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Fragenübersicht Getöteter Abmahnanwalt - Freund gesteht dir die Tat - was machst Du?
1 - 19 / 19 Meinungen
11.12.2012 08:57 Uhr
Ihrem ausschmückenden Klamauk entkleidet lautet die Frage ja: ein Freund gesteht Dir ein schweres Verbrechen, was machst Du?

Ich nehme an, ich würde ihm empfehlen, sich zu stellen. Selber anzeigen würde ich ihn nicht, außer ich gewönne den Eindruck, er leide an einer Veränderung seines Geisteszustandes, die eine erneute schwere Straftat befürchten ließe. Dann geht Opferschutz vor Freundschaft.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.12.2012 09:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.12.2012 08:59 Uhr
Ich wechsel das Thema.
11.12.2012 09:14 Uhr
Ich lasse ihn eine Unterlassungserklärung verbunden mit der Verpflichtung zu einer nicht unerheblichen Zahlung im Wiederholungsfall unterschreiben.
11.12.2012 09:23 Uhr
Du musst auf jeden Fall zur Polizei gehen. Denk an die Familie des Opfers! Ich hoffe für dich, dass deine Umfrage ein Scherz ist...
11.12.2012 09:30 Uhr
Mir fehlt hier die Antwortoption "Ich weiß es nicht."

Es gibt etwas, das man vielleicht tun sollte, aber ich glaube man muss erst in einer solchen Situation stecken, um es wirklich zu wissen.
11.12.2012 09:41 Uhr
Ich meine, dies ist vor allem eine formalrechtliche Straftat, weniger ein moralisches Verbrechen. Die geschilderte Tat ist, jemanden umzubringen, weil er arglose Menschen ruiniert und sich dadurch Reichtum verschafft, und er das Recht dabei nicht nur erfolgreich umgeht, sondern sogar als Mittel für seine Taten benutzt.

Gleiches gilt auch für andere Personen oder Firmen, die die Not von Menschen gezielt und regelmäßig ausnutzen, um sie schwer zu schädigen und sich damit Vorteile zu verschaffen. Beispielsweise Immobilienheuschrecken, die bei kriselnden Krediten bewusst ein Scheitern herbei führen und den Opfern dann noch mal astronomische Kosten aufbürden, oder die mit unseriösen Kreditangeboten auf Menschen in Not abzielen.

Das ist was ganz anderes, als jemanden umzubringen, um ihm Geld abzunehmen, weil er irgendwelchen Machenschaften im Wege steht oder einfach aus Mordlust!

Und das sind ja Leute, die, anders als gewöhnliche Verbrecher, intelligent das Recht und das Geschäftswesen für ihre Verbrechen ausnutzen, so dass sie kaum zu belangen sind, dass im günstigsten Fall einzelne Opfer nicht abgezockt werden, darüber hinaus aber kaum Strafen oder, besonders wichtig, eine Wegnahme von Vermögen und gesellschaftlichem Status, gegebenenfalls eine Entfernung aus Rechtsberufen, erfolgen.

In solchen Fällen wäre Selbstjustiz vor allem das Ergebnis eines mangelhaften Rechtssystems und des Unwillens des Gesetzgebers, dieses zu korrigieren. Die Problematik missbräuchlicher Abmahnungen besteht ja schon seit Jahrzehnten. Hier ist einfach schon viel zu lange eine extreme Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit.

Ich kann es aber niemandem verübeln, der Opfer solcher Praktiken wird und der von der Justiz gesagt kriegt, dass alles rechtens sei, dass er sich selbst Gerechtigkeit verschafft.

Wer aber solche Praktiken ausübt und Ziel von Selbstjustiz ist, der ist kein Opfer!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.12.2012 10:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.12.2012 11:29 Uhr
Da ich aus tiefstem Herzen gegen Todesstrafe und Lynchjustiz bin, würde ich wahrscheinlich eine Anzeige erstatten.

Bei wirklich sehr guten, alten Freunden wird das natürlich schwierig.

In manchen Situationen möchte man gar nicht erst stecken um zu wissen, was man dann tatsächlich macht.
11.12.2012 11:57 Uhr
Nun, der Normalbürger hat nicht die Möglichkeit, Gefängnisstrafen oder Vermögensentzug durchzuführen, sondern höchstens die zu einem kurzen Angriff, mit dem zum Erfolg alles erledigt werden müsste.

Töten wird meist besonders schwer bewertet, weswegen so eine Tat, auch wenn sie nur eine krass versagende bis korrumpierte Justiz ersetzt, eher als verwerflich gesehen wird.

Vielleicht wäre es besser, der Freund hätte den Abmahnanwalt nur körperlich so weit verstümmelt, dass er seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann (Leben im Rollstuhl würde ich als schlimmer ansehen als den Tod!). Dann seine Luxusvilla, Sportwagen, SUVs usw. abgebrannt, sobald keiner mehr drin war, also auch keine Unschuldigen getroffen. Immerhin nicht getötet (so wie den Wachmann in Terminator 2: "Er wird es überleben...", mit dem Unterschied, dass der Abmahnanwalt es verdient hat).

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.12.2012 12:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.12.2012 11:58 Uhr
Ich würde ihm einen mit mir befreundeten guten Anwalt empfehlen und zum Stellen bewegen. Alles andere wäre sinnlos und jede andere Aussage dürfte pubertäres virtuelles Getue sein.
11.12.2012 12:02 Uhr
Zitat:
Ihn auffordern, sich der Polizei zu stellen, weil er ein Verbrechen begangen hat, aber ihn nicht selbst anzeigen.
..solange er es innerhalb einer gewissen Frist selbst macht. Sonst schon, denn Mord bleibt Mord, egal, wer ihn begeht.
11.12.2012 12:12 Uhr
@ *Mensch*
Zitat:
Sonst schon, denn Mord bleibt Mord, egal, wer ihn begeht.

Natürlich. Aber es gibt keine Pflicht, einen Mörder anzuzeigen. Und bei einem Freund - also einem echten Freund - fällt es mir schwer zu sagen, daß ich dann einfach zur nächsten Polizeidienststelle marschieren würde. Zumal, wenn klar ist, daß es sich um eine einmalige Affekthandlung handelt und der Freund kein Serienmörder ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.12.2012 13:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.12.2012 12:21 Uhr
@Pomerius
Ich kann Deine Bedenken verstehen, denn ich hätte sie vermutlich auch, aber das ändert ja nichts an der Tat selbst. Man kann ja gleichzeitig versuchen diesem Freund einen guten Anwalt zu besorgen.
11.12.2012 14:41 Uhr
Ich würde den Freund vielleicht anzeigen, wenn er einen Raubmord begangen oder ein Mädchen vergewaltigt und anschließend umgebracht hätte.

Die hier geschilderte Tat ist aber aufgrund der vorherigen Handlungen des "Opfers" ganz anders zu bewerten. Selbst, wenn §211 StGB erfüllt sein sollte, wäre die Tat weit weniger verwerflich, weil a) die Justiz in dem Fall eben keine ausreichende Kompetenz zur Schaffung von Gerechtigkeit hat und b) der Abmahnanwalt vorher vergleichbare Schädigungen gegen eine Vielzahl von Opfern, aus einem niederen Motiv (Bereicherung) begangen hat. Der Täter hat dagegen keine Bereicherung, sondern im Gegenteil das Risiko eines "lebenslänglich".

Wenn Leute finanziell dauerhaft ruiniert werden, ist das sehr wohl mit einer körperlichen Verstümmelung gleichzusetzen, bzgl. Tod vielleicht sogar noch schlimmer, weil es im Gegensatz dazu fortdauerndes Leiden bedeutet.

Eine Strafe, ob rechtsstaatlich oder Selbstjustiz, müsste dem Abmahnanwalt das Leiden seiner Opfer zurück geben, außerdem als Ausgleich für Reichtum und Luxusleben ihn selbst leiden lassen (was ihm mit dem Tod sogar erspart würde). Zumindest aber müsste sie im Rahmen rechtstaatlicher Strafen wie denen für schwere Erpressung, Betrug usw. liegen. Und natürlich müsste er dauerhaft daran gehindert werden, ähnliche Aktivitäten fortzusetzen.

Das unterscheidet die hypothetische Aktion auch von Lynchjustiz durch Ku Klux Klan und ähnliche - deren Lynchaktionen fanden ohne vorherige, entsprechende Tat der Opfer, trotz einer funktionierenden Strafjustiz und zum Machtgewinn durch Terror statt!

Von daher würde ich die genannte Tat als Strafe für den Abmahnanwalt durchaus für im Rahmen halten und, da die Justiz so krass versagt hat, auch höchstens geringen moralischen Unrechtsgehalt sehen, für den eine Strafe wegen Mordes viel zu weit geht.
11.12.2012 17:27 Uhr
Über sowas mach ich mir mal Gedanken, wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt und ich wirklich mit so etwas konfrontiert bin. Abmahnanwälte sind ganz arme Schweine - das ist eigentlich schon Strafe genug.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.12.2012 18:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.12.2012 17:27 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer von meinen Freunden zu so einem Mittel greifen würde.

Aber wenn es sich bei dem Getöteten um so ein Individuum handelte, würde ich nicht tätig werden. Ich bin kein Anwalt oder Richter und nicht verpflichtet, sowas zur Anzeige zu bringen. Ich würde ihm aber raten in seinem eigenen Interesse, dass er mir nichts weiter davon erzählt und vergisst, dass er es überhaupt erwähnt hat.
11.12.2012 17:51 Uhr
@BAsilisk
Zitat:
Ich lasse ihn eine Unterlassungserklärung verbunden mit der Verpflichtung zu einer nicht unerheblichen Zahlung im Wiederholungsfall unterschreiben.

Perfekt!
11.12.2012 21:29 Uhr
Mein bester Freund und ich haben (ohne akuten Anlass) mal über sowas herumphilosophiert und sind zu den Schluss gekommen, dass wir unter anderem deswegen befreundet sind, weil wir ähnliche Wertvorstellungen haben. Und die besagen, dass freundschaftliche Loyalität dort ihre Grenzen hat, wo sie mit Dingen in Konflikt gerät, die wir noch höher bewerten. Das Lebensrecht anderer Menschen wäre so ein Fall.
11.12.2012 23:35 Uhr
@Hasensalat:

Das Leben eines anderen Menschen ist normal ein höherer Wert. Ein Abmahnanwalt (oder sonstiger Halsabschneider) zerstört aber die Leben vieler anderer Menschen, wodurch sein Leben entsprechend an Wert verliert.
12.12.2012 07:05 Uhr
Zitat:
wodurch sein Leben entsprechend an Wert verliert.


Genau. Ab ins KZ!
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