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Fragenübersicht Ist eine Abschaffung des Ehegattensplittings mit dem Grundgesetz vereinbar?
1 - 18 / 18 Meinungen
20.02.2013 17:00 Uhr
Es war mit dem Grundgesetz vereinbar das Ehegattensplitting einzuführen.
Warum sollte es da jetzt nicht auch mit dem Grundgesetz vereinbar sein, es wieder abzuschaffen?
20.02.2013 17:08 Uhr
Zitat:
Mit dem Ehegattensplitting werden bisher Nachteile aus den wechselseitigen Unterhaltspflichten ausgeglichen, die Nichverheiratete nicht haben.


Das ist faktisch falsch.
In einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, ist der eine dem anderen verpflichtet.
Ist einer Arbeitslos, wird das Einkommen des anderen hinzugezogen.

Nicht verheiratete haben wechselseitige Verpflichtungen, aber keine Rechte (Mitversicherung bei der Krankenkasse z.B.)

Dies ist ungerecht, weil es nur einseitig ist.

20.02.2013 17:13 Uhr
Enthaltung liegt da goldrichtig.
20.02.2013 18:04 Uhr
@Enthaltung_

Zitat:
Ist einer Arbeitslos, wird das Einkommen des anderen hinzugezogen.
Stimmt nicht. Zumindest nicht, wenn man sich die Urteile der deutschen Sozialgerichte anschaut. Wer sich nach dem SGB II wirklich noch zu einer Bedarfsgemeinschaft bekennt, ist zwar eine grundehrliche Haut und hat den vollsten Respekt der Steuerzahler verdient, aber auch reichlich blöde.
20.02.2013 18:40 Uhr
Ich sehe keine Schwierigkeiten. Das BVerfG hat ja schon mal betont, dass der besondere Schutz der Ehe und Familie nicht zwangsläufig einer Bevorzugung gleichkommt. Der Staat muss sie schützen, muss sie aber nicht zwangsläufig mit Steuerprivilegien ausstatten, das kann er tun wenn er möchte.
20.02.2013 19:15 Uhr
Man muss davon ausgehen, dass die Parteien, die damit in den Wahlkampf ziehen, sich da vorher schlau gemacht haben. Also wohl Ja.
20.02.2013 19:16 Uhr
hoffen wir es.

zuviele kinderlose paare erschnorren sich auf kosten unverheirateter menschen tausende von euro.
20.02.2013 19:32 Uhr
"zuviele kinderlose paare erschnorren sich auf kosten unverheirateter menschen tausende von euro."

1) In D sind immer mehr Paare ungewollt kinderlos. Da von Schnorrern zu reden, ist ein wenig daneben.

2) war das Splitting wohl in der Absicht geschaffen worden, den Familien eine bessere wirtschaftliche Basis zu verschaffen. Die Relativierung der traditionellen Familie und die rapide Zunahme Alleinerziehender bedeutet dagegen nur mehr Sozialtransfer.

Wenn das das Ziel ist, dann ist das eben pure Ideologie und nicht Kampf gegen "Schnorrer". Dann soll man das aber auch offen sagen.
20.02.2013 19:34 Uhr
Außerdem geht es bei den entsprechenden Vorstößen in Wirklichkeit nur um eine Erhöhung der Staatseinnahmen. Da wird kein andere Lebensweise / Partnerschaft einen Vorteil davon haben.
20.02.2013 19:44 Uhr
Der Staat muß sie schützen, dieser Schtz kann allerdings GG-konform in der totalen Verarschung bestehen ...
20.02.2013 20:16 Uhr
Zitat:
In einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, ist der eine dem anderen verpflichtet.


Bullshit.
Versuche doch mal, so einen Unterhalt einzuklagen!

Zitat:
Ist einer Arbeitslos, wird das Einkommen des anderen hinzugezogen.


Nur, wenn der FREIWILLIG bezahlt.

Zitat:
Nicht verheiratete haben wechselseitige Verpflichtungen


Siehe oben: Bullshit.
Die Pflichten sind nicht einklagbar, daher nicht existent.
20.02.2013 20:18 Uhr
Zitat:
zuviele kinderlose paare erschnorren sich auf kosten unverheirateter menschen tausende von euro.


Es darf hinterfragt werden, ob das im Angesicht der Halbierung der Rente im Rahmen des Versorgungsausgleichs und vollumfänglicher Unterhaltspflichten bei Arbeitslosigkeit des Partners so ein gutes Geschäft ist.

Richtig ist wohl eher, dass die Ehe auch jetzt schon MIT Ehegattensplitting ein ziemliches Minusgeschäft ist - hart am Rande der Verfassungswidrigkeit.
20.02.2013 20:19 Uhr
Zitat:
Es war mit dem Grundgesetz vereinbar das Ehegattensplitting einzuführen.
Warum sollte es da jetzt nicht auch mit dem Grundgesetz vereinbar sein, es wieder abzuschaffen?


Soll das eine Art weibliche Logik sein?
20.02.2013 20:35 Uhr
Zitat:
Man muss davon ausgehen, dass die Parteien, die damit in den Wahlkampf ziehen, sich da vorher schlau gemacht haben.


Wie zu allen Verfassungsfragen haben fünf Juristen sechs Meinungen.

Daher landet auch alles mögliche vorm BVerfG und nicht selten kann man vorher auswürfeln wie die Sprüche ausgehen. Weder ist das BVerfG besonders konsequent in seinen Sprüchen, noch lehnt es die Rolle als Ersatzpolitiker ab.
20.02.2013 22:22 Uhr
Ich hoffe nicht.
21.02.2013 12:47 Uhr
Das wäre das beste was man machen kann. Das Ehegattensplitting ist ein Überbleibsel aus vergangenen Zeiten und diente einzig und allein dazu Frauen an den Herd zu binden. Mit dem Ehegattensplitting werden Frauen bestraft, die annähernd das gleiche verdienen wie ihr Mann. Dagegen haben Ehepartner das meiste davon, wenn einer von beiden Zuhause bleibt, im Regelfall die Frau. Wer gerne zu Hause bleiben möchte, kann das gerne tun, aber braucht dafür eine staatliche Subventionierung.
21.02.2013 14:48 Uhr
Zitat:
Das wäre das beste was man machen kann.


Das Beste? Sicher nicht.
Wenn es für die Ehe keine Ausgleiche mehr gibt zu den Pflichten, die mit ihr verbunden sind, dann bleibt - mit Blick auf Artikel 6 GG - nichts übrig, als die Pflichten, insbesondere die Unterhaltspflichten in der Ehe abzuschaffen.
Das wäre dann ein Spaß, der kaum billiger wäre, denn dann hätte jede Ehefrau automatisch Anspruch auf Sozialhilfe.
Witzigerweise allerdings nur KINDERLOSE Ehefrauen. Denn die mit Kindern hätten ja durch die Mutterschaft Unterhaltspflichten gegen den Vater.

Es würde also durch die Abschaffung des Splitting genau das Gegenteil von dem erreicht, was die superschlauen Strategen so erreichen wollen.

Wenn man im Wahn der Sozialpolitik eine dichtes Netz von Abhängigkeiten geschaffen hat, dann hat es nunmal Folgen, wenn man versucht, einzelne Elemente herauszuhacken. Nur leider meist ganz andere folgen, als man gewollt hat...
22.02.2013 02:53 Uhr
@ Orang Hijau
Zitat:
Das Ehegattensplitting ist ein Ãœberbleibsel aus vergangenen Zeiten und diente einzig und allein dazu Frauen an den Herd zu binden.

Quatsch. Das Ehegattensplitting dient allein dazu, die Auswüchse des Einkommensteuertarifs, insbesondere der kalten Progression, auszugleichen.

Zitat:
Mit dem Ehegattensplitting werden Frauen bestraft, die annähernd das gleiche verdienen wie ihr Mann.

Inwiefern? Das mußt Du erläutern.

Zitat:
Dagegen haben Ehepartner das meiste davon, wenn einer von beiden Zuhause bleibt, im Regelfall die Frau.

Wer zuhause bleibt, hat gar keine Einnahmen. Die "bestrafen" sich doch schon selber. Oder willst Du Hausfrauen (jaja, und Hausmänner) auf Biegen und Brechen in 400 Euro-Jobs drängen? Das wäre ja ne sozialpolitische Großtat.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.02.2013 13:50 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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