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Fragenübersicht Muss die Versammlungsfreiheit vor der Polizei geschützt werden?
1 - 16 / 16 Meinungen
22.06.2012 10:39 Uhr
nein,es hat sich in der Vergangenheit und auch gerade vor wenigen Tagen wieder gezeigt,daß durch Aufnahmen schnell Vorwürfe, Straftaten, Lügen,Unterstellungen...besser untersucht werden können.

Man kann nur jeder Demonstration oder auch Gegendemonstration Filmaufnahmen anraten...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.06.2012 12:40 Uhr. Frühere Versionen ansehen
22.06.2012 10:47 Uhr
Ich halte es für inakzeptabel, wenn die Polizei hier eine Demo festhält und dadurch Teilnehmer stigmatisiert.
22.06.2012 11:25 Uhr
Solange gewährleistet ist, daß die Aufnahmen NUR zur Strafverfolgung genutzt werden und sonst keiner weiterführenden Auswertung zugeführt werden - bitte, dafür sezt ich auch mein Sonntagslächeln auf.

Es ist doch eher die Frage: Welches Risiko gehe ich als Deomonstrant ein? Wenn ich was nicht legales oder "halbseidenes" anstelle - je nun, dann muß ich auch damit rechnen, belangt zu werden. Ist im Straßenverkehr genau so.

Wenn ich "einfach nur demonstrieren" gehe, dann hab ich auch nichts zu befürchten.

Und immer dran denken: Wenn mir vorgeworfen wird, ich hätte Böses getan doch das stimmt nicht, genau DANN können diese Aufnahmen mir gewisse Einträge vermeiden helfen.

PS: Scheltet mich ruhig, egal welches Lager, ich bin stolz, pensionierter Häuserbesetzer zu sein, jawollja. (falls das dem Einen oder Anderen noch was sagt...)

Interessanter ist doch eigentlich die Frage, inwieweit die öffentliche Haltung zu passiver Gewalt (Sitzblockaden z.B.) in die Gesetzgebung mal aufgenommen werden sollte ;)

Ah -- hat eigentlich inzwischen mal jemand den Herrn Mappus für seine unsägliche Aussage, S21 sei demokratisch abgesegnet und damit ist das individuelle Recht auf Demonstration verwirkt zur Rechenschaft gezogen?!!?
22.06.2012 12:06 Uhr
@nutelladieb

Zitat:
Ah -- hat eigentlich inzwischen mal jemand den Herrn Mappus für seine unsägliche Aussage, S21 sei demokratisch abgesegnet und damit ist das individuelle Recht auf Demonstration verwirkt zur Rechenschaft gezogen?!!?


Ja!

Herr Kappus wurde (auch deswegen) abgewählt. Auf diese Weise werden in einer Demokratie PolitikerInnen zur Rechenschaft gezogen. Das klappt zwar leider nicht immer, in diesem Fall zum Glück aber schon.
22.06.2012 12:44 Uhr
Wenn Demonstrationen grundsätzlich gefilmt werden, lehne ich das ab.

Ausschreitungen sollten zur Beweisaufnahme gefilmt werden.
22.06.2012 14:27 Uhr
Was soll man dazu sagen? Bürger unter Generalverdacht? Big Brother is waching you?
22.06.2012 15:53 Uhr
Bei normalen Demonstrationen besteht keine Notwendigkeit für die Aufnahme von Filmmaterial.
Aber es wäre schon sehr fahrlässig, wenn die Polizei keine Aufnahmen machen, wenn Extremisten ihre Kundgebung abhalten oder sich provoziert fühlen könnten. Bei den 1.Mai-Demos in Berlin, den Castortransporten, der NPD oder den Salafisten gibt es immer wieder Ärger.

Und idealerweise können solche Filmaufnahmen umgekehrt auch Fehlverhalten der Einsatzkräfte aufdecken.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.06.2012 10:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen
22.06.2012 15:59 Uhr
Ich finde auch dass die Polizei nicht alles filmen darf wenn ganz normal demonstriert wird. Ich glaube wenn es üblich wäre das gefilmt wird würden viele aus Angst nicht mehr zur Demo gehen
22.06.2012 16:23 Uhr
Es ist skandalös, dass die Gerichte wieder und wieder urteilen müssen, dass anlasslose Filmaufnahmen der Polizei eine unzulässige Gefährdung der Versammlungsfreiheit sind.
22.06.2012 16:24 Uhr
Die Landtage sind dringend aufgefordert, Gesetze zum wirksamen Schutz der Versammlungsfreiheit zu erlassen.
22.06.2012 16:53 Uhr
Zitat:
Und idealerweise können solche Filmaufnahmen umgekehrt auch Fehlverhalten der Einsatzkräfte aufdecken.


Wenn die Polizei einen mal aufnehmen lassen würde, bzw. einen nicht am aufnehmen hindern würde oder ihr eigenes Vehlverhalten nicht vehement verteidigen würde.
23.06.2012 05:54 Uhr
Filmen ist für die Demonstranten wichtig, denn die werden ja Opfer der Polizeigewalt. Nur mit einem Film in der hand, durch Upload vor Hausdurchsuchung und "Schwund in der Asservatenkammer" geschützt, hat man überhaupt eine Chance, Polizisten verurteilt zu bekommen.
23.06.2012 07:49 Uhr
@Regex
Es geht in dem Urteil allerdings um Filme, die die Polizei von DemonstrantInnen macht und nicht um solche, die JournalistInnen oder andere BürgerInnen von der Polizei machen.
23.06.2012 08:23 Uhr
@genschman
Und du glaubst, das Urteil sei nicht übertragbar?
Mit dem jetzigen Urteil kann man prima filmende Demonstranten kriminalisieren.
23.06.2012 08:45 Uhr
Es kommt nach meiner Meinung darauf an,wer der Veranstalter und welchen politischen Inhalts die avisierte Veranstaltung hat.Ich meine das insbesonders hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit.
23.06.2012 09:19 Uhr
@Regex
Das verdrehst du Verwaltungs- und Strafrecht.

Die Polizei braucht wie jeder andere Teil der staatlichen Verwaltung auch für ihre Aktivitäten eine Rechtsgrundlage, die ihr diese erlaubt. Diese müssen dann mit den Freiheitsrechten der BürgerInnen in Einklang gebracht werden.

Für das polizeiliche Filmen von Demonstrationen darf es diese also nur aus einem besonders guten Grund geben, da ansonsten die Versammlungsfreiheit durch staatliche Aktivitäten eingeschränkt würde.

Wenn Private Aktivitäten staatlicher Organe filmen, gibt es keinen Ansatzpunkt diese Erwägungen irgendwie übertragen zu wollen.
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