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Fragenübersicht Hältst du Anders Behring Breivik für zurechnungsfähig?
Anfang-2025 - 44 / 44 Meinungen
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21.06.2012 17:41 Uhr
Zitat:
Andererseits bin ich jedoch auch dafür, dass man nicht weiter noch Ressourcen in seine Betreuung steckt, ihn umsorgt oder womöglich noch heilen will.


Man sollte auch nicht vergessen, dass die Psychiatrie evtl. noch von ihm lernen kann. So verrückt es klingt: Wenn wir Massenmörder wie Tim K. oder Anders B. nicht verstehen, kann es unmöglich eine Prophylaxe für solche Taten geben.
21.06.2012 17:56 Uhr
nun ja, Detti, für krankhaften Wahn gibt es sicher ein paar Indizien. Sein Manuskript scheint er doch sehr begründet zu haben. Ist vielleicht jede Form des Extremismus, die sich noch dazu in Gewalt äußert, krankhaft? Wenn jemand auf dunkelhäutige Mitbürger einhaut, weil er "Angst vorm schwarzen Mann hat", wenn jemand dem Wahn erliegt, Deutschland sei von Ausländern übervölkert, von Juden zerfressen, oder sonst irgendwie, stecken wir ihn dann gleich in die Psychiatrie oder dürfen bzw. müssen wir warten, bis er ein Mörder wird. Ist die Mordtat eine notwendige Bedingung für den Wahn?
21.06.2012 18:07 Uhr
Die Banalität des Bösen.
21.06.2012 18:25 Uhr
Zitat:
Ist die Mordtat eine notwendige Bedingung für den Wahn?


Ich würde sagen: folge eines nicht erkannten oder zumindest nicht ernst genommenen Wahns.
21.06.2012 18:30 Uhr
Ich kann nur sagen, das er ein Mörder ist. das Faktum ist belegt. Zu einer irgendwie gearteten psychischen Erkrankung kann ich so nix sagen. Ich habe weder Einblick in Gutachten noch erlebte ich ihn persönlich.
21.06.2012 18:30 Uhr
Zitat:
in der Klapper eben.

Wo?
21.06.2012 18:32 Uhr
Zitat:
dem wird das Gericht vermutlich folgen.

wait and see. Noch hat das Gericht nicht geurteilt. das mit dem "vermutlich folgen" ist reine Spekulation. Noch.
21.06.2012 18:34 Uhr
Zitat:
das mit dem "vermutlich folgen" ist reine Spekulation.


Sehr gut erkannt. Daher auch das Wort "vermutlich".
21.06.2012 18:36 Uhr
Zitat:
Daher auch das Wort "vermutlich"

Deine Vermutung eben. Spekulatius also.:))
21.06.2012 18:50 Uhr
Ich kann das zwar nicht beurteilen, aber ganz dicht kann ein Massenmörder wohl nicht sein.
21.06.2012 19:12 Uhr
Nein, einen Massenmörder halte ich nicht für zurechnungsfähig - einen Kindermassenmörder noch viel weniger.
Zudem hat die Unterbringung in der Psychiatrie wohl den Vorteil, dass es wirklich lebenlänglich sein könnte und nicht nach 20 Jahren bereits beendet.
21.06.2012 19:46 Uhr
Zitat:
Wenn jemand auf dunkelhäutige Mitbürger einhaut, weil er "Angst vorm schwarzen Mann hat", wenn jemand dem Wahn erliegt, Deutschland sei von Ausländern übervölkert, von Juden zerfressen, oder sonst irgendwie, stecken wir ihn dann gleich in die Psychiatrie oder dürfen bzw. müssen wir warten, bis er ein Mörder wird. Ist die Mordtat eine notwendige Bedingung für den Wahn?


Für eine psychiatrische Diagnose ist die Tat nicht relevant. Wenn jemand zum Psychiater kommt und sagt "Helfen Sie mir, bei jedem Neger habe ich den Drang draufzuschlagen, ich will aber kein Täter werden!", so geht er als freier Mann aus der Praxis raus und kann ohne Beeinträchtigung seines Privatlebens höchstwahrscheinlich auf Kosten der Krankenkasse mit Medikamenten oder therapeutischen Sitzungen behandelt werden. Gleiches gilt übrigens für fast alle psychische Krankheiten, die Straftaten oder Suizidgefahr beinhalten.

Eine Zwangseinweisung ist dagegen nur möglich, wenn der Patient eine unmittelbare Gefahr für sich oder andere darstellt. Zwangsbehandlungen sind praktisch nie von langfristigem Erfolg gekrönt.

Bei der Behandlung psychisch kranker Straftäter gibt es vor allem folgende Hindernisse:

1. Sehr Häufige Behandlungsunwilligkeit des Patienten (v.a. bei fortgeschrittener Schizophrenie und Persönlichkeitsstörungen der narzisstischen oder dissozialen Art).

2. Misstrauensverhältnis seitens des behandelnden Arztes, wenn etwa der Verdacht besteht, der Patient würde das wahre Krankheitsbild verschleiern um an Prvilegien (Strafmilderung, offener Vollzug, Betäubungsmittel etc.) zu kommen.

3. Druck auf den Patienten. Psychotherapeutische Behandlungen sind unter Erfolgsdruck auf den Patienten praktisch wirkungslos. Im Strafvollzug oder in der geschlossenen Psychiatrie ist es kaum möglich, Behandlungen ohne Erfolgsdruck vorzunehmen.

4. Drogenmissbrauch. Der Missbrauch von Drogen erschwert die Diagnose beträchtlich, weil die Symptome des Substanzmissbrauchs kaum von denen bestimmter Krankheiten unterschieden werden können. Ausserdem sind viele, sehr wirkungsvolle Psychopharmaka nicht mit Drogen wie Alkohol, Haschisch oder Amphetaminen kombinierbar. Ein weiteres Problem ist aber auch die irrige Annahme des Psychiaters, der Patient würde Drogen konsumieren. Insbesondere Patienten mit afrikanischem oder osteuropäischem Migrationshintergrund weisen aufgrund einer Konfrontation mit Krankheitserregern (z.B. Hepatitis) häufig ähnliche Blutwerte auf, wie aktive oder ehemalige Drogensüchtige, auch wenn sie niemals entsprechende Substanzen konsumiert haben.

5. Grenzen der Psychiatrie als Wisenschaft. Die Psychiatrie kann das Gehirn noch nicht hinreichend gut verstehen um wirklich sichere Heilungen zu gewährleisten. Daher gibt es immer wieder Rückfälle, Fehldiagnosen und ähnliches. Zudem sind insbesondere geschlossene psychiatrische Abteilungen totale Institutionen in denen auch das Personal der Versuchung erliegt, die Grenzen des eigenen Urteilsvermögens völlig falsch einzuschätzen, was die Fehlerquote drastisch erhöht. Bei Sexualstraftätern oder Drogenabhängigen kann sich der Psychiater z.B. nur aussuchen, in welche Richtung er die Fehldiagnosen häufen will: Bezeichnet er den Patienten im Zweifel als geheilt, bekommt er viele Rückfälle. Bezeichnet er Patienten im Zweifel als "nicht geheilt", wird ein geheilter Patient unnötig weiterhin als Gefahr behandelt, was selbst wieder eine Rückfallgefahr beinhaltet.

Im Falle von Anders Breivik würde ich sagen: Hätte er sich vor seiner Tat freiwillig in Behandlung begeben um kein Täter zu werden, hätte ich ihm eine volle Unterstützung für seinen Kampf gegen die Krankheit zugebilligt. Nach dieser Tat kann er dagegen nicht wieder aus einer geschlossenen Einrichtung (Psychiatrie oder Gefängnis) entlassen werden, sofern die Hirnforschung keinen überraschenden Durchbruch melden sollte.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.06.2012 21:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.06.2012 20:35 Uhr
Was heißt schon zurechnungsfähig?


Er gehört ins Gefängnis.
21.06.2012 22:18 Uhr
Breivik hat hat für seine israelischen Vettern gemordet, sozialdemokratische Jugendliche ermordet, weil diese sich für palästinensische Belange einsetzten (anders als die in der BRD). Das Etikett "Rechtsradikal" passt jedanfalls garnicht, der Möder ist ebenso rechtsradikal, wie das Durchschnitts-CDU-Mitglied einer BRD-Kleinstadt, Frau Merkel oder Henrik M. Broder. Weitere Untersuchungen würden unliebsame Fragen aufwerfen. Die Norweger weichen dem Problem aus, indem sie über die Zurechnungfähigkeit Breiviks diskutieren. Vergleiche zwischen Breivik und Knut Hamsun sind übrigens völlig unangebracht.
22.06.2012 03:34 Uhr
Wenn selbst die Psycho-Onkels und Tanten, dass nach eingehender Untersuchung nicht sagen können - wie soll ich denn da ne Ferndiagnose starten?

Es gibt Fragen, die fordern unseriöse Antworten regelrecht hinaus.
22.06.2012 03:46 Uhr
Nein, der Breivik ist schon ein bisschden Anders im Kopf, sagt ja wohl auch schon sein Name.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.06.2012 05:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
22.06.2012 05:00 Uhr
Der Mann ist krank und von daher ist die Entscheidung richtig - vor allen Dingen hat sie noch weiterreichende Folgen als eine Gefängnisstrafe.
22.06.2012 05:39 Uhr
Ich kenne den Fall und die Person nur aus den Medien und bin zudem kein Psychologe bzw. Psychiater. Daher gebe ich hierzu kein Urteil ab. Aber wie Fachleute und Gericht auch entscheiden werden, ich werde es akzeptieren.
22.06.2012 06:25 Uhr
Breivik ist weder geisteskrank noch unzurechnungsfähig. Er war zu planvollem und überlegtem Handeln fähig, er hat seine Umgebung wahrgenommen und hatte keine Halluzinationen.

Das was ihn unterscheidet ist seine Interpretation der Wirklichkeit. Und die Schlussfolgerungen, die er aus dieser Interpretation gezogen hat.

Diese Interpretation passt vielen nicht und die Folgen waren grausam. Aber mit Unzurechnungsfähigkeit hat das nichts zu tun.

Für unzurechnungsfähig will man ihn aus zwei Gründen erklären: Zum einen, weil dann das eigene Weltbild nicht hinterfragt werden muss, zum anderen weil man ihn als "Kranken" länger einsperren kann...
23.06.2012 11:11 Uhr
@Regex

Ich stimme Deiner Meinung voll zu!

Für mich möchte ich aber noch ergänzen, daß sich dieser Prozess trotz aller notwendigen Verpflichtung zur Sorgfalt viel zu lange hinzieht.

Ebenso kostet das jetzt schon Unsummen...und noch mehr wird es kosten, ob Psychiatrie oder Gefängnis das Urteil sein wird.
BREIVIK erlebt mehr Erbarmen, Verstehenwollen und Würde als er selbst in dieser Blutorgie und im laufenden Prozess
deutlich macht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.06.2012 13:14 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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