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Fragenübersicht Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Wahlrecht für verfassungswidrig. Deine Meinung?
1 - 18 / 18 Meinungen
25.07.2012 13:49 Uhr
Die Frage ist halt, ob dann der nächste Versuch endlich mal der Verfassung entsprechen wird. Ich bin gespannt, aber glauben kann ich es erst, wenn es dann tatsächlich der Fall ist.

Ein Entwurf für das neue Gesetzt sollte eventuell auch von einer unabhängigen Kommission entworfen werden, da Parteien selbst immer versuchen werden, einen Vorteil für die eigene Partei einzubringen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.07.2012 15:51 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.07.2012 13:50 Uhr
Dieses Urteil war überfällig. Wie auf Wahlrecht.de schon sehr lange diskutiert (dort ist einer der Mitkläger Betreiber),
muss das Wahlrecht noch VOR der Wahl gründlich überarbeitet werden. Denkbar, aber unwahrscheinlich, wäre auch die Abkehr vom Konzept der Einerwahlkreise.
25.07.2012 13:52 Uhr
Sorry, ihr wart schneller als meine Änderung, ich hoffe, dass ihr dem dennoch zustimmen könnt.
25.07.2012 14:28 Uhr
es ist ja nicht so, dass es keine alternativen gegeben hätte, die die ansprüche des bverfg erfüllt hätten:

b90/grüne hatten einen gesetzentwurf, bei dem die überhangmandate aus den ländern auf listen anderer länder ausgeglichen werden sollten und im falle übrigbleibender mandate diese nicht vergeben worden wären. bei der csu, die ziemlich schlecht mit anderen ländern ausgleichen kann, würde das heißen, dass die schlechtesten wahlkreisergebnisse eben hinten runterfallen. allerdings, das ist meine kritik an dem gesetzentwurf, würde das durchaus die frage stellen, inwieweit das verfassungskonform wäre, da der wahlgegenstand - besetzung eines direktmandates - vor dem wahlgang nicht mehr transparent abgegrenzt werden könnte bzw. nicht selbstverschuldete wahlhandlungen in anderen regionen massive auswirkungen auf die wahlergebnisse im entsprechenden wahlkreis hätte, nämlich, im schlimmsten fall, dass die erststimmen wertlos waren. das wäre verfassungsrechtlich zu prüfen.

ein anderer vorschlag kam von der linken:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/058/1705896.pdf

listenausgleich in anderen bundesländern, so mandate übrigbleiben, diese als überhang vergeben. das ergebnis wäre

a) eine abschaffung des negativen stimmgewichts
b) eine einschränkung der bedeutung der überhangmadate
c) überhangmandate bleiben unter der vom bverfg definierten grenze...

aber: diese gesetzentwürfe wurden ja nicht einmal ernsthaft verhandelt, weil die regierungskoalition aus dem wahlrecht eine machtoption gemacht hat. dass das negative stimmgewicht nicht beseitigt worden war mit dem entwurf, wusste die regierung aus der anhörung.

warum also beschließt man sowas und begeht offenkundigen verfassungsbruch? warum wurde das gesetz vom buprä überhaupt unterschrieben? fragen über fragen.
25.07.2012 17:24 Uhr
Ich begrüße das Urteil. Endlich wird jede Stimme gleich viel wert sein. Das ist in einer Demokratie sehr wichtig!
25.07.2012 17:27 Uhr
Zitat:
Die Frage ist halt, ob dann der nächste Versuch endlich mal der Verfassung entsprechen wird. Ich bin gespannt, aber glauben kann ich es erst, wenn es dann tatsächlich der Fall ist.
Naja, nachdem die Regierung JETZT auf die Opposition zugeht und ihr da eine "Zusammenarbeit" anbietet, besteht zumindest die Hoffnung auf ein faireres Wahlrecht, gegen das dann zumindest keine der Bundestagsparteien klagen wird. *g*
25.07.2012 17:29 Uhr
Zitat:
Ich begrüße das Urteil. Endlich wird jede Stimme gleich viel wert sein. Das ist in einer Demokratie sehr wichtig!
Klar ist das wichtig, Lehmann, aber ob es so kommen wird, das wird sich erst zeigen.
Wenn man sich die bisherigen Versuche so anschaut, so darf man da durchaus so seine Zweifel haben..
25.07.2012 17:57 Uhr
nun muß nur noch die undemokratische 5 Prozent-Klausel fallen
25.07.2012 18:32 Uhr
Zitat:
nun muß nur noch die undemokratische 5 Prozent-Klausel fallen


protzblitz, da sind wir tatsächlich mal einer meinung...
25.07.2012 18:54 Uhr
Zitat:
Die Frage ist halt, ob dann der nächste Versuch endlich mal der Verfassung entsprechen wird. Ich bin gespannt, aber glauben kann ich es erst, wenn es dann tatsächlich der Fall ist.

Ein Entwurf für das neue Gesetzt sollte eventuell auch von einer unabhängigen Kommission entworfen werden, da Parteien selbst immer versuchen werden, einen Vorteil für die eigene Partei einzubringen.

das Statement bringt fast alles, was man dazu sagen kann.
Hinzufügen würde ich, dass auch das eine peinliche Schhlappe für Schwarz-Gelb ist.
jetzt hört man von der Fdp, dass die Tür für die anderen Parteien weit offen wäre. warum war die Tür nicht vorher offen?
25.07.2012 19:06 Uhr
Gesetzgebung nach dem Prinzip "Try and error" oder hofft man darauf, dass das BVerfG irgendwann aus Mitgleid die Verfassungskonformität bescheinigt?

Eine wirklich peinliche Vorstellung der Regierung. Wäre hätte gedacht, dass es weitere Steigerungen geben könnte?
25.07.2012 19:40 Uhr
Eine peinliche Vorstellung der schwarzgelben Koalition - vor allem, wenn man bedenkt, daß in unserem Nachbarland Wahlrechtsreformen parteiübergreifend beschlossen werden können:

http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/670466/Wahlrechtsreform_Nationalrat-repariert-Briefwahl
25.07.2012 19:49 Uhr
@sol1: bis vor kurzem bei uns auch... es ist ein historisch einzigartiger bruch mit parlamentarischer tradition, wenn ich mich recht entsinne...
25.07.2012 19:51 Uhr
Seit wann gibts denn dieses Wahlgesetz, wohl länger als es die Schwarz-Gelbe Regierung gibt es ist aber unglücklich, dass das jetzt für sie Auswirkungen auf die BTW 13 haben wird.


Vorher war ja Große Koaltiion Rot/Schwarz, da gabs das auch schon, von daher würde ich mit der Formulierung, Schwarz-Gelb ist Schuld sehr vorsichtig sein.

Da alle das berichtigen , dass das eine Schlappe ist, wird es auch so kommen.
25.07.2012 20:32 Uhr
Zitat:
Klar ist das wichtig, Lehmann, aber ob es so kommen wird, das wird sich erst zeigen.
Wenn man sich die bisherigen Versuche so anschaut, so darf man da durchaus so seine Zweifel haben..


In der Tat.
25.07.2012 21:35 Uhr
Zitat:
Seit wann gibts denn dieses Wahlgesetz, wohl länger als es die Schwarz-Gelbe Regierung gibt
Nein, das jetzt außer Kraft gesetzte Wahlrecht wurde erst von schwarz-gelb so beschlossen - gegen die Stimmen der Oppositionsparteien und entgegen aller Warnungen, dass das so nicht verfassungskonform sei und dann auch noch mit Verspätung.
26.07.2012 11:16 Uhr
Noch ne schallende Ohrfeige für Merkel und Co. mich freuts.

Diese Ãœberhangmandate bescherte der CDU 24 Sitze Plus! Wenn die wegfallen .......... tja .......... nichts dagegen
27.07.2012 13:53 Uhr
Eigentlich kein größeres Problem! Könnte mit minimalem Aufwand der ReduzIerung von Überhangmandaten z. B. durch eine Bundesliste statt Landeslisten gelöst werden.
Aber unsere Politiker werden das auch wieder versemmeln, da sie nur auf ihren persönlichen Vorteil aus sind und daher möglichst viele Mandate für sich und ihre Kumpane ergattern wollen.
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