Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Wärst Du dafür, öffentlich-rechtliche Sparkommissare zu wählen, die absolute Vollmachten besäßen?
1 - 11 / 11 Meinungen
26.02.2013 11:34 Uhr
die werden dann auch "gekauft" und dann?


26.02.2013 11:35 Uhr
Bin lieber für Private. Pro Million Eingespartes ein Honorar von 100000. Es muß sich für beide Seiten lohnen.
26.02.2013 12:11 Uhr
Solche Allmachtsphantasien konnten ja nur vom Umfragesteller kommen!
Willste Dich dann für so nen Job bewerben, Rufus? *g*

Aber mal im Ernst:
Das wäre schon rein rechtlich nicht machbar, denn damit stünde ja die gesamte Wirtschaft ständig unter Einwilligungsvorbehalt dieser Sparkommisare..

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.02.2013 13:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.02.2013 12:16 Uhr
Das Tribunenprinzip ist ja auch nicht ohne Grund seit ein paar hundert Jahren aus der Mode gekommen. Er hat sich einfach nicht bewehrt. Öffentliche Kontrolle der zuständigen Stellen ist m.E. der einzige Ausweg.
26.02.2013 13:51 Uhr
volkszornbullshit.
26.02.2013 14:00 Uhr
Niemand sollte "absolute Vollmachten" haben.
26.02.2013 14:29 Uhr
keine gute Idee, denn keiner darf eine absolute Vollmacht besitzen.
26.02.2013 14:32 Uhr
Ich bin grundsätzlich gegen eine ausufernde Bürokratie und Kontrolle. Insbesondere wenn dann noch absolute Vollmachten erteilt werden. Das kann nicht gut gehen.
26.02.2013 18:42 Uhr
1. Nein, weil sie keinerlei demokratischer Kontrolle unterworfen wären.

Schon verfassungsrechtlich deshalb nicht umsetzbar.
26.02.2013 18:44 Uhr
2. Stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien solche Kommissare ihre Entscheidungen träfen, wie man sich gegen mögliche Fehlentscheidungen wehren könnte und welche Möglichkeiten es gäbe, deren Entscheidungen zu überprüfen.
26.02.2013 18:47 Uhr
3. Gibt es etwas ähnliches schon; jedenfalls in NRW.

Dort müssen Kommunen bei Überschuldung ein sog. Haushaltssicherungskonzept vorlegen, mit dem sie ihre Überschuldung überwinden sollen. Dabei werden sie von Beamten der Bezirksregierungen unterstützt, die alle freiwilligen Ausgaben ab 50.000 Euro aufwärts genehmigen müssen.

Im Gegenzug erhält die Kommune Geldzuweisungen des Landes.

Dieses Verfahren bedeutet allerdings eine weitgehende Entmachtung der Stadt- und Gemeinderäte und der Bürgermeister.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 11 / 11 Meinungen