Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Kasperletheater NSU-Prozeß? - eine weitere Verzögerung des Prozeßauftaktes droht durch weitere Presse-Klagen.
1 - 20 / 32 Meinungen+20Ende
0
30.04.2013 09:14 Uhr
Tja, ohne das schwachsinnige Manöver des BVerfG hätte man es sinnvoll abschließen können. So muss es jetzt immer und immer wieder die Prüfungsschleife drehen.
30.04.2013 09:15 Uhr
Kann man sich nicht einfach mal auf den eigentlichen Prozess konzentrieren. Letztendlich geht es hier um die Verbrechen und nicht um das Ego der Medienvertreter.
Meinetwegen hätte man alle Pressevertreter von Anfang an per VC-System in einer Turnhalle versorgen sollen und vor Ort gar keinen haben.
30.04.2013 09:26 Uhr
Zitat:
Meinetwegen hätte man alle Pressevertreter von Anfang an per VC-System in einer Turnhalle versorgen sollen und vor Ort gar keinen haben.


Eine Videoübertragung aus dem Gerichtssaal heraus ist illegal. Die Variante fällt aus.

Aber tatsächlich besagt der Grundsatz der Öffentlichkeit keinesfalls zwangsläufig, dass es unbedingt Pressevertreter mit reservierten Plätzen sein müssen. Und besonders abenteuerlich wird es, wenn man einzig und alleine das Herkunftsland zum Kriterium erhebt.

Welche Hobbys hatten die Opfer? Muss noch jeweils ein Vertreter der jeweiligen Verbandszeitung des jeweiligen Sportvereins dazu kommen? Was ist mit der Regionalpresse aus den jeweiligen Wohnorten?

Hier hat das BVerfG aus politischen Gründen einen Grundsatz entwickelt, den es nie als solchen wird halten können.
30.04.2013 09:30 Uhr
Wenn jetzt irgendwelche Journalisten zu doof sind, ein Losverfahren zu kapieren, wird das keine Auswirkungen auf den weiteren Prozeß haben.
Die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung und werden auch inhaltlich keinen Erfolg haben.

Bisher haben die Redaktionen ja auch nur angekündigt, daß sie eine Klage prüfen werden. Und im Zweifelsfall wird ihnen ihr Jurist erklären, daß die subjektive Einschätzung "wir sind eine bessere Zeitung als Medium X" vor Gericht keine Chancen hat.
30.04.2013 09:36 Uhr
Zitat:
Eine Videoübertragung aus dem Gerichtssaal heraus ist illegal. Die Variante fällt aus.


Das wusste ich nicht, deswegen entschuldige ich meine unqualifizierte Aussage darüber.

Zu dem restlichen Inhalt meiner zuvor getroffenen Aussage stehe ich allerdings.
30.04.2013 09:39 Uhr
Auf der einen Seite schafft es die Justiz nicht, klare Fehlurteile aufzuarbeiten.

Und auf der anderen Seite dann so ein Gewürge auf den letzten Nebenkriegsschauplätzen.

Der Rechtsstaat ist wirklich in einem erbärmlichen Zustand.

Eines wird eh immer unbegreiflich bleiben: Wenn die Öffentlichkeit Zutritt hat zu einem Verfahren, wieso dann nicht die ganze Öffentlichkeit via Rundfunkübertragung?
30.04.2013 09:51 Uhr
Na ja, vielleicht sollte man den Prozess einfach ins Olympiastadion verlegen, bei dem regen Interesse.
30.04.2013 09:59 Uhr
Zitat:
Eine Videoübertragung aus dem Gerichtssaal heraus ist illegal. Die Variante fällt aus.


Und wie kommst Du darauf, @Backo? Es gibt zwar unter namhaften Strafrechtlern Streit darüber, und das OLG München hat sich (wohl zur Vermeidung eines möglichen Revisionsgrundes, was allerdings auch nicht überzeugt...) dagegen entschieden, aber so ganz eindeutig, wie Du es darstellst, ist es nicht.
30.04.2013 10:31 Uhr
Das ganze ist mittlerweile eine Farce. Und im Internet macht man sich ob des Resultats aus dem Losverfahren herrlich lustig.

Ergebnis der Sitzplatzverlosung im NSU-Prozess: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Welt, Zeit und die taz haben keinen garantierten Platz

Mit dabei ist jetzt aber die Brigitte und so sieht dann wohl das nächste Cover aus: https://www.facebook.com/FDP.Liberte?hc_location=timeline
30.04.2013 11:00 Uhr
Zitat:
Es gibt zwar unter namhaften Strafrechtlern Streit darüber


Na ins Strafrecht gehört das ja nun weniger.

Bisher habe ich nur sehr vereinzelt Stimmen vernommen, die es für legal halten.

Das OLG hat sich glasklar positioniert und das BVerfG praktisch auch. Man müsste schon die Richter des BVerfG für ziemlich inkompetent halten, wenn sie in ihrer Entscheidung alle möglichen Lösungsvarianten für den Prozess überlegen, aber rein zufällig die Videoübertragung (die simpelste aller Lösungen) nicht als Option anbieten.
In der Hauptverhandlung mag sich das BVerfG nochmal anders positionieren, das dürfte aber verdammt unwahrscheinlich sein.

30.04.2013 11:15 Uhr
Zitat:
Das OLG hat sich glasklar positioniert und das BVerfG praktisch auch


Sorry, aber das ist Quatsch, @Backo. Das BVerfG hat sich überhaupt nicht dazu positioniert. Es hat die Klage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Kläger keine Grundrechtsverletzung glaubhaft machen konnte. Ein Nichtannahmebeschluss. Kein rechtliche Würdigung der Zulässigkeit der Videoübertragung in einen anderen Gerichtssaal.

Nachtrag: Im Übrigen würde ich jetzt auch führenden Strafrechtlern wie Claus Roxin nicht von vornherein die Fähigkeit absprechen, § 169 GVG lesen und interpretieren zu können...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.04.2013 13:23 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.04.2013 12:01 Uhr
Zitat:
Es hat die Klage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen


Ich spreche von der ersten Klage, in der es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten zur Auswahl bot, nur ganz zufällig nicht die Videoübertragung.
30.04.2013 12:28 Uhr
@WhiteMoonBoy:
Zitat:
Das ganze ist mittlerweile eine Farce.

Überhaupt nicht. Es ist ein korrekt durchgeführtes Verfahren.
Eine Farce ist nur das Benehmen der Journaille, die seit Wochen frei dreht, weil sie die Strafprozeßordnung nicht versteht.

Zitat:
Und im Internet macht man sich ob des Resultats aus dem Losverfahren herrlich lustig.

Es ist ziemlich irrelevant, wenn irgendwelche Leute im Internet nicht verstehen, wie Losverfahren geht.

Zitat:
Ergebnis der Sitzplatzverlosung im NSU-Prozess: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Welt, Zeit und die taz haben keinen garantierten Platz

So what?
Es gibt keine gesetzlichen Privilegien für Zeit oder taz. Juristisch sind eben alle Bürger gleichberechtigt, und auch alle Medien.
Es wird auch bei den normalen Besuchern nicht selektiert, ob jemand ein Strafrechtsexperte ist oder ein Hauptschulabbrecher. Und das ist gut so.
30.04.2013 12:34 Uhr
Zitat:
Ich spreche von der ersten Klage, in der es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten zur Auswahl bot, nur ganz zufällig nicht die Videoübertragung.


Bei dieser Klage ging es ausschließlich um das Akkreditierungsverfahren für die Medien, nicht um die Frage der Videoübertragung in einen anderen Saal.

Das BVerfG hat sich inhaltlich nicht mit der Videofrage beschäftigt.
30.04.2013 13:37 Uhr
Zitat:
Bei dieser Klage ging es ausschließlich um das Akkreditierungsverfahren für die Medien


Es ging um die Frage, wie man eine ausreichende Öffewntlichkeit herstellt und das BVerfG hat sich durchaus mit Alternativen beschäftigt und diese vorgeschlagen, so z.B. zusätzliche Stühle aufzustellen.
30.04.2013 14:01 Uhr
Jo, einfach mal sagen: So, der Prozess wird jetzt ausgesetzt, weil in dieser geschürten Hysterie kein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren mehr zu gewährleisten ist. Und die Angeklagten konsequenterweise auf freien Fuß setzen.
Das würde so manchem Arschlochgroßmaul die freche Fresse wohl stopfen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.04.2013 16:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.04.2013 14:47 Uhr
Zitat:
Und die Angeklagten konsequenterweise auf freien Fuß setzen.


Ob das deren Sicherheit dienlich wäre, wäre mal die Frage.
30.04.2013 15:02 Uhr
In der aktuellen Ausgabe der "Sezession" findet sich ein sehr interessanter und an den Ermittlungsfakten orientierter Artikel über die wesentlichen Ungereimtheiten und Unerklärlichkeiten des Falles, der einen schon in Erstaunen versetzt. Abschließend wird die Theorie aufgeworfen, dass der Geheimdienst massiv in die Geschehnisse verstrickt war. Demzufolge erscheint schweigend in der Zelle sitzen vielleicht wirklich als sicherste Option für die Angeklagte.
30.04.2013 15:11 Uhr
Das Verfahren ist in der Tat zu einer Farce verunstaltet worden. Es ist schon jetzt unerheblich, wie das Gericht entscheiden wird; Rechtsmittel werden eingelegt.

Mich sollte wundern, wenn die Anwälte der Verteidigung das ganze Drumherum nicht dazu nutzen, das Verfahren wegen diverser Formalitäten grundsätzlich abzulehnen, die Richter für befangen zu erklären oder die Zuständigkeit des Gerichts anzuzweifeln.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.04.2013 17:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.04.2013 15:21 Uhr
Zitat:
Zitat:
Und die Angeklagten konsequenterweise auf freien Fuß setzen.


Ob das deren Sicherheit dienlich wäre, wäre mal die Frage.


Auf welche Weise sollte Frau Tschäpe denn die innere Sicherheit noch gefährden (können)?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 32 Meinungen+20Ende