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Fragenübersicht Würde Deiner Meinung nach eine Widerspruchsregelung bezüglich Organspenden (siehe Hintergrund) solche Skandale wie sie 2012 zuletzt in Leipzig immer wieder bekannt wurden, verhindern?
1 - 17 / 17 Meinungen
02.01.2013 22:17 Uhr
Nö, Verbrechertum gibt es immer und überall. Die Preise sinken.
02.01.2013 22:41 Uhr
Wie sollte das durch eine solche Regelung funktionieren, mal abgesehen davon, dass ich karlmann da recht gebe: Kriminelle Energie findet IMMER einen Weg..
02.01.2013 22:51 Uhr
Da bin ich sehr skeptisch - bei dem weltweiten Organhandel !
02.01.2013 23:05 Uhr
Ich seh da jetzt keinen Zusammenhang. Daran, wer eins bekommt ändert sich doch nichts, egal ob ich erst per Organspendeausweis festlegen muss, dass ich die Spende erlaube oder ob es per Gesetz standardmäßig gemacht wird, wenn ich nicht widersprochen habe.
02.01.2013 23:33 Uhr
Das Problem wäre keines würde die Organspende bezahlt.
Bis in die 70er wurde den Hinterbilebenen eine Summe gezahlt wenn der Körper "gespendet" wurde.
Was spräche dagegen dies nun auch zu tun?
allein angesichts dessen was die Kassen durch Spenderorgane sparen..

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.01.2013 00:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.01.2013 23:57 Uhr
Ich habe seit 1988 einen Organspendeausweis in meinem Portemonaie und ich werde es nicht ändern. Egal, wie damit gehandelt wird, Hintergrund ist, dass mein Tod jemand anderem nutzen kann und nur weil es einige wenige schwarze Schafe gibt, werde ich nicht der Herde folgen, die hinter jedem und allem Missbrauch sehen wollen.
03.01.2013 00:00 Uhr
"Bis in die 70er wurde den Hinterbilebenen eine Summe gezahlt wenn der Körper "gespendet" "

Da hätte ich gerne mal einen Beweis für, und nicht nur im Drogensumpf



03.01.2013 00:41 Uhr
Zitat:
Da hätte ich gerne mal einen Beweis für, und nicht nur im Drogensumpf

Zu Teil 2 Deiner Antwort zuerst:
Es wäre äusserst nett wenn Du zukünftig Deine dämlichen Unterstellungen unterlassen könntest.
Zu Teil 1:
Noch heute wird indirekt gezahlt. Allein schon durch Ãœbernahme der Bestattungskosten. (Variiert von Institut zu Institut)

Das tut es auch nicht, wenn eines der anatomischen Institute in Hessen oder Rheinland-Pfalz die Körper zu Lehr- und Forschungszwecken verwendet. Die Universitäten zahlen in diesen Fällen die Bestattung, vielerorts gibt es eigene anonyme Urnenfelder für die Überreste der Körperspender.
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/uni-medizin-zu-viele-leichen-im-keller-a-575282.html

Ansonsten auch für Dich:


§ 203 der RVO hieß es wörtlich: „Ein Anatomisches Institut kann die Bestattung besorgen und
infolgedessen bis zur Höhe der angefallenen Bestattungskosten das Sterbegeld aus der Versicherung
des Verstorbenen beanspruchen. Das gilt auch dann, wenn das Anatomische Institut vertraglich zur
Besorgung der Bestattung verpflichtet war.“ In § 58 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches
(SGB V) lautet die neue Regelung wie folgt: „Beim Tod eines Versicherten wird ein Zuschuß zu den
Bestattungskosten (Sterbegeld) bezahlt, wenn der Verstorbene am 1. Januar 1989 versichert war. Das
Sterbegeld wird an denjenigen gezahlt, der die Bestattungskosten trägt.“

http://wwwalt.uniklinikum-saarland.de/med_fak/anatomie/prosektur/BackUp_Alt/Prosekturwesen.pdf

Die Höhe dieses Zuschusses wurde von den einzelnen Instituten festgelegt. Als "Erbe" eines Spenders durfte ich selbst von diesem Zuschuß, in Höhe von DM 20.000 profitieren.


Das Gesetz ist übrigens noch heut gültig; aber die Institute werden, auf Grund der immensen Höhe der Bestattungskosten, mittlerweile von Spendern" überlaufen...


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.01.2013 01:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.01.2013 01:07 Uhr
Du wolltest mir erzählen das es für den Körper der hinterbliebenen Kohle gegeben hat.
Ich halte das natürlich für Ossipropaganda.
Mache mich aber nicht frei davon (das zu glauben).
Wer jetzt hier den Kanzler stellt der klaut auch christliche Kadaver.
03.01.2013 04:31 Uhr
Ich glaube, dass es bei einer Widerspruchsregelung mehr Organspender gäbe als bei der bisherigen. Somit gäbe es keinen "Markt" mehr für solche Machenschaften, wie sie immer wieder zutage gebracht werden.
03.01.2013 08:09 Uhr
Zitat:
Das Problem wäre keines würde die Organspende bezahlt.
Bis in die 70er wurde den Hinterbilebenen eine Summe gezahlt wenn der Körper "gespendet" wurde.
Was spräche dagegen dies nun auch zu tun?
allein angesichts dessen was die Kassen durch Spenderorgane sparen..
Würde das die Missbrauchsgefahr nicht sogar noch verschärfen, wenn da nicht nur die Ärzte (oder "Organ-Händler") daran verdienen würden? In den ärmsten Regionen unseres Planeten werden doch schon jetzt Organe der Kinder oder sonstiger Verwandter verkauft..
03.01.2013 08:16 Uhr
Das Problem im aktuellen Fall ist die vergleichsweise geringe Anzahl von Spenderorganen, der eine vergleichsweise hohe Anzahl von Nachfragern gegenübersteht.

Dieses Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage gilt nicht nur europa- sondern weltweit.


Mithin könnte man Mißbrauchsfälle nur dann deutlich zurückführen, wenn man dieses Verhältnis ausgliche.

Vor diesem Hintergrund müßte eine solche Widerspruchsregelung auch weltweit eingeführt, überwacht und mit der entsprechenden Infratsruktur zur Meldung, Entnahme, Lagerung, Verteilung, Transport und Verpflanzung unterstützt werden.

Das wird natürlich nicht geschehen.

Eine europa-weite Einführung würde hier sicher Abhilfe schaffen.
Da wir es schon in Deutschland nach jahrelanger Debatte nicht geschafft haben, werden wir auch an einer europa-weiten Einführung scheitern.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.01.2013 10:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.01.2013 08:16 Uhr
Glaube ich nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.01.2013 09:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.01.2013 08:20 Uhr
Die Einführung einer Widerspruchsregelung wäre auch unabhängig von den aktuellen Ereignissen sinnvoll, ist aber in Deutschland zuletzt gescheitert.

Gleichzeitig muß man sagen, daß angesichts der Gesamtzahl der Verpflanzungen, die Zahl der Mißbrauchsfälle sehr gering ist.

Zudem war in den bekannten Fällen nur in sehr geringem Umfang perönliche Bereicherung das Ziel.

Man sollte deshalb bei dem ganzen Vorgang den Ball flacher spielen.

Im Grunde funktioniert das System und bedarf deshalb meiner Auffassung nach nur geringer Korrekturen.
03.01.2013 09:40 Uhr
Nein - ich bin gegen eine Widerspruchsregelung - gerade nach den bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten.
03.01.2013 09:43 Uhr
Zitat:
Das Problem wäre keines würde die Organspende bezahlt.
Bis in die 70er wurde den Hinterbilebenen eine Summe gezahlt wenn der Körper "gespendet" wurde.
Was spräche dagegen dies nun auch zu tun?
allein angesichts dessen was die Kassen durch Spenderorgane sparen.


1. Organhandel findet in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern bereits statt. Häufig illegal und zum Nachteil der "Spender". Mittlerweile muß man hier in weiten Teilen sicher von organisierter Kriminalität sprechen.

2. Würde der Bereich dann auch in Europa für die OK interessant und die Wege der Organe von spender zum empfänger waären noch schlechter nachvollziehbar, als sie es heute z.T. schon sind.
03.01.2013 15:20 Uhr
Beim Skandal geht es nicht um die Beschaffung, sondern um die Vergabe. Spender wurden gegen Geld auf der Dringlichkeitsskala heraufgesetzt. Damit wurden andere Patienten benachteiligt. In Regensburg wurden außerdem Außenstehende in die Warteliste aufgenommen. Das wird die Spendebereitschaft nicht fördern, egal mit welcher Regelung. Umgekehrt kann auch kein Spender verfügen, wer seine Organe nicht erhalten soll.
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