Leitfaden Regierung

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Der Leitfaden Regierung regelt die Funktion sowie Rechte und Pflichten der Regierung innerhalb dol2days. Die aktuelle Fassung trat am 27.07.2014 in Kraft.

A) Zur Regierung

1) Was ist die Regierung

Die Internetregierung besteht aus dem gewählten Kanzler und seinem Team. Es ist dem Kanzler selbst überlassen, wen er in sein Team aufnimmt und welche Ämter er vergibt. Der überwiegende Teil der Kanzler/Regierungen haben ein relativ einheitliches Vorgehen in der Strukturierung ihres Teams, mit den Bereichen Interna, Justiz und RL-Marketing.


2) Grundsätzliche Rechte der Internetregierung

Der Kanzler ist für die Dauer seiner Amtszeit mit Moderatoren-Rechten ausgestattet. Die Redaktion kann diese Rechte verweigern oder jederzeit aberkennen, sofern gewichtige Gründe dafür vorliegen. In diesem Fall werden die Gründe schriftlich niedergelegt und allen Mitspielern zugänglich gemacht.

Der Kanzler hat Zugriff auf den Account @Info, mit dem unter anderem Doliszite und Mitgliederbefragungen gestellt werden können, sowie auf die Community-Rundmailfunktion. Weiterhin kann man mit dem Account @Info Schlagzeilen eintragen und damit tagesaktuelle Geschehnisse direkt in Umfragen umwandeln, die nicht rezensiert werden müssen. Es steht dem Kanzler frei, den Account @Info auch für bis zu drei weitere Mitglieder der Regierung zugänglich zu machen.

Als Organ der Exekutive kann die Regierung Verordnungen erlassen, die die Änderung dieses Gesetzbuches zum Gegenstand haben. Eine Verordnung muss sich auf die Abänderung, Entfernung oder Hinzufügung einer einzigen Seite des Gesetzbuches beschränken und gilt als erlassen, sobald ihr Text an den Redaktionsaccount übermittelt, der Empfang von zwei Redakteuren per dol-Mail bestätigt und die Verordnung daraufhin im Wortlaut via Communityrundmail verkündet worden ist. Eine erlassene Verordnung tritt nach Ablauf von zwei Wochen in Kraft, sofern binnen dieser Frist weder die Redaktion ein Veto eingelegt noch die Community per Doliszit die Aufhebung selbiger Verordnung beschlossen hat. Die Regierung kann nicht mehr als eine Verordnung gleichzeitig erlassen, zudem darf auf eine erlassene Verordnung frühestens nach 14 Tagen die nächste folgen. Wird ein Basisdoliszit angestrengt, das einzig und explizit die Aufhebung einer noch nicht in Kraft getretenen Verordnung zum Gegenstand hat, entfällt der reguläre Vorlauf, sodass das Doliszit unmittelbar nach Erreichen des notwendigen Unterstützerquorums gestartet wird. Die Leitfäden "Regierung" und "Wahlen" sind durch Verordnungen unberührbar. Für die Erlassung von Verordnungen ist der Kanzler zuständig sowie höchstens ein weiteres von ihm benanntes Regierungsmitglied.

Der Kanzler sowie von ihm ausgewählte Minister und Mitarbeiter sind Administratoren der Regierungsforen und des Kanzleramts.


3) Welchen Auftrag hat die Regierung?

Die Regierung hat den Auftrag, innovativer Motor der Community zu sein und aktiv an der Entwicklung von Projekten (der Verbesserung von dol2day) und deren Fertigstellung zu arbeiten. Deswegen legen die Kanzlerkandidaten meist ein Wahlprogramm vor, welches sie in ihrer Amtszeit umsetzen möchten.

Der Kontakt zwischen Regierung und Community spielt sich in dafür eingerichteten Kommunikationsforen ab.

Der gewählte Kanzler und seine Regierung erhalten von der Redaktion Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Wahlprogramms, sowie bei der Umsetzung der Entwicklungsziele von dol2day und bei der Steigerung der Bekanntheit von dol2day.


B) Wie der Kanzler sein Amt verliert

Der Kanzler kann sein Amt auf dreierlei Arten verlieren:

1) Ende der Legislaturperiode

Normalerweise verliert er sein Amt, wenn seine Legislaturperiode endet und er entweder nicht mehr antritt oder bei der dann anstehenden Wahl geschlagen wird.

2) Rücktritt

Der Kanzler kann jederzeit freiwillig zurücktreten. In diesem Fall bleibt das Amt vakant, bis es zu Neuwahlen kommt. Alles weitere regelt der Leitfaden Wahlen.

3) Das Mistrauensvotum

Sind die Doler mit der Arbeit der amtierenden Regierung unzufrieden, können sie ein konstruktives Misstrauensvotum anregen (1. Phase) und durchführen (2. Phase).

1. Phase: Die Beantragung der offiziellen Misstrauensvotums-Initiative

In der ersten Phase muss eine Partei, die zum konkreten Zeitpunkt die Bedingungen der Parteienrichtlinie erfüllt, eine offizielle Ini für ein Mistrauensvotum beantragen. Die Initiative Volk wird dabei wie eine Partei behandelt. Mit dieser Beantragung muss die Nominierung eines aktiv wahlberechtigten Dolers als Kanzlerkandidat einhergehen, der den amtierenden Kanzler ablösen soll.

Wenn die Redaktion dem zustimmt, wird eine Community-Rundmail gestartet und ein Link von der Startseite auf die offizielle Misstrauens-Initiative eingerichtet. Damit leitet die Redaktion die zweite Phase der Prozedur ein.

Die Gestaltung der Rundmail: Der Rundmailtext muss einen Verweis auf die offizielle Misstrauensinitiative und den vollständigen Regeltext bezüglich des Misstrauensvotums enthalten.

2. Phase: Die Sammlung der notwendigen Unterstützer

Wenn Du dem Mistrauensantrag zustimmen möchtest, musst Du dies durch den Eintritt in die offizielle Misstrauens-Initiative kundtun. Wenn 25% aller zum Zeitpunkt der letzten Wahl teilnahmeberechtigten Doler die Initiative betreten haben, gilt der Antrag auf Durchführung eines Mistrauensvotums als angenommen. Dazu haben die Doler höchstens 7 Tage Zeit. In diese Initiative wird automatisch jeder Doler eingelassen, ein Austritt ist hingegen nicht möglich. Überlege Dir also gut, ob Du eintreten möchtest oder nicht, denn die Entscheidung lässt sich nicht mehr rückgängig machen.

Ist der Misstrauensantrag erfolgreich, so startet die Redaktion binnen einer Woche die eigentliche Misstrauensabstimmung in Form einer siebentägigen Doliszit-Umfrage. Die beiden Antwortoptionen lauten „Ja, ich spreche dem Kanzler [xxx] das Misstrauen aus und wähle [yyy] zum neuen Kanzler“ und „Nein, ich spreche dem Kanzler [xxx] nicht das Misstrauen aus“, wobei [xxx] durch den Benutzernamen des Amtsinhabers und [yyy] durch den des herausfordernden Kanzlerkandidaten zu ersetzen ist. Sprechen dem Kanzler mehr als die Hälfte der Abstimmenden das Misstrauen aus, so scheiden er und seine Regierung aus dem Amt; sein gleichzeitig gewählter Nachfolger tritt sein Amt unmittelbar an und bildet eine neue Regierung. Auf den neuen Kanzler und seine Regierung finden die Bestimmungen dieses Leitfadens unverändert Anwendung.

Fristen und Bedingungen:

  • Ein Misstrauensvotum kann frühestens 10 Tage nach der Amtsübernahme und spätestens 4 Wochen vor der nächsten Wahl eingeleitet werden.
  • Ein Misstrauensvotum muss spätestens 3 Tage vor seinem Start durch die Redaktion per Rundmail angekündigt werden.