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Fragenübersicht 8,8 Millionen Euro Schadenersatz: Vater des Amokläufers von Winnenden will Psychatrie verklagen - Was sagst Du dazu?
1 - 20 / 21 Meinungen+20Ende
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02.01.2013 09:52 Uhr
Ich vermute, daß er damit nicht durchkommen wird. Er war es ja, der die Tatwaffe nicht sachgerecht aufbewahrt hat.
02.01.2013 10:06 Uhr
Albern, er müsste schon direktes Fehlverhalten beweisen können und lediglich eine falsche, aber sachgemäße Beurteilung eines Gutachters gehört nicht dazu.

PS: Und dann müsste er noch die Kausalität zwischen dem Handwerksfehler und der Schadenssumme herstellen können.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.01.2013 11:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.01.2013 10:09 Uhr
Vielleicht seine Art, mit der eigenen Verantwortung umzugehen. Macht es auch viel leichter, wenn man noch andere vermuten kann, die Schuld auf sich geladen haben.
02.01.2013 10:30 Uhr
Zitat:
Ich vermute, daß er damit nicht durchkommen wird. Er war es ja, der die Tatwaffe nicht sachgerecht aufbewahrt hat.
Sehe ich ähnlich.
Wenn da allerdings Behandlungsfehler nachgewiesen werden können, dann kann das durchaus interessant werden.
02.01.2013 10:33 Uhr
Zitat:
Albern, er müsste schon direktes Fehlverhalten beweisen können und lediglich eine falsche, aber sachgemäße Beurteilung eines Gutachters gehört nicht dazu.

PS: Und dann müsste er noch die Kausalität zwischen dem Handwerksfehler und der Schadenssumme herstellen können.
Der spätere Amokläufer hat wohl entsprechende Absichten bereits in der Behandlung in dieser pychiatrischen Klinik geäußert, Backo. Ob das ausreichend berücksichtigt wurde beim Gutachten, das ist jetzt zu klären.

Was die geforderte Schadenersatzsumme betrifft:
Das, was die Hinterbliebenen der Opfer fordern, ist eine noch wesentlich höhere Summe, die die Familie des Täters sowieso nie wird aufbringen können. So kämen diese Familien - für die der Schadensersatz ja sein soll - zumindest zu einem Teil des von ihnen geforderten Schadensersatzes..
02.01.2013 10:44 Uhr
Die Eltern machen derart schwere Erziehungsfehler bei ihrem Sohn, dass dieser in psychatrische Behandlung kommt. Dann führt der Sohn einen Amoklauf aus.

Für mich klingt es so, als ob die Eltern einen Amokläufer herangezogen haben.



02.01.2013 10:51 Uhr
Zitat:
Die Eltern machen derart schwere Erziehungsfehler bei ihrem Sohn, dass dieser in psychatrische Behandlung kommt.
Woher willst Du das wissen, chepri? Kennst Du den Fall und die Familie so genau?
Es gibt doch auch zig andere Möglichkeiten, als ein Auslösen psychischer Störungen durch falsche Erziehung.
02.01.2013 10:52 Uhr
Klingt nach amerikanischen Verhältnissen.

Es wäre zwar einerseits schön, wenn Ärzte bei Fehldiagnosen schneller zur Rechenschaft gezogen werden könnten - hier allerdings will wohl der Vater des Amokläufers seine eigene Schuld relativieren.
02.01.2013 10:53 Uhr
Zitat:
Kennst Du den Fall und die Familie so genau?


Was in den Medien über den betreffenden Haushalt zu lesen war, unterstützt chepris Vermutung durchaus.
02.01.2013 10:58 Uhr
Zitat:
..hier allerdings will wohl der Vater des Amokläufers seine eigene Schuld relativieren.
Kaum. Er muss sich wg. der Urteils-Revision nach dem ersten Verfahren gegen ihn ja deshalb gerade erneut vor Gericht verantworten.
Gleichzeitig ist aber klar, dass Schadensersatzforderugen der Hintebliebenen von der Familie des Täters nie auch nur ansatzweise beglichen werden können.
Der jetzt von der psychiatrischen Klinik geforderte Schadenersatz soll deshalb ja komplett an die Hinterbliebenen gehen..
02.01.2013 11:16 Uhr
Zitat:
Der spätere Amokläufer hat wohl entsprechende Absichten bereits in der Behandlung in dieser pychiatrischen Klinik geäußert,


Und lt. Zeitungssaussagen wurden die Eltern darüber auch informiert. Alles andere wäre auch seltsam. Der Vater, der dem Problem damit begegnet, dass er seinen en Sohn auch noch zum Schießtraining mitnimmt und die Waffen zu Hause frei zugänglich rumliegen lässt, der muss schon irgendwie einen an der Waffel haben. Klar hätte der jetzt gerne einen andern Schuldigen.
02.01.2013 11:20 Uhr
Sorry, BAriga, aber Dein Urteil ist mir zu pauschal und zu einseitig. Damit es zu solch einer Gewalttat kommt, muss vorher schon viel schieflaufen - und daran trägt eigentlich nie nur eine Person die Schuld.
Es geht dem Vater in diesem Fall doch überhaupt nicht um Schuldabwälzung, sondern um Entschädigung der Opfer, bzw. deren Hinterbliebenen.
02.01.2013 11:24 Uhr
Zitat:
Es geht dem Vater in diesem Fall doch überhaupt nicht um Schuldabwälzung, sondern um Entschädigung der Opfer, bzw. deren Hinterbliebenen.


Sagst du.

Außerdem habe ich nirgendwo gesagt, dass der Vater (alleine) Schuld ist, sondern nur, dass er in meinen Augen nicht richtig reagiert hat.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.01.2013 12:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.01.2013 16:44 Uhr
Zitat:
Kaum. Er muss sich wg. der Urteils-Revision nach dem ersten Verfahren gegen ihn ja deshalb gerade erneut vor Gericht verantworten.


Da ist es natürlich dumm, die eigene Schuld nach unten relativieren zu wollen.

02.01.2013 17:34 Uhr
Zitat:
Da ist es natürlich dumm, die eigene Schuld nach unten relativieren zu wollen.
Für das Gerichtsverfahren gegen ihn hat es überhaupt keine Relevanz, ob da der psychiatrischen Klinik nun schuldhaftes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann oder nicht, PozBlitz, da es im Verfahren gegen den Vater doch nur um dessen eigenes Fehlverhalten wegen der nicht ordnungsgemäß unzugänglich gemachten Waffe geht. Nicht jedoch um das, was sein Sohn dann mit der Waffe getan hat..

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.01.2013 10:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.01.2013 20:01 Uhr
Krass, lauter Tatzeugen und involvierte Staatsanwälte hier zugegen.
03.01.2013 09:26 Uhr
Zitat:
lauter Tatzeugen


Hast Du keinen Fernseher?

03.01.2013 09:35 Uhr
Zitat:
Krass, lauter Tatzeugen und involvierte Staatsanwälte hier zugegen.
Aha.
Und was ist Deine Meinung zum Umfragethema, Botsaris?
03.01.2013 14:52 Uhr
@*Mensch*

Schreibe ich, wenn Du eine geschrieben hast.
03.01.2013 15:04 Uhr
Finde ich gut.
Der Mann soll auch mal zurück austeilen, nachdem es sich einige (auf ihre Art auch Durchgedrehte) offensichtlich zur Lebensaufgabe gemacht haben, den Vater zu strafen, weil der Sohn durchgedreht ist.

Dieses Ersatzstrafbegehren, weil man den Täter selbst ja nicht mehr zur Rechenschaft ziehen kann, ist in Einzelfällen, bei betroffenen Familien, menschlich verständlich.
Behörden und Nichtbeteiligte sollte aber mal damit aufhören, ihr Mitgefühl für die Trauernden dadurch ausdrücken zu wollen, dem Vater um jeden Preis das Leben erschweren, am Ende ihn selbst noch für den Amoklauf verantwortlich machen zu wollen. Es gibt Fälle, wie dieser, da endet die Schuldigen-Kette ganz einfach mit dem Täter selbst. Und nicht erst bei Familie, Freunde, Nachbarn oder dem bösen Eisverkäufer.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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