Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht „Nein zur Ungerechtigkeit“: Bayern und Hessen klagen gegen Länderfinanzausgleich - Was sagst Du dazu?
1 - 20 / 21 Meinungen+20Ende
0
26.03.2013 07:41 Uhr
Man möge den schmarotzenden Versagern in Berlin endlich das Wasser abgraben.
Der latente Verschwendungspranger allein ist für die Klage schon Rechtfertigung genug.
26.03.2013 07:57 Uhr
Das ist doch bloß reinstes Wahlkampfgetöse. Ging es unter Koch seinerzeit gegen die Ausländer, sind es nun die anderen Bundesländer. Schlichte Ablenkung vom eigenen Unvermögen.
26.03.2013 08:13 Uhr
Die Klage ist unsinnig. Eine sinnvolle Veränderung des Länderfinanzausgleiches könnte durch Verhandlungen erreicht werden, nicht durch solch konfrontatives Vorgehen.
26.03.2013 08:13 Uhr
Schön, dass Baden-Württemberg nicht dabei ist.
26.03.2013 08:14 Uhr
Söder kann halt keine seriöse Finanzpolitik, aber lautstarkes Wahlkampfgetöse.
26.03.2013 08:29 Uhr
Typisches Wahlkampfgeblubber. Muss man nicht ernstnehmen.
26.03.2013 08:42 Uhr
Zitat:
Die Klage ist unsinnig. Eine sinnvolle Veränderung des Länderfinanzausgleiches könnte durch Verhandlungen erreicht werden, nicht durch solch konfrontatives Vorgehen.
Sehe ich auch so.
Ich halte es außerdem für ziemlich problematisch, wenn gemeinsam geschlossene Verträge von einem Vertragspartner hinterher gerichtlich angefochten werden, nur weil dem die Konditionen nun doch nicht mehr passen.
Dann hätte er sie halt VORHER nicht so unterschreiben dürfen.
26.03.2013 09:08 Uhr
Absolut richtig und hoffen wir mal schwer,. dass dieser Mist gestoppt wird.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.03.2013 10:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.03.2013 09:27 Uhr
Zitat:
Eine sinnvolle Veränderung des Länderfinanzausgleiches könnte durch Verhandlungen erreicht werden


Daran haben sich die Geberländer jahrelang die Zähne ausgebissen, die Nehmerländer verzichten nicht freiwillig und stellen nunmal die Mehrheit.

Es gibt keine Verhandlungsoption, denn die Nehmer wollen nicht verhandeln.
26.03.2013 09:32 Uhr
Zitat:
Sehe ich auch so.
Ich halte es außerdem für ziemlich problematisch, wenn gemeinsam geschlossene Verträge von einem Vertragspartner hinterher gerichtlich angefochten werden, nur weil dem die Konditionen nun doch nicht mehr passen.
Dann hätte er sie halt VORHER nicht so unterschreiben dürfen.


Es werden fortlaufend Gesetze und Verordnungen geändert und das gelegentlich auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Von daher ist hier nichts in Stein gemeißelt.

Und ja: Man hätte vorher nicht so unterschreiben dürfen, wenngleich aber von den dafür Verantwortlichen wohl kaum noch einer lebt.
Und sollte man wirklich an einer Ungerechtigkeit festhalten, nur weil vor einem halben Jahrhundert und unter völlig unterschiedlichen Umständen Politiker es so beschlossen haben?
26.03.2013 10:08 Uhr
CDU und CSU werden immer mehr zu einer schrillen Minderheit.
26.03.2013 13:12 Uhr
Der Länderfinanzausgleich wurde bis 2019 beschlossen. Ich finde, dass man sich daran halten sollte.
26.03.2013 13:24 Uhr
Zitat:
Und ja: Man hätte vorher nicht so unterschreiben dürfen, wenngleich aber von den dafür Verantwortlichen wohl kaum noch einer lebt.
Na, sooooooo lange sind die letzten Anpassungen/Beschlüsse dazu aber noch nicht her - guck mal:
Zitat:
[..]Der aktuelle Finanzausgleich gründet sich auf das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2005, beide im Jahr 2001 verabschiedet, und findet seit dem 1. Januar 2005 mit Inkrafttreten des FAG 2005 Anwendung. Dabei soll das Maßstäbegesetz als längerfristig geltende, die verfassungsrechtlichen Vorgaben konkretisierende Grundlage dienen, während das FAG die aktuell geltenden Berechnungsschritte des Ausgleichsmechanismusses vorgibt. Mit dieser ungewöhnlichen Konstruktion entsprach der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 11. November 1999.[1] Da das MaßstG und das FAG 2005 mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft treten, läuft das geltende Umverteilungssystem 2019 aus; ebenso wie der Solidarpakt II für den Aufbau Ost.[..]
Quelle: Wikipedia

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.03.2013 14:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.03.2013 16:05 Uhr
Finde ich gut. Jeder normaldenkende Mensch wird bei der aktuellen Variante spüren, dass da was nicht stimmen kann. Durchsichtig das Geheule der Opposition, die es "Wahlkampfgetöse" nennt. Dabei weiß jeder Mensch mit Lesekompetenz, dass Hessen und Bayern schon seit zwei Jahren zu einer Einigung drängen, die Nehmerländer daran aber nur wenig Interesse zeigten. Nun eben die "Klage".
26.03.2013 16:38 Uhr
Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form ist ungerecht und belohnt diejenigen am meisten, die sich am wenigsten um eine Verbesserung ihrer Steuerkraft kümmern.

Das kann eindeutig nicht so bleiben.

Hier muß eine Kappungsgrenze eingezogen werden, die dazu führt, daß wenigstens die Hälfte des Steuerkraftüberschußes in dem Bundesland verbleibt, in dem er anfällt.

Nur so kann Landesfürsten, die sich sehr bequem in der derzeitigen Lage als Hilfeempfänger eingerichtet haben und die Geber auch noch mit Sprüchen wie z.B. "Arm aber sexy" verspotten, das Schmarotzermaul gestopft werden.
26.03.2013 16:40 Uhr
Besonders abstoßend ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der Landesregierung von Baden-Württemberg.

Es würde von einem Erfolg profitieren, unterstützt die Klage jedoch offiziell nicht, weil vor allem von Parteifreunden mitregierte Länder betroffen sind.
26.03.2013 16:44 Uhr
Zitat:
Besonders abstoßend ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der Landesregierung von Baden-Württemberg.

Es würde von einem Erfolg profitieren, unterstützt die Klage jedoch offiziell nicht, weil vor allem von Parteifreunden mitregierte Länder betroffen sind.


Richtig, das ist besonders schäbiges Verhalten. Damit würde man seinen Freunden in Berlin auch in den Rücken fallen, und das im Wahljahr...
26.03.2013 16:53 Uhr
Zitat:
Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form ist ungerecht und belohnt diejenigen am meisten, die sich am wenigsten um eine Verbesserung ihrer Steuerkraft kümmern.
Die beim Länderfinanzausgleich derzeit geltenden Regeln gehen auf das Jahr 2005 zurück (siehe oben) und dem haben auch die beiden jetzt klagenden Landesregierungen damals zugestimmt.
Scheinheiliges Getue also, sonst nichts.
26.03.2013 17:29 Uhr
Zitat:
Die beim Länderfinanzausgleich derzeit geltenden Regeln gehen auf das Jahr 2005 zurück (siehe oben) und dem haben auch die beiden jetzt klagenden Landesregierungen damals zugestimmt.
Scheinheiliges Getue also, sonst nichts.


Blödsinn.

Schon damals machten die Geberländer deutlich, daß es zu Veränderungen im Länderfinanzausgleich kommen müsse.

Im übrigen wurde das in Rede stehende Gesetz wurde 2001 verabschiedet und folgte im wesentlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, die diese 1999 machte. Zudem stand der Finanzausgleich im Zusammenhang mit dem Solidarpakt Ost, der 2019 ausläuft. Damit läuft auch spätestens der derzeitige Länderfinanzausgleich aus.

Das das auch vor dem Hintergrund der Haushaltspolitik der Nehmerländer den Geberländern zu lange dauert, ist absolut nachvollziehbar.
26.03.2013 18:15 Uhr
@ genschman

Söder kann halt keine seriöse Finanzpolitik, aber lautstarkes Wahlkampfgetöse.

Das klingt dann so:

Zitat:
"Seit heute Morgen um 9 Uhr wird geklagt."


http://www.sueddeutsche.de/bayern/soeder-zur-klage-gegen-laenderfinanzausgleich-seit-heute-morgen-um-neun-uhr-wird-geklagt-1.1633091

Da distanziert sich selbst Koalitionpartner Martin Zeil von der Wortwahl...

  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 21 Meinungen+20Ende