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Fragenübersicht Ein Samenspender soll in Kansas Unterhalt für ein durch künstliche Befruchtung gezeugtes Kind zahlen. Was sagst Du bzw. was sagt Dein Rechtsempfinden dazu?
1 - 20 / 28 Meinungen+20Ende
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02.01.2013 21:47 Uhr
In meinen Augen ein Riesensauerei.
Ich hoffe, dass vor Gericht der gesunde Menschenverstand obsiegt.
02.01.2013 21:53 Uhr
Vor Gericht sieht nicht der gesunde Menschenverstand, sondern die Rechtslage.

Auch wenn der Mann im guten Glauben, verständnisvoll den Lebensentwurf der zwei Frauen unterstützt hat, ist er wohl eher in der Verantwortung für den Unterhalt des ( seines ) Kindes zu sorgen, als der Staat, oder?


Da sich die Frauen getrennt haben und die Erziehungsberechtigte nicht allein für das Kind aufkommen kann, ist dieser Schritt nicht ganz so abwegig, wie er auf den ersten Blick erscheint.
02.01.2013 23:29 Uhr
Sorry, aber wenn der Typ sich vorher nicht ganz klar über die rechtliche Lage informiert hat:
Selbst schuld!
03.01.2013 00:10 Uhr
Ich kann dieses Urteil ganz gut nachvollziehen.

Nun könnte man zunächst einmal gegen eine Unterhaltspflicht argumentieren, der zwischen den beiden Frauen (darunter die biologische Mutter) und dem biologischen Vater geschlossene Vertrag habe dies doch ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragsfreiheit eben.

Nun haben wir hier aber einen Vertrag dessen Vertragspartner eine Vereinbarung zu Lasten Dritter (bzw. Vierter) geschlossen haben. Einerseits zu Lasten des Kindes (das ja üblicherweise immer auch gegenüber dem biologischen Vater gewisse Ansprüche hätte) und andererseits gegenüber der Allgemeinheit (in diesem Falle vermutlich dem Bundesstaat oder der Gemeinde), die bei Mittellosigkeit der biologischen Mutter (und/oder ggf. der zweiten Mutter) für den Unterhalt des Kindes eintreten müsste.

Verträge zu Lasten Dritter werden im deutschen Recht i. A. als sittenwidrig (und damit unwirksam) angesehen. Das im konkreten Fall angewandte Recht kenne ich nicht, könnte aber gut nachvollziehen, wenn es ähnlichen Grundsätzen folgte.
03.01.2013 00:14 Uhr
Absolut richtig, er ist der Vater.
03.01.2013 07:06 Uhr
Zitat:
Ich kann dieses Urteil ganz gut nachvollziehen.



Es gibt noch gar kein Urteil.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.01.2013 08:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.01.2013 09:13 Uhr
Ich schließe mich hier voll und ganz den Ausführungen von Scarabaeus an.
03.01.2013 09:44 Uhr
Tja - wie sollte man denn zukünftig normales Begatten von Samenspende unterscheiden?

03.01.2013 10:34 Uhr
wie bereits geschrieben hat das nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun, sondern mit der Rechtslage.
Und hier ist der Herr selbst schuld, da er sich Rechtlich nicht abgesichert hat.
da wurde der aber ziemlich geleimt würde ich mal sagen.
03.01.2013 10:45 Uhr
na - das nenne ich mal eine konsequente Beachtung des "Verursacherprinzips"!

(im Ernst - wenn das Rechtskraft behält ist der Typ ne arme Sau...)
03.01.2013 12:22 Uhr
So wie man sein Kind zur Adoption freigeben kann, sollte man auch sein Sperma zur Adoption freigeben können.

Und zwar unter Einbeziehung eines Mediziners und eines notariellen Vertrags, der Entnahme und Befruchtung überwacht, um Zeugen zu haben.

Anschließend erlöschen dann sämtliche Rechte des Kindes gegen den biologischen Vater so wie bei der Adoption auch.
03.01.2013 12:26 Uhr
Es ist eine Sache, wenn ein Mann Sex hat ohne Sinn und Verstand und dabei ein Kind zeugt.
Dann kann man aufgrund der fehlenden anderslautenden Willensäußerung unterstellen, dass er es wenigstens in Kauf genommen hat, für das Kind zu sorgen.

Wenn aber VOR dem Sex eine nachweisliche andere Willenserklärung vorlag, dann sollte das auch Auswirkungen auf die Unterhaltspflichten haben.

Der Staat ist doch angeblich so scharf auf die Kinder. Also soll er auch dafür bezahlen!
03.01.2013 13:06 Uhr
Wenn der Vater das Sorgerecht für sein Kind bekommt, ist doch alles in Ordnung, oder nicht?
03.01.2013 13:31 Uhr
Zitat:
(verfallen) sämtliche Rechte des Kindes gegen den biologischen Vater so wie bei der Adoption auch.


das macht mich Sprachlos.
03.01.2013 13:54 Uhr
Interessanter Ansatz! *g*

Wenn das so durchgeht, dann gibt es bestimmt auch bald eine "Risikoversicherung für Samenspender" für solche Fälle, die man dann gleich bei der Samenspende für einen kleinen Beitrag abschließen kann, vgl. einer "Reiserücktrittsversicherung".
03.01.2013 13:56 Uhr
Zitat:
Tja - wie sollte man denn zukünftig normales Begatten von Samenspende unterscheiden?
Durch das Wegfallen der Unterhaltspflichten für die Mutter?
03.01.2013 14:00 Uhr
Zitat:
das macht mich Sprachlos.


Macht es das?
Wieso?
Die Adoption ist doch auch akzeptiert! Und da erlöschen wirklich sämtliche Rechte gegen den biologischen Vater.
03.01.2013 14:03 Uhr
Zitat:
Die Adoption ist doch auch akzeptiert! Und da erlöschen wirklich sämtliche Rechte gegen den biologischen Vater.
Nö, das Recht auf das Kennenlernen des biologischen Vaters nicht.
03.01.2013 14:06 Uhr
Zitat:
Nö, das Recht auf das Kennenlernen des biologischen Vaters nicht.


Das ist zwar ein verständlicher Wunsch, jedoch kein Recht.
03.01.2013 14:13 Uhr
Zitat:
Das ist zwar ein verständlicher Wunsch, jedoch kein Recht.
Stimmt, das Kennenlernen an sich nicht, aber das Erfahren, wer der biologische Vater ist, meines Wissens schon, oder? Und das meinte ich.
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