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Es wird behauptet, der §175 StGB sei grungesetzkonform - denkst du, man könnte auch eine Begründung dafür finden, dass die Nürnberger Rassegesetze grundgesetzkonform sind? |
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28.04.2013 13:59 Uhr |
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Die Gesetze werden durch die jeweils herrschende Klasse gemacht. Deshalb gibt es nach einem Umsturz auch eine Menge Probleme. |
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28.04.2013 13:59 Uhr |
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Unsere Richter richten heute noch nach Gesetzen von 1920. |
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28.04.2013 14:00 Uhr |
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Neues System, neues Gesetze. |
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28.04.2013 15:00 Uhr |
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Hat der Umfragesteller das von unserem Musterrechtsverdreher Backo? |
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28.04.2013 15:09 Uhr |
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Im Grundgesetz steht nichts darüber, daß niemand wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf. Daher verstößt eine Benachteiligung auch nicht gegen das Grundgesetz.
Was die Rassengesetze angeht, müßte sich jemand dazu äußern der die Verfassung der Weimarer Republik gut kennt. Es kann aber sein daß dort Benachteiligung aus rassischen bzw. ethnischen Gründen nicht verboten war. Soweit ich weiß, war sie vor dem 2.ten Weltkrieg auch weltweit nicht geächtet, Japan wollte 1917 eine Resolution dazu durchsetzen, kam aber nicht durch. |
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28.04.2013 15:16 Uhr |
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@ Orang Hijau
Hat der Umfragesteller das von unserem Musterrechtsverdreher Backo?
Sieht ganz so aus.
Der verteidigt ja eifrig die These, eine Neuauflage des § 175 StGB sei wegen des Urteils von 1957 verfassungskonform - ungeachtet der Tatsache, daß sich das Gericht auf "Experten" wie Ernst_Kretschmer, der sich im Dritten Reich als Eugeniker betätigt hatte, stützte. |
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28.04.2013 15:23 Uhr |
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@frozenmadness
Deswegen sollte man das auch schleunigst ändern(, wenn einige meinen, dass sie wieder ihre Gewalt- und Diskriminierungsfantasien ausleben müssten). Und trotzdem täuscht du dich, wenn du meinst, dass heute noch jemand wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf, dazu haben wir das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Was Japan 1917 gemacht hat oder in China fällt ein Sack Reis um. Man hat sich in der Realität alles von Nationalstaaten abgeguckt, inklusive der systematischen Marginalisierung ethnischer Minderheiten - das einzige was man durchsetzen wollte, war der eigene Machtanspruch gegenüber westlichen Mächten. |
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28.04.2013 16:27 Uhr |
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Das BVerfG würde selbiges heute nicht mehr behaupten, insofern erübrigt sich die Frage.
Und für alle Träumer: back to §175 StGb ist heutzutage völlig undenkbar.
Und das ist auch gut so. |
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28.04.2013 16:49 Uhr |
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Mensch die Praxis erleben wir täglich. Schade um das Papier!!! |
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28.04.2013 17:11 Uhr |
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Auch Verfassungsrichter dürfen dazu lernen, vor allem in der Generationenfolge. Heute ist eine Entscheidung des BVerfG undenkbar, in der der frühere § 175 StGB sanktioniert würde. |
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28.04.2013 19:48 Uhr |
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@*Mensch*
Der Artikel §175 tastet auch nicht die Würde der Menschen an. Es werden Handlungen unter Strafe gestellt, nicht Menschen als solche.
Natürlich widerspricht es massiv dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden, wenn man das einvernehmliche Ausleben der eigenen Sexualität unter erwachsenen Menschen bestraft. Aber eine Verfassungswidrigkeit ergibt sich daraus nicht.
(wobei es absolut sinnvoll wäre, den Art. 3 Abs. 3 entsprechend zu erweitern, um das für die Zukunft klarzustellen) |
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28.04.2013 20:10 Uhr |
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Der Umfragesteller behauptet doch, da sonst keine Quelle vorliegt, das dieses gesetzt Grundgesetzkonform ist.
Ist aufjedenfall mal freundlich umschrieben vom Umfragesteller, dieses Menschenunwürdige Gesetz. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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