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8,8 Millionen Euro Schadenersatz:
Vater des Amokläufers von Winnenden will Psychatrie verklagen - Was sagst Du dazu? |
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02.01.2013 09:52 Uhr |
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Ich vermute, daß er damit nicht durchkommen wird. Er war es ja, der die Tatwaffe nicht sachgerecht aufbewahrt hat. |
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02.01.2013 10:06 Uhr |
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Albern, er müsste schon direktes Fehlverhalten beweisen können und lediglich eine falsche, aber sachgemäße Beurteilung eines Gutachters gehört nicht dazu.
PS: Und dann müsste er noch die Kausalität zwischen dem Handwerksfehler und der Schadenssumme herstellen können. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.01.2013 11:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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02.01.2013 10:09 Uhr |
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Vielleicht seine Art, mit der eigenen Verantwortung umzugehen. Macht es auch viel leichter, wenn man noch andere vermuten kann, die Schuld auf sich geladen haben. |
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02.01.2013 10:44 Uhr |
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Die Eltern machen derart schwere Erziehungsfehler bei ihrem Sohn, dass dieser in psychatrische Behandlung kommt. Dann führt der Sohn einen Amoklauf aus.
Für mich klingt es so, als ob die Eltern einen Amokläufer herangezogen haben.
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02.01.2013 10:52 Uhr |
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Klingt nach amerikanischen Verhältnissen.
Es wäre zwar einerseits schön, wenn Ärzte bei Fehldiagnosen schneller zur Rechenschaft gezogen werden könnten - hier allerdings will wohl der Vater des Amokläufers seine eigene Schuld relativieren.
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02.01.2013 11:20 Uhr |
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Sorry, BAriga, aber Dein Urteil ist mir zu pauschal und zu einseitig. Damit es zu solch einer Gewalttat kommt, muss vorher schon viel schieflaufen - und daran trägt eigentlich nie nur eine Person die Schuld.
Es geht dem Vater in diesem Fall doch überhaupt nicht um Schuldabwälzung, sondern um Entschädigung der Opfer, bzw. deren Hinterbliebenen. |
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02.01.2013 20:01 Uhr |
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Krass, lauter Tatzeugen und involvierte Staatsanwälte hier zugegen. |
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03.01.2013 09:26 Uhr |
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Hast Du keinen Fernseher?
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03.01.2013 14:52 Uhr |
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@*Mensch*
Schreibe ich, wenn Du eine geschrieben hast. |
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03.01.2013 15:04 Uhr |
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Finde ich gut.
Der Mann soll auch mal zurück austeilen, nachdem es sich einige (auf ihre Art auch Durchgedrehte) offensichtlich zur Lebensaufgabe gemacht haben, den Vater zu strafen, weil der Sohn durchgedreht ist.
Dieses Ersatzstrafbegehren, weil man den Täter selbst ja nicht mehr zur Rechenschaft ziehen kann, ist in Einzelfällen, bei betroffenen Familien, menschlich verständlich.
Behörden und Nichtbeteiligte sollte aber mal damit aufhören, ihr Mitgefühl für die Trauernden dadurch ausdrücken zu wollen, dem Vater um jeden Preis das Leben erschweren, am Ende ihn selbst noch für den Amoklauf verantwortlich machen zu wollen. Es gibt Fälle, wie dieser, da endet die Schuldigen-Kette ganz einfach mit dem Täter selbst. Und nicht erst bei Familie, Freunde, Nachbarn oder dem bösen Eisverkäufer. |
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