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Fragenübersicht Nach dem Urteil gegen Demjanjuk: Fahnder wollen gegen 50 Auschwitz-Aufseher ermitteln - Was sagst Du dazu?
1 - 20 / 32 Meinungen+20Ende
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06.04.2013 20:46 Uhr
Mord verjährt nunmal nicht. Ebenfalls nicht die der Beihilfe zum Mord.

Indes... wie bei vielen Bereichen auch hier eine Frage der besseren Auslegung und daher verwundert es nicht, daß es auch die Sichtweise gibt, daß nach 20 Jahren die Verjährung eintritt... aber das sollen mal die Fachleute diskutieren, da hal ich mich raus.

Für mich steht aber fest: Richtig so, bei derartigen Verbrechen muß es auch eine juristische Aufarbeitung geben, egal wie die Urteile ausfallen und ob sie ggf. auch noch vollstreckt werden.

Ah - in dem Zusammenhang... es könnte auch interessant sein, mal die Kustiz selbst unter die Lupe zu nehmen, da dürften auch noch einige Richter leben, die Freisler das Wasser geurteilt haben und hernach die "demokratische Rechtsauslegung" prägten. Wenn Gerechtigkeit, dann bitte in allen Bereichen. Aber ich träum ja gern mal... ;)
06.04.2013 21:17 Uhr
Wenn es Beweise gibt? Klar. Mord kennt keine Verjährung.
06.04.2013 21:45 Uhr
Ich denke nicht, dass das allzu viel Sinn hat. Ich hätte auch kein Problem damit, Mord nach ein paar Jahrzehnten verjähren zu lassen.

Von allen Zwecken des Strafrechts (Resozialisierung, Abschreckung, Spezialprävention etc.) ist es ohnehin allenfalls die Sühne, die hier noch eine Strafverfolgung rechtfertigen könnte. Nach meinem Rechtsverständnis (über das man natürlich diskutieren darf) ist aber die Sühne von allen Strafrechtszwecken der rational am schwersten zu begründende, und sie ist für meine Verständnis ein bisschen zu Nahe an der Rache.

Regierungskriminalität lässt sich durch Strafrecht nicht verhindern. Eher ist das Gegenteil der Fall: Die Erwartung strafrechtlicher Verfolgung kann bewirken, dass ein verbrecherisches Regime, das im Grunde schon am Ende ist, nicht abtritt.
06.04.2013 21:49 Uhr
"Wollen" ist gut. Wenn der Verdacht der Beihilfe zum Mord besteht, haben Ermittler keine andere Wahl.
06.04.2013 22:16 Uhr
Ich staune ja darüber, dass da immer noch 50 von denen leben sollen, wenn ich ehrlich bin.
Aber wenn man denen ach so langer Zeit das noch nachweisen kann, dann gehören sie natürlich vor Gericht gestellt - ohne wenn und aber!
06.04.2013 22:32 Uhr
Aufseher in Auschwitz,
der Krieg ist fast 68 Jahre vorbei, die sind doch dann alle weit über 80 Jahre alt. Die sind doch wahrscheinlich nicht mehr haftfähig, oder?

06.04.2013 22:38 Uhr
Es ist entweder ein positives Zeichen oder einfach nur lächerlich. Wozu will man diese Zombies und wandelnden Mumien, die ein schönes Leben weiter gelebt haben, denn verurteilen? 100 kg Kot und 100 Liter Urin in den Sarg?
06.04.2013 22:55 Uhr
Ich finde die Prozesse und die mögliche Verurteilung richtig. Sicherlich muss man die Strafe bei Menschen kurz vorm Tod nicht mehr vollstrecken, aber alleine sich seinen Taten zu stellen und eben verurteilt zu werden ist wichtig. Ob Gefängnis oder nicht ist dabei Nebensache.
06.04.2013 23:03 Uhr
Prima. Kaum sind knapp 70 Jahre seit dem Verbrechen vergangen, schon werden die Strafverfolger aktiv. Zur Sicherheit könnte man ja nochmal 30 Jahre ermitteln, damit man nicht noch jemanden anklagen muß...
06.04.2013 23:10 Uhr
Zitat:
Aufseher in Auschwitz,
der Krieg ist fast 68 Jahre vorbei, die sind doch dann alle weit über 80 Jahre alt. Die sind doch wahrscheinlich nicht mehr haftfähig, oder?
Laut dem Artikel sind sie sogar um die 90, aber sollte sie das pauschal vor einer (verdienten) Strafe bewahren? Doch wohl höchstens im Einzelfall, Angelique, oder?
06.04.2013 23:22 Uhr
Es klingt schon ein wenig durch, aber ich kann davor nur warnen:

Wer die These aufstellt, daß ja letztendlich das Regime ein verbrecherisches war, damit also Viele einfach nur Mitläufer waren und sich ihres Unrechts nicht bewußt - der schafft Ausrede-Freiräume die schlicht nicht zugelassen werden dürfen.

Müßig ist eine Diskussion, wer damals wie viel wußte, denn prompt waren '45 auch weite Teile meiner Familie streng gläubige Christen die *NIEEEEMALS" etwas mit Nazis zu tun hatten. Meine radikale Haltung in dieser Frage hat damals schon innerfamiliär für Aufregung gesorgt.

Nochmal: Wer Andere zu Tode foltert oder dazu Beihilfe leistet _kann_ sich nicht herausreden, daß er nicht geahnt hat, etwas Falsches zu tun.

Ergo: Auch wenn es nur ein Zeichen sein kann (in diesem Fall zumindest) - ich denk, wir sind es den Opfern schlicht schuldig.
06.04.2013 23:25 Uhr
Mord verjährt nicht, also sind die Behörden verpflichtet zu ermitteln und anzuklagen.

Und ganz ehrlich: Ich würde diese Menschen auch noch posthum vor den Kadi zerren.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.04.2013 01:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.04.2013 05:50 Uhr
Es geht auch darum, ein Exempel zu statuieren. Man muß allen Faschisten dieser Welt zeigen: wir lassen dir keine Ruhe und verfolgen dich bis ins Grab!

Und deshalb: voll einverstanden!

Ich würd sogar noch weiter gehen und auch die Schweine, die sich unbehelligt in den Tod retten konnten: ausbaggern und in der Kanalisation entsorgen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.04.2013 07:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.04.2013 10:36 Uhr
diese zeichensetzerei dient v. a. zur weißwaschung des herrschenden barbarischen systems, das sich besser einmal um die zusammensetzung seiner geheimdienste kümmern sollte.
07.04.2013 11:08 Uhr
Wenn sie tatsächlich der Beihilfe schuldig sind dann anklagen. Ich bin aber nicht dafür, Wehrdienstpflichtige die "nur" Wache geschoben haben den Prozeß zu machen.
07.04.2013 13:58 Uhr
Rein praktisch gesehen ist es Schwachsinn, weil die Täter selbst wenn es noch gelingt ihnen die Taten nach zu weisen nicht mehr bestraft werden, weil sie uralt und krank sind.Ob es moralisch irgendetwas bringt muss jeder für sich selbst beantworten. Allerdings stellt sich doch die Frage wieso man erst über 60 Jahre nach dem Krieg auf die Idee kommt solche Prozesse zu führen.
07.04.2013 14:58 Uhr
Ich halte das für Aktionismus unterbeschäftigter Staatsanwälte (dabei dachte ich eigentlich unsere Justiz sei überlastet). Wenn man 68 Jahre lang durchgeschnarcht hat, dann braucht man sich jetzt auch nicht an 90jährigen zu rächen.

Egal, was sie auf dem Kerbholz haben- die Aktion ist geschmacklos. Das hätte man eher angehen müssen. War ja Zeit genug. Und 68 ist jetzt auch schon 45 Jahre her......jetzt müssen sie den Muff unter den Talaren auch nicht mehr raus lassen.
07.04.2013 15:04 Uhr
Zitat:
Mord verjährt nicht, also sind die Behörden verpflichtet zu ermitteln und anzuklagen


Und das fällt ihnen nach 68 Jahren wie Schuppen von den Augen, oder was?

Jetzt können sie die auch ihre Schuld mit ins Grab nehmen lassen.

Was will man denn 90jährigen noch aufbrummen? Sozialstunden in Jugendgefängnissen? Oder Fußwaschungen a la Papst Franziskus?

Ist doch hochgradig lächerlich sich 68 Jahre später darauf zu berufen, dass Mord nicht verjährt.

Wenn ich einer von denen wär würde ich einfach sagen ich könne mich an Details nicht erinnern. Das könnte mir nach 68 Jahren niemand für übel nehmen. Und um das rauszufinden wird dann ein Wahnsinnsaufwand getrieben und Millionen an Steuergeldern verschwendet? Dann spendiert für das Geld den Staatsanwälten lieber Mitgliedschaften in Golfclubs.......... sinnloser ist das Geld dann auch nicht verballert.
07.04.2013 17:29 Uhr
Das Ganze hat doch höchstwahrscheinlich sowieso nur noch Symbolcharakter. Haftfähig dürfte von denen doch keiner mehr sein.
07.04.2013 17:51 Uhr
Die "frischen Mörder" können sich inzwischen mit ihren Rechtsanwälten gute Ausreden verabreden...


Ob ich die Prozesse gegen Bush noch erlebe?




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