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Fragenübersicht Neuer Gesetzentwurf für eine strengere Regulierung: Zocker-Bankern droht künftig Haft - Was sagst Du dazu?
1 - 11 / 11 Meinungen
07.02.2013 15:46 Uhr
Ich finde gut, dass da künftig härter durchgegriffen werden soll, finde es aber gleichzeitig auch erschreckend, dass das bisher offenbar noch nicht geht/ging.
07.02.2013 16:18 Uhr
Je mehr und je lauter unsere schuldensüchtigen Politiker auf die Banker eindreschen, desto weniger wird man sich mit ihrem Handeln beschäftigen, so hoffen sie jedenfalls.
07.02.2013 16:37 Uhr
Populismus.
Bisher sind keinem einzigen Banker grobe Pflichtverletzungen dieser Art nachgewiesen worden. Daher ist es auch ziemlich wurscht, wie hoch die Strafen dafür wären.
07.02.2013 17:02 Uhr
Wetten, dass kein deutsches Gericht einen Bankmanager mit über 1 Mio. Jahresgehalt hinter Gitter bringt?
Der ehemalige Deutsche-Bank-Chef Ackermann ist schon mal erwischt worden bei einer Untreue und mutige junge Staatsanwälte haben sich auf seine Spur gesetzt und sogar beim BGH damit Recht bekommen, und doch konnte sich der saubere Herr bei der Düsseldorfer Justiz davon noch loskaufen.
Nee, gegen Täter dieses Kalibers hilft auch kein Gesetz.
07.02.2013 18:32 Uhr
Dämlicher Populismus, denn das ist bisher auch schon so. Spitzenmanager sind persönlich haftbar für grobe Fehlöentscheidungen und die Beweislast ist sogar umgekehrt.

In der Realität scheitern solche Prozesse daran, das kein Unternehmen scharf darauf ist, ihre Vorstandssitzungen und sämtliche anderen Entscheidungsprozesse schriftlich in der Öffentlickeit zu sehen und sich über Jahre eine lange Schlacht darum zu liefern, wer wann was entschieden, was gewusst und worauf hingewiesen hat. Das artet in einer Rekonstruktion der gesamten Geschäftsvorgänge aus.
07.02.2013 18:33 Uhr
Zitat:
Wetten, dass kein deutsches Gericht einen Bankmanager mit über 1 Mio. Jahresgehalt hinter Gitter bringt?


Wetten, dass es erwiesenermaßen Blödsinn ist?
07.02.2013 18:48 Uhr
Es ist gut, wenn denen eher Haft als eine Millionenabfindung bei Versagen droht.
07.02.2013 21:32 Uhr
Kommt aufs Kleingedruckte an.
Wie z.B. grobe Fahrlässigkeit definiert wird und wie die Haftung im Einzel- und Ernstfall dann auch exekutiert wird.

Deshalb wird man das Gesetz in seiner Wirkung erst dann beurteilen können, wenn 1. die Ausführungsbestimmungen veröffentlicht sind und 2. der erste Fall für seine Anwendung ansteht.
08.02.2013 00:56 Uhr
Zitat:
wenn sie grob gegen Sorgfaltspflichten bei Risikogeschäften verstoßen und ihr Unternehmen so in Schieflage bringen.




dafür verliert man ggf. den job, aber man geht freilich nicht in den knast. dazu gehört schon noch ein wenig mehr..

08.02.2013 06:00 Uhr
Zwischen Wort und Tat gab es in diesem Land in den letzten Jahren eine sehr große Kluft.
08.02.2013 10:02 Uhr
Das glaube ich erst, wenn der erste Bankmanager im Gefängnis sitzt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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