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Fragenübersicht Sollte die Todesstrafe für bestimmte schwere Straftaten wieder eingeführt werden?
Anfang-2022 - 41 / 41 Meinungen
21
25.02.2013 14:50 Uhr
Zitat:
Solid, das Risiko soll geringer sein? Verurteilt wird man auf Grundlage einer Straftat und nicht auf Grundlage seiner Biographie.


Das ist derzeit so, das muss aber nicht so bleiben. Man kann die gesellschaftlichen Regeln durchaus so ändern, dass man eine kriminelle Biografie als eigenständigen Tatbestand einführt.
Die Amerikaner kennen das z.B. als Three-Strikes-Modell.

So hart muss man gar nicht sein, aber wenn jemand z.B. mehr als 10 Straftaten auf dem Kerbholz hat und dabei auch schwere Straftaten sind, wie z.B. einfache Körperverletzung, dann kann man schon mal griffig werden.

Einmal kann sich die Strafjustiz leicht irren. Aber bei einer ganzen Biografie irrt sich die Strafjustiz nur selten.

Und verdient hat ein solcher Gewohnheitsgewalttäter den Tod allemal. Schließlich ist es bei diesen Menschen nur eine Frage der Zeit oder des Pechs bis sie selbst einen Menschen das Leben kosten.

Eine rechtzeitige Exekution kann da Leben retten!
25.02.2013 15:07 Uhr
warum nicht gleich nach dem alphabet vorgehen?
25.02.2013 15:13 Uhr
Zitat:
warum nicht gleich nach dem alphabet vorgehen?


Weil man sich für seine Biographie frei entscheiden kann, für seine Position im Alphabet jedoch nicht.
25.02.2013 15:21 Uhr
@solid

Beschwer Dich nicht, wenn dann irgendwer auch wieder die Todesstrafe für Schwule fordert. Irgendein Argument findet sich nämlich in diesen kranken Köpfen immer. Daher: Todesstrafe - Nein Danke!
25.02.2013 15:23 Uhr
Bei der Todesstrafe bekäme der Rachegedanke eine Priorität in der Sanktionierung. Das sollte sich ein aufgeklärtes und humanistisches Rechtssystem nicht leisten. Die Sanktion auf eine Straftat muss immer eine Komponente enthalten, die den Täter zur Einsicht bringt. Bei der Todesstrafe ist die Einsicht von kurzer Dauer.
25.02.2013 16:12 Uhr
Ach Gottchen ist das Thema Todesstrafe immer noch nicht ausdiskutiert?
25.02.2013 16:13 Uhr
@solid

Beides stimmt nicht. Die eigene "Biographie" ist nicht immer umfassend in der Hand der jeweiligen Person.

Und was du sagst in Hinblick auf das three-strikes-system stimmt nicht: Die Amerikaner können das. Aber die aufgeklärten Staaten Europas können das nicht. Wir haben uns vor bald 70 Jahren für ein anderes Rechtssystem entschieden, so dass heute nahezu alle europäischen Verfassungen das verbieten, allen voran die Freiheitlich-demokratische Grundordnung.
25.02.2013 16:27 Uhr
Na logisch.
25.02.2013 16:53 Uhr
Was mich immer wieder fasziniert: Ich könnte verstehen, wenn eine Gesellschaft die Todesstrafe aus tiefer Gottesfurcht heraus ablehnen würde, weil sie das gottgegebene Leben so schätzt oder sich an das "Die Rache ist mein!, spricht der Herr" erinnert.

Aber dass gerade in dieser gottlosen Gesellschaft die Ablehnung so groß ist, ist doch erstaunlich.
25.02.2013 17:00 Uhr
Alle sind gegen die Todesstrafe, aber gegen neue Kriege bekommen sie den Mund nicht auf. Sind ja nur Terroristen...
25.02.2013 17:10 Uhr
Wie oft denn noch? NEIN!
25.02.2013 18:17 Uhr
Ich halte nichts von der Todesstrafe.

Und deswegen bin ich sicherlich dagegen, diese wieder ein zu führen.
25.02.2013 22:01 Uhr
Zitat:
Ergänzend zur Todesstrafe führt man auch die persönliche Haftung des Richters ein. Sollte es sich um ein Fehlurteil gehandelt haben, wird der Richter wegen Mordes zum Tode verurteilt. Das wird die Anwendung der Todesstrafe in einem vernünftigen Maße regeln.



geh mal zum psychoanalytiker..
26.02.2013 06:40 Uhr
@Ratatouille
Zitat:
Beschwer Dich nicht, wenn dann irgendwer auch wieder die Todesstrafe für Schwule fordert.


Man kann es nur wiederholen:

Bei Schwulen ist es nicht die Strafform sondern der Straftatbestand der problematisch ist.

Ob man nun als Schwuler abgeschlachtet wird oder in einem Knast_Dreckloch verrottet für den Rest des Lebens, ist letztlich egal.

Und damit kein Argument gegen die Todesstrafe.
26.02.2013 06:41 Uhr
Zitat:
Die Sanktion auf eine Straftat muss immer eine Komponente enthalten, die den Täter zur Einsicht bringt. Bei der Todesstrafe ist die Einsicht von kurzer Dauer.


Bei der Todesstrafe wird die Einsicht durch Generalprävention bewirkt.

Dass es dennoch Verbrechen gibt zeigt nur, dass "Einsicht" ein problematisches Konzept ist.
26.02.2013 06:46 Uhr
@Winnie the Poo
Zitat:
Beides stimmt nicht. Die eigene "Biographie" ist nicht immer umfassend in der Hand der jeweiligen Person.


Selbstverständlich liegt jede einzelne Straftat in der Hand der Person und damit auch die Biografie der Straftaten (um die es hier ging).
Das ist Grundlage des Konzepts des Freien Willens.
Würde man dieses Konzept ablehnen, dann könnten wir auch gleich den aufgeklärten Staat abschaffen.

Zitat:
Und was du sagst in Hinblick auf das three-strikes-system stimmt nicht: Die Amerikaner können das. Aber die aufgeklärten Staaten Europas können das nicht.


Nur weil dir das amerikanische Strafrecht nicht passt, ist es nicht weniger aufgeklärt als das europäische.

Darüber hinaus führt speziell das deutsche Strafrecht, wo selbst Gewohnheitskriminelle nicht belangt werden (vor allem solche mit Migrationshintergrund) dazu, dass kleine Mädchen vergewaltigt werden, weil die Täter nicht im Knast sind, wo sie hingehören würden.

Ein Strafrecht, das seine Bürger schutzlos den Gewohnheitsgewalttätern zum Fraß vorwirft, hat letztlich seine Existenzberechtigung verloren und muss mittelfristig damit rechnen, von Lynchjustiz abgelöst zu werden.

Zitat:
die Freiheitlich-demokratische Grundordnung.


Bullshit.
Diese Grundordnung schreibt nur bestimmte Vorgehensweisen vor (z.B. keine Strafe ohne Gesetz), nicht aber bestimmte Strafformen.
26.02.2013 13:43 Uhr
@solid

Um es mit deinen Worten zu sagen: Deine Aussagen sind Bullenkacke.

1. Das Konzept der Generalprävention, also der Abschreckung durch Ahndung respektive Strafe, wird durch die Todesstrafe nicht begünstigt. Die Entscheidung einen Menschen zu töten (und nichts anderes sollte ja mit der Todesstrafe gesühnt werden) ist selten eine rationale Entscheidung, sondern geschieht aus der Emotion oder häufiger aus der Situation. Nur in wenigen Fällen könnte da ein höheres Strafmaß einen Wandel bewirken, etwa bei einem Auftragskiller, einem sehr sehr seltenen Fall. Es geht bei der Todesstrafe auch vielmehr um Sühne oder auch Rache. Der Mörder soll mit seinem Leben für seine Taten bezahlen. Der generalpräventive Aspekt ist quasi vernachlässigbar. Bei Bedarf suche kriminolgische Studien heraus, die das Gegenteil beweisen wollten, aber dennoch zu diesem Ergebnis kamen.


2. Das amerikanische Strafrecht ist rückständig und funktioniert obendrein nicht. Anders als das deutsche bzw. das euuropäische Strafrechtssystem ist erklärtes Ziel durch den massiven Einsatz von Generalprävention und Sühne die Stafälligkeit niedrig zu halten. In Europa legt das System einen größeren Stellenwert darauf, sicherzustellen, dass der Täter nicht rückfällig wird, indem es ihn therapiert und ihm den gesellschaftlichen Wiedereinstieg ermöglicht (sog. Spezialprävention). Verschärfend hinzu kommt, dass in den USA ein "Jury-System" verwendet wird. Also statt einer neutralen Betrachtung durch Richter ggf. Schöffen wird die Entscheidung die Strafbarkeit einem Gremium aus Bürgern übertragen. Der Gedanke dahinter ist, dass nur strafbar sein soll, was von den Menschen so generell empfunden wird. Selbst wenn man aber ausklammert, dass diese Personen beeinflussbar sind (eine wichtige Kompetenz für US-amerikanische Strafverteidiger), dann steht immernoch zur Debatte, ob es nicht auch Sachen gibt, die zwar viele Menschen verstehen können, die aber dennoch unter Strafe stehen sollten. In diesem Sinne: Das amerikanische Strafrecht ist in keinster Weise ein Vorbild für Europa.


3. "Gewohnheitskriminelle (vor allem solche mit Migrationshintergrund)" sollen also in Deutschland nicht belangt werden können. Dieser Vorwurf wird immer wieder von Leuten erhoben, die zwar viel reden, aber wenig wissen. Lass mich dir weiterhelfen: In Deutschland wird der Täter angesehen. Man betrachtet sein soziales Umfeld, seine Vergangenheit und etwa kriminelle Machenschaften zuvor und bezieht sich in das Strafmaß mit ein. Dabei geht es nicht darum, dass die Taten von jemandem, der aus einer schwierigen sozialen Familien kommt mit Mitlied oder Verständnis gewürdigt werden, sondern exklusiv darum, wie man sicherstellt, dass der Täter nicht rückfällig wird.
Beispiel: Schaffe ich es den Schläger aus der Stadtgang von Hamburg seinem Umfeld zu entreißen und ihn in Lohn und Brot zu bringen, dann ist die Chance eines Rückfalls geringer, als wenn ich ihn mit anderen Kriminellen einsperre. Schaffe ich es nicht, muss ich ihn in ein Gefängnis verbringen und dort dazu bringen, sich nach seiner Haft zu sozialisieren. So jedenfalls das Prinzip.
Bei einem "Gewohnheitsverbrecher" darf man dann regelmäßig annehmen, dass er ohnehin rückfällig wird und er darf mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Und dies wird in Deutschland auch so gehandhabt, selbst wenn Massenmedien das zum Teil anders suggerieren. Ich empfehle in diesem Fall von Bild auf Zeit umzusteigen.


4. So und nun zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ich sehe, du weißt nicht genau, was das ist. Vereinfach ausgedrückt umfasst sie den Wesensgehalt der von Artikel 1 bis 19 genannten Grundrechte und die Staatsstruckturprinzipien des Artikels 20 (Demokratie, Föderalismus, Sozialstaat, Ökologie, Rechtsstaat). Keine Strafe ohne Gesetz (oder um ein bisschen mit meinem Juristenlatein anzugeben "nulla poena sine lege") ist ein Prinzip, dass dem Artikel 103 zu entnehmen ist. Ist ist m.E. auch Bestandteil des Rechtstaatsprinzipes, aber darum geht es überhaupt nicht.

Ersteinmal: Die Todesstrafe wird von den Grundrechten (Leben, aber auch Menschenwürde) abschließend beseitigt. Sie ist nach, wir Juristen sagen ganz herrschender, Auffassung durch die FDGO unabänderlich beseitigt worden.

Zweitens: Die irrst, wenn du glaubst, dass die FDGO nicht bestimmte Straffomen ausschließt und andere erzwingt. Die Menschenwürde und justiziellen Grundrechte verlangen, dass der Täter in seiner Person gewürdigt wird. Sie verlangen mehr als nur die Erfüllung von Tatbeständen, sie verlangen Schuld.

Soll heißen: Jemand, der den Mörder seines Ehemannes grausam tötet kann sich weniger schuldig gemacht haben, als derjenige, der auf Habgier einen Kassierer schnell erschießt.

Das Schulderfordernis ist aber nicht gegeben, wenn ich die Biographie zwingend nach einem bestimmten Kozept mit einbeziehe, ganz einfach, weil es nicht auf die Umstände abgestimmt ist. Entsprechend ist es, zu Recht, unmöglich in Deutschland ein three-strikes-Modell anzuwenden, ganz einfach, weil es den Täter zu sehr außer acht lässt.

Ich empfehle dir dazu, dir die Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes zur Vermögensstrafe anzusehen, auch wenn das nicht das eigentliche Problem bei der Entscheidung war, es wird sehr schon noch einmal aufgearbeitet.
26.02.2013 14:14 Uhr
@WTP

Ich bin dennoch für die Wiedereinführung der Todesstrafe. Einschlägige Gewohnheitsverbrecher und Mörder sollen zurecht die Todesstrafe erwarten.
26.02.2013 14:25 Uhr
Ganz klares NEIN!

Dazu sind zu leicht Justizirrtümer möglich und die Verurteilten haben dann keine Chance auf Rehabilitierung. Sie sind dann nämlich tot.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.02.2013 15:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.02.2013 09:57 Uhr
@Winnie the Poo
Zitat:
In Europa legt das System einen größeren Stellenwert darauf, sicherzustellen, dass der Täter nicht rückfällig wird, indem es ihn therapiert und ihm den gesellschaftlichen Wiedereinstieg ermöglicht


Das ist Heuchelei.
In deutschen Knästen ist Gewalt allgegenwärtig und Vergewaltigung gesellschaftlich geduldet ("das soll ja schließlich eine Strafe sein"). Die Personalaustattung ist so schlecht, dass an "Therapie" nicht mal zu denken ist. Man schafft es ja nicht einmal, die Insassen vor Prügel zu schützen.

Und da kommst du und schwadronierst von der "Ãœberlegenheit" unseres Systems?

Zitat:
Man betrachtet sein soziales Umfeld, seine Vergangenheit und etwa kriminelle Machenschaften zuvor und bezieht sich in das Strafmaß mit ein.


Und siehe, da kommt doch nichts anderes als "Serienbewährung" raus dabei.
Vermutlich weil ja das migrantische Umfeld gar keine andere Wahl lässt, als Gewalttaten...

Zitat:
Ersteinmal: Die Todesstrafe wird von den Grundrechten (Leben, aber auch Menschenwürde) abschließend beseitigt. Sie ist nach, wir Juristen sagen ganz herrschender, Auffassung durch die FDGO unabänderlich beseitigt worden.


Bullshit.
Es ist wie bei einer Freiheitsstrafe. Obwohl es ein Grundrecht auf Freiheit gibt, kann diese Freiheit vollständig entzogen werden. Auf Grund eines Gesetzes. Dasselbe Prinzip ist natürlich auch beim Leben möglich.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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