Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Sollte der Staat in Ausnahmesituationen foltern dürfen?
1 - 20 / 45 Meinungen+20Ende
0
14.02.2013 09:59 Uhr
Nur, wenn man sämtliche zivilisatorischen Fortschritte der letzten Jahrhunderte abermals vollkommen über Bord werfen will.

Also nein, ohne Wenn und Aber.
14.02.2013 10:01 Uhr
Die Zeiten der hochnotpeinlichen Befragung sollten eigentlich als überwunden gelten.

Ein ganz klares Nein!
14.02.2013 10:02 Uhr
Natürlich nicht, in keiner Situation.
14.02.2013 10:03 Uhr
macht er ja schon indirekt, indem er ausländischen Institutionen das auf seinem Territorium gestattet.Über 50 Staaten halfen der CIA beim Foltern.

Mehr davon auf "20 Minuten online" vom 5.Februar 2013
14.02.2013 10:31 Uhr
Nein, das sollte ein Staat nicht nötig haben. Leider wird Folter sogar in Staaten angewendet, die sich als Musterdemokratien darstellen, weil es einem angeblich höheren Ziel dient.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.02.2013 11:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.02.2013 10:42 Uhr
Ich würde dem Staat in Extremsituationen durchaus etwas intensivere Befragungsmethoden zugestehen, welche gegebenfalls auch als Folter interpretiert werden können.
Aber das wie gesagt nur in wirklichen Extremsituationen, wie sie äußerst selten geschehen.

Von daher also ein tendenzielles ja, zumal die Politik sich manchmal die Hände schmutzig machen muß, wenn sie dem Allgemeinwohl dienen will. Wenngleich es natürlich vorteilhaft wäre, wenn eine solche Politik eher verdeckt durchgeführt wird, um sowohl Proteste als auch eine Legitimierung zweifelhafter Methoden zu verhindern.

Aber wie schon angedeutet wurde: Es gibt durchaus auch einen Interpretationsspielraum hinsichtlich der Frage, wann die Folter beginnt.

14.02.2013 10:49 Uhr
Nein. Punkt.
14.02.2013 10:52 Uhr
nein. ich verstehe die gegner dieser position, aber dies ist eine tür die ein staat nichtmal einen spalt öffnen kann.
14.02.2013 10:55 Uhr
Nun, zumindest kann ich mir Szenarien vorstellen in denen ich auf die Beantwortung meiner Fragen mit allem Nachdruck bestehen würde. Obwohl mir das mit Sicherheit keinen Spass machen würde. Halt das altbekannte und heftig diskutierte en:Ticking time bomb scenario.

In solchen Extremsituationen fragt dann aber wohl auch keiner danach, ob er das "darf" bzw. ob's moralisch legitimiert ist, er macht es einfach und läßt die Konseqenzen dann auf sich zukommen.
14.02.2013 10:57 Uhr
Zitat:
In solchen Extremsituationen fragt dann aber wohl auch keiner danach, ob er das "darf" bzw. ob's moralisch legitimiert ist, er macht es einfach und läßt die Konseqenzen dann auf sich zukommen.


genau. individuell kann ich mir das durchaus vorstellen, aber man sollte es nicht beamten übertragen.
14.02.2013 11:05 Uhr
Zitat:
Herbert
hat aber Recht: Es geht nicht darum, die StPO zu ändern (will keiner), sondern darum, was der Staat tut.
Also bevor hier sinnlose Betroffenheit ausbricht:
In der zweiten deutschen Diktatur wurde ohne Unterbrechung und ziemlich öffentlich - auch aus Gründen des Terrors - gefoltert.
Im Westen soll es Ende der fünfziger bis Anfang der 70er eine Unterbrechung gegeben haben, weil man mit Drogen experimentierte und Hypnose.

Ansonsten gilt: Man macht nicht direkt Werbung damit und es dürfen keine Spuren bleiben - Libyien und Ägypten waren so Orte, in denen man Leute absolut spurlos verschwinden lassen konnte.
Zitat:
Bilch
- was ein Notstand oder Nothilfe so alles rechtfertigen kann

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.02.2013 12:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.02.2013 11:05 Uhr
Der Staat darf es auf keinen Fall und zwar niemals.

Auch ein Bürger darf es auf keinen Fall und ebenfalls niemals. Aber in bestimmten Situationen wird es Menschen geben, die dort ob des Notstandes ihre ethischen Bedenken über Bord werfen und Mittel anwenden, die durchaus Folter sind. Aber auch das muss von Staats und Gesellschaft rücksichtslos verfolgt werden.
14.02.2013 11:10 Uhr
Zitat:
Auch ein Bürger darf es auf keinen Fall und ebenfalls niemals. Aber in bestimmten Situationen wird es Menschen geben, die dort ob des Notstandes ihre ethischen Bedenken über Bord werfen und Mittel anwenden, die durchaus Folter sind. Aber auch das muss von Staats und Gesellschaft rücksichtslos verfolgt werden.



und das ist eben leichter gesagt als umgesetzt.

käme hier gleich jemand in mein büro und würde mir eröffnen er habe meine partnerin/sohn/tochter/mama/papa in einem erdloch verbuddelt, dann würde ich doch relativ weit gehen um die situation zu lösen. hypothetisch und sicherlich nicht alltäglich, aber naja. müsste ich ihm dafür die milz herauspopeln, dann wäre ich evtl. dabei.
14.02.2013 11:10 Uhr
@ Alien0091
Zitat:
Es geht nicht darum, die StPO zu ändern (will keiner), sondern darum, was der Staat tut.

Natürlich wird gefoltert. Staaten machen noch ganz andere illegale Dinge. Die Umfrage frägt aber nicht dannach, was der Staat macht, sondern was er dürfen soll. Und ein Recht auf Folter darf es nicht geben. Im übrigen gab/gibt es durchaus Diskussionen, das zu verrechtlichen, auch in Deutschland.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.02.2013 12:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.02.2013 11:28 Uhr
Zitat:
Sollte der Staat in Ausnahmesituationen foltern dürfen?


Politiker machen das in ihren Reden ohnehin ...
14.02.2013 11:48 Uhr
@advo
Ja, da hast Du recht. Viele Politiker foltern mit ihren Reden. Da lobe ich mir doch den Herrn Gysi, der kann wenigstens intellektuelles Florett.
14.02.2013 11:57 Uhr
Das Grundproblem bei der Folter ist, dass man vorher nicht weiß, ob sie das gewünschte Ergebnis erzielen wird.

Aus nahe liegenden Gründen muss allerdings in jedem Fall ein totales Verwertungsverbot gelten für Erkenntnisse, die aus der Folter gewonnen werden.
Nur so kann verhindert werden, dass Geständnisse erpresst werden.
Auch wenn das bedeutet, dass erwiesenermaßen Schuldige freikommen.

Ansonsten sollte man sich mit der Folter nicht so anstellen.
Wie benutzen ja z.B. die Untersuchungshaft systematisch als weiße Folter, um Geständnisse zu erpressen.
14.02.2013 12:04 Uhr
Zitat:
was ein Notstand oder Nothilfe so alles rechtfertigen kann


Tja, es würde z. B. rechtfertigen, einem Psychopathen, der mit dem Hackebeilchen auf einen lostgeht, sein verdammtes Gehirn rauszublasen wenn man so vorausschauend war seine Kanone einzustecken. Es würde auch rechtfertigen, ihm wenn man gut gelaunt ist nur die Handgelenke zu zerschießen, dann würde Schmerz ihn daran hindern, sein Hackebeilchen schädelspaltend zum Einsatz zu bringen.

Jetzt könnte der Psychopath es ja auch so arrangiert haben, dass man mit ihm zusammen in einem Raum eingesperrt ist, der langsam mit Wasser volläuft, und der einzige Ausgang ist mit einem Kombinationsschloß gesichert, dessen Kombination nur dem Psychopathen bekannt ist. Da könnte das Zerschießen der Handgelenke u. U. auch geeignet sein, seine Kooperationswilligkeit zu steigern. Das würde zumindest ich mir hinterher dann durchaus verzeihen können.
14.02.2013 12:06 Uhr
@Solid
U-Haft ist ok. Da werden einem doch nicht die Zehennägel ausgerissen oder die Daumen gequetscht? Ich habe auch noch nichts von der chin. Wasserfolter in der deutschen U-Haft gehört. Also ich meine Dein Vergleich hinkt nicht nur ein bischen.
14.02.2013 12:12 Uhr
Natürlich.
Und ich würde sie bedenkenlos anordnen, wenn mir das Ergebnis der Mittel-Zweck-Abwägung ethisch vertretbar erschiene.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 45 Meinungen+20Ende