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Fragenübersicht Was hältst Du davon, dass die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente auch für Onlineapotheken im Ausland gilt?
1 - 12 / 12 Meinungen
23.08.2012 09:54 Uhr
Finde ich in Ordnung.

Die Infrastruktur die von Apotheken in Deutschland bereitgehalten wird, kostet eine Menge Geld.

Auch die Vorschriften im Hinblick auf die Qualifikation des Personals (ständige Anwesenheit eines Apothekers, nur PTA als weiteres Personal) erfordert einen erheblichen Aufwand. Hinzu treten noch die Kosten für die regelmäßig anzubietenden Notdienste, die durch Versandapotheken nicht angeboten werden können.

Von dieser Infrastruktur profitieren auch die Versandapotheken, die nichts anderes tun, als die personal- und damit kostenträchtigen Aufgaben auf die Apotheken vor Ort abzuwälzen.

Deshalb sollen sie meiner Auffassung nach auch angemessen an den Kosten beteiligt werden.
23.08.2012 10:02 Uhr
Gleiches Recht für Online und im Laden, das ist logisch. Wenn mal Not am Mann ist, will ich nicht erst auf UPS warten müssen, weil der Apotheker an der Ecke nicht mehr ist.
23.08.2012 10:47 Uhr
Nachvollziehbare Regelung - aber wird damit nicht auch die Apothekenschwemme mitfinanziert?

Es riecht leider auch nach Lobbyismus.
23.08.2012 11:00 Uhr
Eine Entscheidung gegen den freien Markt. Von daher abzulehnen. Und wer soll mich hindern, Arzeimittel weiterhin günstig im Ausland zu bestellen?
23.08.2012 11:09 Uhr
Zitat:
Und wer soll mich hindern, Arzeimittel weiterhin günstig im Ausland zu bestellen?


Eine Kopie des eingesendeten Rezeptes an Deine Krankenkasse vielleicht?!
23.08.2012 11:14 Uhr
Meine Krankenkasse wird das nicht interessieren ...
23.08.2012 11:31 Uhr
Angesichts dessen, dass ausländische Versandapotheken u. a. keinen Notdienst anbieten, keine Rezepturen anfertigen und keine Betäubungsmittel versenden, alles Dinge, die die Apotheken mehr kosten als sie ihr einbringen, ist das nachvollziehbar.

Es ging bei dem Urteil darum, dass ausländische Versandapotheken dem Einsender des Rezeptes einen Bonus von 2,50 Euro gaben. Dies galt selbst dann, wenn das Rezept zuzahlungsfrei war. Damit wurde jedenfalls für diejenigen Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, ein Anreiz geschaffen, sich besonders viele Medikamente verschreiben zu lassen. Insofern ist dieses Urteil durchaus auch im Interesse der Beitragszahler.
23.08.2012 11:36 Uhr
Zitat:
Meine Krankenkasse wird das nicht interessieren ...


Wenn der Gesetzgeber Nachweise bei Rezeptvergabe fordert, schon - oder eben den das Rezept verschreibenden Arzt.
23.08.2012 12:35 Uhr
@Poz

aber nicht, wenn die Krankenkasse keine Deutsche ist und nicht in Deutschland ansässig ist sondern außerhalb der EU.
23.08.2012 12:37 Uhr
Zitat:
aber nicht, wenn die Krankenkasse keine Deutsche ist und nicht in Deutschland ansässig ist sondern außerhalb der EU.


Dann interessiert es nur noch den Gesetzgeber und den Datenschutzbeauftragten.


23.08.2012 12:44 Uhr
Und wieder wird der freie Markt gegängelt. Lustig finde ich, daß diejenigen, die so oft gegen Lobbyisten stänkern hier anscheinend auf beiden Augen blind sind. Das Urteil und vor allem seine Vorgeschichte könnte Einzug in ein Lehrbuch für angehende Lobbyisten finden.
24.08.2012 08:24 Uhr
Für den freien Markt wäre es viel besser, wenn jeder mit rezeptpflichtigen Medikamenten handeln dürfte. Und das gemeinschaftlich finanzierte Gesundheitssystem sollte auch gleich abgeschafft werden. Wer kein Geld hat, braucht auch keine Gesundheitsversorgung.

Wozu braucht man denn Apotheker mit Notdienste und warum sollten Medikamente überhaupt rezeptpflichtig sein? Ich kann doch meine Symptome in einem Selbsthilfeforum ergoogeln und dann die passenden Medikamente selbst aussuchen, dann hat man auch gleich noch den Arzt eingespart. Aber stattdessen muss ich horrende Krankenkassenbeiträge bezahlen, obwohl ich nur äußerst selten zum Arzt gehe und auch bisher keine teuren Erkrankungen hatte.
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