweis gefragt worden zu sein.

In der Schweiz ist das Standard, ich glaube, das liegt daran, dass die das irgendwo melden müssen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.09.2020 11:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.09.2020 11:31 Uhr
Zitat:
Können mich die anwesenden Juristen aufklären, warum die Perso-Kontrolle bei Gaststätten ein Problem ist, bei Hotelübernachtungen aber nicht?


Es gibt dabei kein Problem. Es gäbe ein Problem, wenn die Kontrolle des Ausweises stattfinden muss, weil hoheitliche Aufgaben übertragen werden. Das ist aber eng zu verstehen - sich den Perso vorzeigen zu lassen um jemanden zu identifizieren oder sich zu vergewissern ist keine Übertragung hoheitlicher Aufgaben.

Ich kann nachvollziehen wenn jemand sagt es hat ein Geschmäckle, aber hier wird häufig auch etwas verwechselt.
30.09.2020 11:33 Uhr
Zitat:

Ich bin nicht unglaublich viel in Deutschland unterwegs mit Hoteübernachtungen, aber ich kann mich nicht erinnern, jemals nach dem Ausweis gefragt worden zu sein.

In der Schweiz ist das Standard, ich glaube, dass liegt daran, dass die das irgendwo melden müssen.

Ich bin auch nicht viel in Hotels unterwegs, aber wenn ich in den letzten Jahren dort unterwegs war, wurde ich noch jedesmal danach gefragt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.09.2020 11:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.09.2020 11:35 Uhr
Zitat:
Ich bin nicht unglaublich viel in Deutschland unterwegs mit Hoteübernachtungen, aber ich kann mich nicht erinnern, jemals nach dem Ausweis gefragt worden zu sein.


Auch bei Hotels besteht das Risiko von falschen Angaben. Aber: Das Einchecken unter falschem Namen im Hotel stellt einen"Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz" dar: Laut dem Hotelverband Deutschland (IHA) handele sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Und das kann teuer werden: Bis zu 1.000 Euro Bußgeld können dabei als Strafe verhängt werden.
30.09.2020 11:37 Uhr
Ich war zwar ewig nicht mehr in NRW in einer Gastronomie.

In BaWü und Hessen ist für mich kein System erkennbar, wann nach Kontaktdaten gefragt wird und wann nicht... Ich glaube, dass ich seit Corona-Beginn 2mal gefragt wurde, einmal in Hessen und einmal in BaWü und bei allen anderen Gastronomiebesuchen in diesen beiden Bundesländern nie.
30.09.2020 11:37 Uhr
§§ 29, 30 BMG
30.09.2020 11:40 Uhr
@Anteros:
das erscheint mir aber sehr weit hergeholt:

Zitat:
§ 29 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
(1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten), für länger als sechs Monate aufgenommen wird, unterliegt der Meldepflicht nach § 17 oder § 28. Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.



@Ratio: hier wird Hilfe benötigt ;-)
30.09.2020 11:42 Uhr
Zitat:
@Anteros:
das erscheint mir aber sehr weit hergeholt:


Der §29 wurde nicht durch mich, sondern durch McOnline ins Spiel gebracht.
30.09.2020 11:44 Uhr
Bei einem Hotel handelt es sich um eine Beherbergungsstätte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG), da eine Einrichtung vorliegt, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dient. Die Folge ist, dass in Hotels die besondere Meldepflicht gem. § 29 ff. BMG gilt. Gäste haben damit am Tag der Ankunft (Check-In) einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der die in § 30 Abs. 2 BMG aufgeführten Daten enthält. Dieser Meldeschein darf grundsätzlich nur enthalten:

Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise,
Familiennamen,
Vornamen,
Geburtsdatum,
Staatsangehörigkeiten,
Anschrift,
Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 29 Absatz 2 Satz 2 und 3 BMG sowie
Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen.
Die Erhebung von Angaben darüber hinaus, ist zumindest nicht durch die Meldepflicht gerechtfertigt.
30.09.2020 11:44 Uhr
Zitat:
Der §29 wurde nicht durch mich, sondern durch McOnline ins Spiel gebracht.


Bitte keine neue Diskussion, wer was gesagt haben könnte ;-)

Ich hab mich auf deinen Link zu diesem Hotelverband bezogen. In diesem Gesetz habe ich nix gefunden, was zu einer Meldung bei einer einzigen Übernachtung führen müsste.
30.09.2020 11:45 Uhr
Zitat:
Die Folge ist, dass in Hotels die besondere Meldepflicht gem. § 29 ff. BMG gilt.
Aber eben erst bei einer Beherberungsdauer von 6 Monaten (siehe mein Zitat oben).

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