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Rechtsextremismus: NPD scheitert in Karlsruhe - endlich mal wieder etwas positives?
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06.03.2013 08:52 Uhr |
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Die Frage irritiert mich etwas, was soll jetzt daran positiv sein und auf was bezieht sich dieses " endlich " ? |
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06.03.2013 08:59 Uhr |
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Merkwürdige Frage.
Der NPD dürfte von Anfang an klar gewesen sein, dass es für eine Selbstüberprüfung vor dem Verfassungsgericht keine Rechtsgrundlage gibt. Dennoch haben die Medien darüber nicht gerade wenig berichtet -> Werbeziel erfüllt. Nicht mehr und nicht weniger. |
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06.03.2013 09:15 Uhr |
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Für die NPD war es ein logischer Schritt, um das Heft des Handelns nicht denen zu überlassen, die den Verbotsantrag unterstützen. Je nachdem, wie fundiert dieser in Karlsruhe vorgetragen wird, kann man die derzeitigen Aktionen der NPD entweder als nachvollziehbares letztes Aufbäumen, als Nebelkerze mit juristischem Winkelzuggehabe oder aber als Verzweiflung ansehen. |
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06.03.2013 09:37 Uhr |
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Eine Feststellungsklage in eigener Sache ist prozessual im BVerfGG nicht vorgesehen. Von daher war von Anfang an klar, dass dieses Begehren unzulässig ist.
Mich würde hier die Kostenfrage interessieren: Hat die NPD genug Geld, um eine derart unsinnige Feststellung durch das BVerfG zu betreiben oder muss der Steuerzahler dafür zahlen? Und: Warum beschäftigt die NPD das Gericht, das sich in dieser Zeit um ganz andere, eben drängende, Verfahren hätte kümmen können?
Die Grundfrage "Ist die NPD verfassungskonform?" hätte die Partei durch ein Rechtsgutachten eines renommierten Juristen klären können. Aber auf diesen naheliegenden Schritt ist die Partei entweder nicht gekommen oder hat aus guten Gründen darauf verzichtet. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.03.2013 10:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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06.03.2013 09:38 Uhr |
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Das könnte man, Pressekommentatoren zufolge, auch durchaus negativ sehen, wenn man z.B. den Hinweis des BVerfG, dass die Parteien hier die Mittel des Meinungskampfes anwenden müssen, als Hinweis darauf verstehen will, dass das Verbotsverfahren wenig Chancen hat...
Wobei es eines gewissen Zynismus' nicht entbehrt, denjenigen, die keinerlei Zugang zu den Massenmedien - allen voran den öffentlich-rechtlichen Dreckschleudern - haben, sondern, im Gegenteil von diesen ausnahmslos niedergemacht werden und selbst nie zu Wort kommen dürfen, dann empfiehlt, sich doch bitte den Mitteln des Meinungskampfes zu bedienen... Sehr witzig, möchte man da sagen... |
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06.03.2013 11:19 Uhr |
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"Mittel des Meinungskampfes anwenden ..."
Da würde ich gern mal die Frage in den Raum stellen: wann hat man denn das letzte Mal etwas von der NPD gehört? Bitte genau lesen - nicht ÜBER die NPD, sondern VON der NPD.
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Da das Medienkartell der Partei jegliche Öffentlichkeit verweigert, kann sie gar keinen "Meinungskampf" auf Augenhöhe führen.
Insofern liegt das BVG formal richtig, daß ein Antrag, wie von der Partei gestellt, nicht zum Aufgabenspektrum des Gerichts gehört. Aber es bleibt doch ein fader Beigeschmack, da "andere" praktisch inhaltlich das gleiche - nur mit umgekehrten Vorzeichen - einfordern können, nämlich die Feststellung der "Nicht-Verfassungskonformität".
Was an dieser Konstellation "positiv" sein soll, erschließt sich mir nicht. |
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06.03.2013 11:20 Uhr |
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Traurig, wenn zustehende Rechte immer erst in Brüssel eingeklagt werden müssen. Es zeigt sich wieder die Abhängigkeit der Karlsruher Richter von den Parteien.
Aber Recht wurde schon immer in jeder Diktatur gebeugt und zurechtgebogen. |
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06.03.2013 11:45 Uhr |
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Fransecky,
wann hat die NPD jemals die gleichen Rechte wie andere Parteien bekommen?
Alles mußte sie, sogar zustehende Demonstrationen oder Versammlungen einklagen.
Und das schreibe ich als Nicht-NPD-Mitglied und als nicht NPD-Freund. |
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06.03.2013 11:54 Uhr |
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Zitat:Traurig, wenn zustehende Rechte immer erst in Brüssel eingeklagt werden müssen. Es zeigt sich wieder die Abhängigkeit der Karlsruher Richter von den Parteien.
Welches ihr zustehende Recht wurde der NPD in diesem Fall durch das BVerfG verwehrt?
Zitat:Aber Recht wurde schon immer in jeder Diktatur gebeugt und zurechtgebogen
Das ist Mode: Gefühlte Unterdrückung, wo es keine Argumente mehr gibt. Dass die Rechtsextremisten auf diese Tränendrüse drücken, ist neu.
Zitat:
Insofern liegt das BVG formal richtig, daß ein Antrag, wie von der Partei gestellt, nicht zum Aufgabenspektrum des Gerichts gehört. Aber es bleibt doch ein fader Beigeschmack, da "andere" praktisch inhaltlich das gleiche - nur mit umgekehrten Vorzeichen - einfordern können, nämlich die Feststellung der "Nicht-Verfassungskonformität".
Wieso fader Beigeschmack? Jedes Gericht prüft zunächst die Zulässigkeit des Antags nach formalen Gesichtspunkten. Dies ist hier erfolgt und fiel - wie zu erwarten - negativ für den Antragsteller aus.
Der in Rede stehende "umgekehrte Fall" ist übrigens kein Feststellungs-, sondern ein Verbotsantrag, der ebenfalls den formalen Kriterien für die Zulässigkeit erfüllen muss. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.03.2013 13:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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06.03.2013 12:15 Uhr |
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"wann hat die NPD jemals die gleichen Rechte wie andere Parteien bekommen?..."
Daran kann ich mich nicht erinnern. Spätestens seit Schröders "Aufstand der Anständigen" wird die NPD permanent gemobbt.
"Und das schreibe ich als Nicht-NPD-Mitglied und als nicht NPD-Freund."
Desgleichen. |
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06.03.2013 12:30 Uhr |
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"NPD scheitert in Karlsruhe - endlich mal wieder etwas positives? "
Wenn Du mit so wenig Erfolg zufrieden bist, dann hat die NPD ja wenig zu befürchten. ;)
Im übrigen halte ich das Rechts, in Rechtsextremismus, im Zusammhang mit der NPD für falsch. |
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06.03.2013 16:14 Uhr |
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naja, das gericht hat nur festgestellt, dass die gesetze ein solches verfahren nicht vorsehen. kein grund zur freude, kein grund zur trauer. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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