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Fragenübersicht Das Landratsamt Straubing hat einem NPD-Politiker die Erlaubnis zum Betrieb einer Sicherheitsfirma entzogen - offenbar aus politischen Gründen. Wie findest Du das?
1 - 20 / 22 Meinungen+20Ende
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28.11.2012 22:53 Uhr
Da steht nichts von politisch motiviert. Nur dass der Politiker Kontakte zu Neonazis und dem Rocker Milieu hat.
28.11.2012 22:57 Uhr
Politische Gründe liegen zumindest sowohl bei der Umfragestellerin als auch bei dem SPD-Hansel im verlinkten Artikel vor. Ob das Landratsamt Straubing-Bogen ebenfalls so handelt wird sich zeigen. Der Betreiber der Sicherheitsfirma hat ja bereits juristische Mittel angekündigt, diese sollten auch erfolgreich sein, wenn es denn sonst keine Gründe als die politischen gibt. Allerdings ist im verlinkten Artikel auch von einer Verstrickung mit "Rockerbanden" die Rede, die ebenso wie die selbsternannten "Nationalen" einen zweifelhaften Ruf genießen. Sollten also irgendwelche "Unregelmäßigkeiten" bei den Angestellten der Firma nachgewiesen sein oder auch einige Mitarbeiter womöglich wegen Delikten, wie Körperverletzung vorbestraft sein, dürfte es für den Firmenchef um einiges schwieriger werden juristisch Erfolg zu haben.
28.11.2012 23:01 Uhr
Wo sind jetzt die politischen Gründe "offenbar"?

Dass jemand auf Zuverlässigkeit geprüft wird ist doch bei Gastronomiekonzessionen nicht anders und beim Sicherheitsgewerbe noch wichtiger.

So what?

Und das Landratsamt Straubing ist ja republikweit als linksradikales Kollektiv bekannt, ne?
28.11.2012 23:05 Uhr
Wenn es tatsächlich nur aus politischen Gründen war, wird er erfolgreich dagegen klagen können (wie er auch angekündigt hat).
29.11.2012 00:29 Uhr
Ich kenne jetzt die Details nicht, aber es klingt keinesfalls abwegig jemanden, der Parteivize einer rechtsextremen Partei und Vorstandsmitglied in einer kriminellen Vereinigung ist, den Betrieb eines Sicherheitsdienstes zu untersagen.
29.11.2012 00:34 Uhr
"Vorstandsmitglied in einer kriminellen Vereinigung ist"

Naja. In einem Deutschland wo die Gesetze angewandt würden, würde das "Vorstandsmitglied" einer kriminellen Vereinigung im Knast sitzen.

29.11.2012 00:46 Uhr
Wo sind jetzt die *offenbar aus politischen Gründen. "?
Da sollte derUmfragestelle noch ein bisschen Matreail zusteuern. Ansonsten nur Meinungsmache
29.11.2012 00:47 Uhr
Die Antworten waren im übrigen nicht ausgewogen
29.11.2012 01:46 Uhr
Mir war neu, dass für den Betrieb einer Wach- und Sicherheitsfirma eine Zuverlässigkeitsprüfung von Nöten ist, zumal das ganze ja eine Privatwirtschaftliche Angelegenheit zu sein scheint und keine Staatliche.

Es wäre völlig Verständlich offenkundigen Verfassungsfeinden die Zulassung als Polizist oder Lehrer zu verweigern, aber der vorliegende Fall hat schon ein unangenehmes "Geschmäckle".


29.11.2012 05:42 Uhr
Zitat:
Mir war neu, dass für den Betrieb einer Wach- und Sicherheitsfirma eine Zuverlässigkeitsprüfung von Nöten ist


Ist aber so - man braucht schon als Altenpflegehelfer ein sauberes Führungszeugnis.

Dieser Vogel würde vermutlich den politischen Gefangenen geben, wenn er wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein im Knast säße.
29.11.2012 07:17 Uhr
Los Opferwochos - von mal zu mal langweiliger.

Aber aus Mitleid weine ich ein bisschen, ok?
29.11.2012 07:19 Uhr
Zitat:
Mir war neu, dass für den Betrieb einer Wach- und Sicherheitsfirma eine Zuverlässigkeitsprüfung von Nöten ist


Siehste, haste was dazugelernt.
Den Dank dafür bitte an die Umfragestellerin.
29.11.2012 08:33 Uhr
Insbesondere in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts waren Linksextremisten von diversen Berufsverboten betroffen. Und nicht nur Staatsdiener oder Angestellte im Öffentlichen Dienst. So gab es Fälle, wo Leute, die eine "Kritische Solidarität mit der RAF" pflegten oder ihnen nachgesagt wurde, ihre Taxifahrerlizenz aufs Spiel setzten oder verloren oder ihren kleinen Betrieb schließen mußten. Heute ist die andere Seite, die rechte Seite der Medaille verstärkt betroffen. So oder so, Berufsverbote oder öffentliche Stigmatisierung, die quasi zu Berufsverboten führt, hat in einer vermeintlich freien Demokratie immer einen schalen Beigeschmack...
29.11.2012 09:36 Uhr
Zitat:
Mir war neu, dass für den Betrieb einer Wach- und Sicherheitsfirma eine Zuverlässigkeitsprüfung von Nöten ist, zumal das ganze ja eine Privatwirtschaftliche Angelegenheit zu sein scheint und keine Staatliche.

Die persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen (Zuverlässigkeit, Nachweis der Unterrichtung über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften bzw. Sachkundeprüfung) müssen von den Gewerbetreibenden bzw. von den gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person erfüllt werden.

Die Zuverlässigkeit wird von der Erlaubnisbehörde insbesondere anhand eines vom Antragsteller bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragenden Führungszeugnisses und eines Gewerbezentralregisterauszugs überprüft.
aus:
Bewachungsgewerbe; Erlaubnis und Ãœberwachung des Bewachungspersonals
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/2555351441
29.11.2012 09:59 Uhr
@Umfragestellerin

Vielleicht ist es ja tatsächlich so, dass Roßmüller nicht die notwendige Seriosität dafür mitbringt. Vielleicht ist ja nicht alles politisch motiviert.
29.11.2012 10:19 Uhr
@ infrarot:

Ich lerne auch dazu, wenn ich die Diskussionen lese, ich bin ja juristisch vollkommen ungebildet.
Mag sein, daß der Vorwurf der Beteiligung einer kriminellen Vereinigung im Raum steht - ich frage mich allerdings, warum man die Rockerclubs nicht verbietet, wenn man sie so einschätzt. Ist es die Angst von Richtern und Politikern, die das verhindert? (Menschlich verständlich, aber staatlicherseits unzulässig).
Was man auf alle Fälle konstatieren kann, ist, daß das Vorgehen politisch ausgeschlachtet wird und daher auch als politisch gewertet wird - in der Öffentlichkeit (Beispiele: Straubinger Wochenblatt, BNR).
29.11.2012 12:02 Uhr
Zitat:
ich frage mich allerdings, warum man die Rockerclubs nicht verbietet, wenn man sie so einschätzt.


Pauschal verbieten kann man sie (noch) nicht. Aber mittlerweile sind eine ganze Reihe von Clubs zwangsaufgelöst worden. Die Diskussion darum geht schon ein paar Jahre. "Prominentestes Beispiel sind die HA, deren Charter reihenweise verboten werden.
29.11.2012 23:39 Uhr
Ãœber solche Sachen sollte das Volk entscheiden und nicht das Landratsamt.
29.11.2012 23:50 Uhr
"Pauschal verbieten kann man sie (noch) nicht. Aber mittlerweile sind eine ganze Reihe von Clubs zwangsaufgelöst worden. Die Diskussion darum geht schon ein paar Jahre. "Prominentestes Beispiel sind die HA, deren Charter reihenweise verboten werden."

Wie wirr ist den diese Meinung?
Sie werden nicht verboten sondern Zwangsaufgelöst aber am ende sind es doch Prominente die verboten wurden?
30.11.2012 08:19 Uhr
Grundsätzlich abzulehnen.

So lange der Betreiber und seine Mitarbeiter nicht gegen einschlägiges Recht verstoßen, sind solche Handlungen äußerst fragwürdig.

Noch kann man in Deutschland nicht schon alleine dafür bestraft werden, daß man bestimmte Leute kennt, sich mit ihnen trifft, mit ihnen spricht oder anderweitig (z.B. geschäftlich) mit ihnen verkehrt.

Und das ist auch gut so.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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