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„Nein zur Ungerechtigkeit“: Bayern und Hessen klagen gegen Länderfinanzausgleich - Was sagst Du dazu? |
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26.03.2013 07:41 Uhr |
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Man möge den schmarotzenden Versagern in Berlin endlich das Wasser abgraben.
Der latente Verschwendungspranger allein ist für die Klage schon Rechtfertigung genug. |
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26.03.2013 07:57 Uhr |
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Das ist doch bloß reinstes Wahlkampfgetöse. Ging es unter Koch seinerzeit gegen die Ausländer, sind es nun die anderen Bundesländer. Schlichte Ablenkung vom eigenen Unvermögen.
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26.03.2013 08:13 Uhr |
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Die Klage ist unsinnig. Eine sinnvolle Veränderung des Länderfinanzausgleiches könnte durch Verhandlungen erreicht werden, nicht durch solch konfrontatives Vorgehen. |
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26.03.2013 08:13 Uhr |
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Schön, dass Baden-Württemberg nicht dabei ist. |
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26.03.2013 08:14 Uhr |
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Söder kann halt keine seriöse Finanzpolitik, aber lautstarkes Wahlkampfgetöse. |
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26.03.2013 08:29 Uhr |
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Typisches Wahlkampfgeblubber. Muss man nicht ernstnehmen. |
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26.03.2013 09:08 Uhr |
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Absolut richtig und hoffen wir mal schwer,. dass dieser Mist gestoppt wird. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.03.2013 10:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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26.03.2013 10:08 Uhr |
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CDU und CSU werden immer mehr zu einer schrillen Minderheit. |
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26.03.2013 13:12 Uhr |
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Der Länderfinanzausgleich wurde bis 2019 beschlossen. Ich finde, dass man sich daran halten sollte. |
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26.03.2013 13:24 Uhr |
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Zitat:Und ja: Man hätte vorher nicht so unterschreiben dürfen, wenngleich aber von den dafür Verantwortlichen wohl kaum noch einer lebt. Na, sooooooo lange sind die letzten Anpassungen/Beschlüsse dazu aber noch nicht her - guck mal:
Zitat:[..]Der aktuelle Finanzausgleich gründet sich auf das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2005, beide im Jahr 2001 verabschiedet, und findet seit dem 1. Januar 2005 mit Inkrafttreten des FAG 2005 Anwendung. Dabei soll das Maßstäbegesetz als längerfristig geltende, die verfassungsrechtlichen Vorgaben konkretisierende Grundlage dienen, während das FAG die aktuell geltenden Berechnungsschritte des Ausgleichsmechanismusses vorgibt. Mit dieser ungewöhnlichen Konstruktion entsprach der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 11. November 1999.[1] Da das MaßstG und das FAG 2005 mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft treten, läuft das geltende Umverteilungssystem 2019 aus; ebenso wie der Solidarpakt II für den Aufbau Ost.[..] Quelle: Wikipedia |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.03.2013 14:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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26.03.2013 16:05 Uhr |
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Finde ich gut. Jeder normaldenkende Mensch wird bei der aktuellen Variante spüren, dass da was nicht stimmen kann. Durchsichtig das Geheule der Opposition, die es "Wahlkampfgetöse" nennt. Dabei weiß jeder Mensch mit Lesekompetenz, dass Hessen und Bayern schon seit zwei Jahren zu einer Einigung drängen, die Nehmerländer daran aber nur wenig Interesse zeigten. Nun eben die "Klage". |
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26.03.2013 16:38 Uhr |
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Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form ist ungerecht und belohnt diejenigen am meisten, die sich am wenigsten um eine Verbesserung ihrer Steuerkraft kümmern.
Das kann eindeutig nicht so bleiben.
Hier muß eine Kappungsgrenze eingezogen werden, die dazu führt, daß wenigstens die Hälfte des Steuerkraftüberschußes in dem Bundesland verbleibt, in dem er anfällt.
Nur so kann Landesfürsten, die sich sehr bequem in der derzeitigen Lage als Hilfeempfänger eingerichtet haben und die Geber auch noch mit Sprüchen wie z.B. "Arm aber sexy" verspotten, das Schmarotzermaul gestopft werden. |
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26.03.2013 16:40 Uhr |
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Besonders abstoßend ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der Landesregierung von Baden-Württemberg.
Es würde von einem Erfolg profitieren, unterstützt die Klage jedoch offiziell nicht, weil vor allem von Parteifreunden mitregierte Länder betroffen sind. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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