Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Verstößt Deutschland gegen die Menschenrechte?
1 - 18 / 18 Meinungen
16.08.2012 08:09 Uhr
Jeder hat das Recht auf Arbeit,- das Recht arbeiten zu gehen steht doch allen zu.

auf freie Berufswahl, - Es wird niemand gezwungen einen bestimmten Beruf auszuführen.

auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen, Da gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen und Vorschriften die dies überwachen sollen, klappt nicht immer, aber dann wird gegen Regeln verstossen


sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.. - Hier gibt es Kündigungsschutzgesetze und Vorschriften.

Dies leite ich aus diesem Gesetz ab, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Ich kann darin keinen Anspruch erkennen, dass der Staat 100% Vollbeschäftigung gewährleisten muss, weil er sonst gegen Menschenrechte verstösst.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.08.2012 10:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
16.08.2012 08:16 Uhr
Ja, das tut Deutschland (wie fast alle anderen "westlichen Länder" auch), aber dabei ist der hier thematisierte Aspekt nur ein recht geringer.
16.08.2012 08:18 Uhr
Das mit der Hartz-Gesetzgebung gegen Menschenrechte verstoßen wird dürfte jedem klar werden, der sich schon mal mit einem Jobcenter rumschlagen durfte.

Wenn dann aussichtsreiche Weiterqualifikationen förmlich unter Sanktionsandrohung verboten werden, um zwangsweise eine sinnlose Maßnahme zu besuchen oder ne auf ein halbes Jahr befristete Leiharbeiststelle anzunehmen - ja dann kann man schon von Zwangsarbeit sprechen.
16.08.2012 08:34 Uhr
In diesem Fall jedenfalls nicht.

Das Recht auf etwas zu haben bedeutet nicht, daß der Staat jedem einzelnen z.B. einen Arbeitsplatz verschaffen muß.

Er muß die Möglichkeiten schaffen, daß jeder einen Arbeitsplatz bekommen kann.

Das tut er.

Schutz vor Arbeitslosigkeit heißt demnach auch nicht, daß Kündigungen durch Arbeitgeber unmöglich gemacht werden.

Hier geht es lediglich darum, Willkür zu verhindern indem solche Maßnahmen an plausible Kriterien gebunden werden und ggf. bestimmte, im Interesse des Staates und der Gesellschaft liegende, Einschränkungen (z.B. durch die sozialauswahl) gemacht werden.

Auch dies ist durch entsprechende gesetzliche Regelungen gewährleistet.
16.08.2012 08:37 Uhr
Zitat:
Er muß die Möglichkeiten schaffen, daß jeder einen Arbeitsplatz bekommen kann.

Das tut er.
Äh.. wie?
16.08.2012 08:49 Uhr
Wenn man die Deklaration der Menschenrechte ernst nimmt, dann verstößt Deutschland dagegen in einigen Fragen, etwa bei Flüchtlingen und Asylsuchenden.

Beim Aspekt Arbeit fallen mir nur Berufsverbote und Ausbildungspflichten ein. Die sind in Deutschland eher die Ausnahme als die Regel. Operieren dürfen nur zugelassene Ärzte, Rechtsbeistand darf auch nicht jeder geben, Beamter wird man als politischer Radikaler eher nicht.

Ein Recht auf Arbeit ist abstrakt und bedeutet nicht, dass man auf eine konkrete Arbeit ein Anrecht hat.
16.08.2012 09:08 Uhr
Nach dieser Logik kann man sich seinen Traumjob einklagen.

Dann sollte ich dringend versuchen, den Staat zu verklagen, um meinen im Grundgesetz garantierten Arbeitsplatz als gutbezahlter Barkeeper auf den Sychellen zu bekommen.
16.08.2012 09:17 Uhr
Nö, was in Art. 23 verlangt wird, ist hierzulande alles gesetzlich umgesetzt.
16.08.2012 09:32 Uhr
Solche Wischi-Waschi-Feelgood-Artikel bedürfen prinzipiell der Interpretation. Recht auf Arbeit heisst gewiss nicht automatisch, dass jeder Anrecht auf jede Arbeit hat, die ihm gerade gefallen würde. Und auch nicht, dass für den Fall dass jemand keine hinreichenden Qualifikationen hat, um auf dem Arbeitsmarkt fündig zu werden, irgendjemand (wer eigentlich?) ihm gefälligst eine Arbeit maßzuschneidern hätte.
16.08.2012 09:41 Uhr
Da fehlen jemandem aber die elementarsten Kenntnisse der Grundrechte.
16.08.2012 10:14 Uhr
Inwiefern @Tommy?
16.08.2012 10:20 Uhr
Zitat:

auf freie Berufswahl, - Es wird niemand gezwungen einen bestimmten Beruf auszuführen.


Nein, eben nicht. Wer Hartz4 bezieht, der hat nicht wirklich das Recht auf freie Berufswahl. Er muss alle Jobs annehmen, die zumutbar sind.

Dabei wird übrigens auch Absatz 3 von Artikel 23 mit den Füßen getreten:

Zitat:
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.


Für viele ist eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz eben nicht gegeben, auch wenn sie mit Hartz4 aufstocken können.

Das gilt übrigens nicht nur für Deutschland, in Amerika ist dieses Problem noch sehr viel größer.
16.08.2012 10:55 Uhr
ach da kenne ich noch viel schlimmere Verstöße...
16.08.2012 10:59 Uhr
auch hier bewahrheitet sich
das wir zwar viele rechte haben
aber letztendlich nur die pflichten bekommen...
16.08.2012 13:01 Uhr
Nein, Deutschland verstößt nicht gegen die Menschenrechte. Einige Organe bzw. Institutionen dagegen bewegen sich in ihrer Rechtsprechung bzw. Auslegung der Gesetztestexte nicht in Einklang mit den Menschenrechten.
In diesem ganz speziellen Fall mit der Problematik der Jobcenter ist nachhaltig bewiesen, dass viele Entscheidungen nicht im Einklang mit geltendem Recht stehen, dennoch jedoch auf Durchsetzung gepocht wird.

Dieses Thema müsste man im Grunde genommen in einer eigenen Umfrage behandeln: Erfüllen Jobcenter ihre originären Aufgaben, nämlich die Menschen bei der Rückführung in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Blöd ist nur, dass alle fünf Antwortoptionen identisch sind: Nein, Nein, Nein, Nein und Nein.
16.08.2012 13:19 Uhr
Mickos, 10 Antwortmöglichkeiten, wobei du ja variieren kannst. Nein, Nö, Nicht wirklich, Neee, Keinesfalls, Niemals, Tut sie nicht, Nein, warum erkläre ich in der Diskussion, Bimbes, Enthaltung - somit kannst du die Umfrage jetzt starten
17.08.2012 02:35 Uhr
In Deutschland sind die Chancen für die freie Berufswahl außerordentlich gut! Es ist nicht gerecht, hier in Deutschland von Verletzung der Menschenrechte zu sprechen, wo zum Beispiel in China die Bauernsöhne als Wanderarbeiter durch die Textilfabriken in den Städten ziehen, ohne dabei ein Anrecht haben in einer Stadt sesshaft zu werden. Dieses in China vorherrschende Zweiklassensystem ist menschenunwürdig. Diese Menschen leiden wirklich, da kann man doch hier in Deutschland nicht von Menschenrechtsverstößen sprechen!

Ich sehe da außerdem eine Herausbildung von drei Arten von Arbeitslosen:

Einmal gibt es die, die (aus welchen Gründen auch immer) ihre Arbeit in fortgeschrittenem Alter verloren haben und auf Anhieb keine neue Stelle angeboten bekommen. Diese werden häufig in (meist fragwürdige) Fortbildungsmaßnahmen gesteckt, damit sie in der Statistik nicht auftauchen, sind de facto aber weiterhin arbeitslos. Zurückzuführen ist dies meiner Meinung nach an die Gesellschaft. Näher ausführen möchte ich dies an dieser Stelle nicht.

Dann gibt es Arbeitslose, die krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Hier kann man recht wenig unternehmen, weshalb sich der Staat hier sicher nichts zuschulden kommen lässt. Im Gegenteil, mit seinen Behindertenwerkstättten fördert er sogar hier die Arbeit.

Zum Schluss gibt es dann noch die Gruppe Arbeitslose, die nicht arbeiten will (ja, die gibt es!) Hier kann man sonderlich wenig, um nicht zu sagen gar nichts, unternehmen. Diese Leute wollen (aus den verschiedensten Gründen, Beispiele wären Drogen(sucht) oder Faulheit) einfach nicht arbeiten. Dies mag zwar der kleinste Teil sein, aber auch der beständigste.

Betrachtet man die Arbeitslosenquoten in anderen Ländern (ungeachtet der in den Statistiken nicht aufgezählten Personen), so steht Deutschland doch hervorragend da!

Abschließend bleibt festzuhalten: Zumindest diesbezüglich erfüllt unser Staat mit seinen Fördermaßnahmen und dem Arbeitslosengeld mehr als nur die ihm zugetragene Aufgabe! Angesichts des Fachkräftemangels, wo zunehmend ausländische Fachkräfte ins Land geholt werden (und zusätzlich zur Überfremdung beitragen, wenn auch schleichend), sollte es sowieso für die Mehrzahl der Arbeitsuchenden unter den Arbeitslosen eine Möglichkeit sich weiterzubilden und auch eine angemessene Arbeitsstelle zu finden.
17.08.2012 17:31 Uhr
Die interessantere Frage wäre wohl:

Verstößt der Kapitalismus gegen die Menschenrechte?

Und das wäre nur dann nicht der Fall, wenn das saysche Theorem zuträfe, daß sich jedes Angebot seine Nachfrage selbst schaffen würde.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 18 / 18 Meinungen