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Sollten man angesichts des jüngsten Urteiles des BVG ehrlicherweise sämtliche monetären Leistungen für Kinder abschaffen? |
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01.03.2013 09:32 Uhr |
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Nein, das sollte man nicht tun! (punkt) |
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01.03.2013 09:51 Uhr |
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Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Das Ehegattensplitting kann weg, da es familienpolitisch keinerlei Sinn macht. Bildung gehört gefördert und es sollte dafür gesorgt sein, dass Kinder möglichst sorgenfrei und satt aufwachsen können. Die Maßnahmen die wir in Deutschland dafür zur Verfügung stellen, kann man da wahrlich hinterfragen, auch das Kindergeld. |
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01.03.2013 10:06 Uhr |
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Die speziellen Kinderförderungsmaßnahmen haben doch überhaupt nichts damit zu tun, welche Rechte oder Pflichten man irgendwelchen Formen des Zusammenlebens zuspricht.
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01.03.2013 10:17 Uhr |
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Vielleicht weil Logik und gesunder Menschenverstand dies verbieten? |
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01.03.2013 11:18 Uhr |
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Warum sollte dies aus dem jüngsten Urteil des BVerfG folgen? Und auch noch "ehrlicherweise"? |
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01.03.2013 12:29 Uhr |
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[ ] Ostpreußen hat das Urteil des BVerfG gelesen.
Die Entscheidung hat Art. 6 GG gestärkt, nicht geschwächt. Deine Behauptung "Mit den bisherigen Urteilen und dem noch zu erwartenden fällt dieser Begründungszusammenhang faktisch weg." entbehrt nicht nur jeglicher Grundlage, sondern ist sogar widersinnig. |
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01.03.2013 13:50 Uhr |
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Im übrigen danke ich für den "sachdienlichen" Beitrag. |
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01.03.2013 14:09 Uhr |
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@ Ostpreußen
Zitat:Das Bundesverfassungsgericht hat Artikel GG 6 nicht gestärkt, sondern den Geltungsbereich auf annähernd jede "Lebensgemeinschaft" erweitert.
Du mußt nicht mutmaßen. Du kannst es nachlesen:
Leben eingetragene Lebenspartner mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft, bilden sie mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes.
Damit wurde geklärt, daß dieser konkrete Sachverhalt Familie im Sinne des Grundgesetzes ist. Nicht mehr. Nicht weniger.
Zitat:Damit entfernt sich das BVG von einer ursprünglich einmal vertretenen Auffassung nach der unter Ehe und Familie die Ehe zwischen Mann und Frau
Das Urteil sagt zur Ehe gar nix.
Zitat:und Familie als aus eben dieser Ehe und den daraus hevorgegangenen Kindern verstanden wurde.
Der Familienbegriff wurde erweitert ja. Das ist auch nachvollziehbar und im Sinne der Kinder. Von einer Ausweitung auf "endgültig jedwede Lebensgemeinschaft" oder gar einem "Faktisch-bedeutungslos-Machen" kann dagegen nicht die Rede sein.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.03.2013 15:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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