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Fragenübersicht Riskiert das Bundesverfassungsgericht einen Verfassungskonflikt, indem es dem Gesetzgeber in die Parade fährt?
1 - 14 / 14 Meinungen
15.08.2012 04:40 Uhr
Ein Glück, so kann Verfassungsbrechern noch Einhalt geboten werden.
15.08.2012 06:40 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat als Kontrollinstanz das Recht und ich meine auch sagen zu können die Pflicht, Gesetze zu kippen, wenn diese nicht mit dem Grundgesetz einwandfrei konform sind.
Das Bundeswahlgesetz ist eines der wichtigsten Gesetze innerhalb Deutschlands, da dies über die Wahlformalitäten entscheidet und somit auch über die Art und Weise der Zusammensetzung des Bundestages. Im Grundgesetz ist dazu nur wenig enthalten.
Einzigst das die Abgeordneten in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden und volljährig sein müssen (Art. 38 Abs. 1 und 2 GG) und nach welchem Zeitraum gewählt wird (Art. 39) wurde festgelegt. Der Rest, also auch die Anzahl der Mandate, Entscheidung ob Listenwahl zulässig ist oder nicht, wie die Wahlkreise auszusehen haben, wie mit Parteien von Minderheiten zu verfahren ist, ob eine Sperrklausel vorhanden ist und wenn ja wie hoch diese ist usw... wird durch einfaches Gesetz, das Bundeswahlgesetz, bestimmt.

Dieses Gesetz ist also für ein demokratisches System von entscheidener Wichtigkeit und muss auch vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Da ist es nur richtig und wichtig, dass dies auch geschieht. Auch wenn das bedeutet das dieses Gesetz mehrmals innerhalb eines kurzen Zeitraums reformiert werden muss.
15.08.2012 07:37 Uhr
Wenn es die Regierenden aus parteipoliitschem Kalkül nicht hinbekommen, ein verfassungskonformes Gesetz zu formulieren, dann ist das Bundesverfassungsgericht die Instanz, die diesem Treiben Einhalt gebieten muß.
15.08.2012 08:17 Uhr
Die Aufgabenverteilung ist klar. Die Politiker machen das Grundgesetz und damit die Spielregeln. Die Verfassungsrichter prüfen, ob die gemachten Gesetze und die dazu führenden Verfahren dem Grundgesetz entsprechen. Ändert sich das Grundgesetz, dann ändern sich auch die Urteile der Richter.

Das Bundesverfassungsgericht erfüllt also seine Aufgabe, wenn es dann und wann einmal ein nicht regelkonformes Gesetz kippt. Die Richter machen ja nicht die Regeln.
15.08.2012 08:36 Uhr
Die Frage erweckt den Eindruck, als würde das Bundesverfassungsgericht aus freier Entscheidung tätig und griffe aktiv in Gesetzgebungsprozesse bzw. in die politische Willensbildung ein.

Das ist definitiv nicht der Fall.

Das Gericht kann nur auf entsprechenden Antrag tätig werden.
Wird die Verfassungsgemäßheit eines Gesetztes nicht in Zweifel gezogen und erfolgt dementsprechend kein Prüfantrag an das Gericht, wird es nicht tätig.
Und zwar unabhängig von der Frage, ob das betreffende Gesetz verfassungsgemäß ist oder nicht.

Es ist also möglich, daß ein Gesetz verfassungswidrig ist, aber dennoch wirksam wird, weil weder der Bundespräsident es beanstandet, noch von anderer Seite eine Prüfauftrag in Form einer Verfassunsgklage erteilt wird.

Dennoch ist die Zahl der Verfassungsklagen deutlich gestiegen.

Dies gilt auch für die Zahl der Gesetze, die von Verfassungsgericht beanstandet wurden.

Hierfür gibt es aus meiner Sicht vier Gründe:

1. Bei der politischen Willensbildung, die sich letzlich in Gesetzen ausdrückt, steht zunehmend nicht die Lösung eines Problemes, sondern die Einigung möglichst vieler Beteiligter im Vordergrund. Dies führt zu entsprechend ungenauen Formulierungen und auch handwerklichen Fehlern im Gesetzgebungsverfahren, die eben diesem Umstand geschuldet sind.

2. Die zu regelnden Sachverhalte werden einerseits immer komplexer und unterliegen andererseits zunehmend Einflüssen von Außen (z.B. der EU oder anderer übernationaler Gliederungen). Dies erhöht den Interpretattionsspielraum und damit auch die Notwendigkeit von Klarstellungen.

3. In etlichen Bereichen müssen gesetzliche Regelungen in immer schnellerer Folge geschaffen, angepaßt oder vollständig geändert werden. Auch das führt zu Fehlern, die dann vom Gericht korrigiert werden (müssen).

4. Obwohl die Verfassungsrichter immer noch von den Parteien vorgeschlagen werden, ist deren Bindung an die Partei im Laufe der Jahrzehnte deutlich schwächer geworden. Diese zunehmende Emanzipation schlägt sich auch im Verhältnis zur Politik und den Entscheidungen des Gesetzgebers nieder.
Das Verfassungsgericht ist heute einfach unabhängiger von der Politik, als es in früheren Zeiten der Fall war.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.08.2012 15:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.08.2012 09:59 Uhr
Das BVerfG macht einfach seinen Job. Und gerade diese beiden Beispiele sind so dramatisch nicht - da gab es in der Vergangenheit wichtigere Entscheidungen.
15.08.2012 10:10 Uhr
Das BVerfG erfüllt damit nur seine Aufgabe. Es hat seit seiner Gründung eine Vielzahl von Normen für verfassungswidrig erklärt. Welchem politischen Druck es tatsächlich standhalten kann, werden wir am 12. September erfahren, wenn die Entscheidung im "Zwischenverfahren mit vertiefter summarischer Prüfung" über den ESM fallen soll.
15.08.2012 10:17 Uhr
Zitat:
Das BVerfG wird zunehmend aufmüpfiger und kippt gesetzliche Regeln, die im Bundestag mühsam Mehrheiten gefunden haben.


Im Zusammenhang mit der verfassungskonformen Arbeit und den damit einhergehenden Urteilen, das Gericht als aufmüpfig zu bezeichnen ist starker Tobak - pflichtbewusst und verfassungstreu passt da ja wohl besser...
15.08.2012 10:43 Uhr
Der Gesetzgeber könnte gern noch viel mehr einen auf die Mütze kriegen für den Murks, den er immer wieder abliefert.
15.08.2012 13:32 Uhr
Nein. Die Gefahr eines Verfassungskonflikts provoziert doch eher ein Parlament, das gewohnheitsmäßig schlechte Arbeit in Form verfassungswidriger Gesetze abliefert.
15.08.2012 14:02 Uhr
das bundesverfassungsgericht erfüllt seine aufgaben, nämlich gesetze und normen auf ihre verfassungskonformität hin zu prüfen. wenn nun in kurzer folgeimmer wieder eben solche gekippt werden, hat das nichts mit aufmüpfigkeit des gerichts zu tun, sondern mit einem im besten falle arglosigkeit, im schlimmsten falle arroganz des gesetzgebers gegenüber der verfassung. und dann ist gerichtliches handeln geboten.
15.08.2012 14:04 Uhr
ein verfassungskonflikt könnte übrigens nur dann entstehen, wenn ein verfassungsorgan sich nicht mehr an die urteile des bverfg gebunden fühlt. dann allerdings ist das nicht die schuld karlsruhes, sondern berlins.
15.08.2012 14:11 Uhr
Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, Gesetze auf Antrag darauf hin zu überprüfen, ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

In den letzten Jahren sind immer mehr Gesetze beschlossen worden, bei denen Minderheiten im Bundestag (besonders die Fraktion der Linken) davor gewarnt haben, dass diese Gesetze verfassungswidrig sind. Da braucht dann die Regierung nicht rumheulen, wenn tatsächlich als solches erklärt werden.

Und gerade der Fall mit dem Wahlrecht ist doch wiedermal ein deutlicher Zeichen dafür, dass die Regierung austesten möchte, wie weit sie sich vom Grundgesetz entfernen kann ohne das ein Aufschrei erfolgt. Verfassungsbruch mit Ansage sozusagen.
16.08.2012 22:45 Uhr
Das BVerfG ist vielleicht das bestgeführteste Verfassungsorgan. Es gibt auf der Welt fast keine andere Institution, die ein ähnlich integerer Verteidiger der Verfassung ist.
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