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Fragenübersicht Muss Kriminalitätsbekämpfung nicht weit mehr Sicherungselemente gegen latent kriminelle Personen als Strafen in Disziplinierungsabsicht beinhalten?
1 - 20 / 41 Meinungen+20Ende
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02.05.2013 15:33 Uhr
Ja, Strafen müssen zukünftige Straftaten verhindern und abschrecken.
02.05.2013 16:24 Uhr
Ich weiss ja nicht, ob's der Umfragesteller schon weiss, aber es gibt auch sowas wie einen Resozialisierungsgedanken im deutschen Strafrecht.
Straffällig gewordenen Personen jegliche Möglichkeit zum normalen Leben zu nehmen (so interpretiere ich jedenfalls den Hintergrund, vielleicht verstehe ich das aber auch falsch) führt wohl eher dazu, dass solche Leute gar nicht mehr aus kriminellen Verstrickungen herauskommen.

Und habe ich das richtig verstanden: es sollen "Charaktereigenschaften" von "latent Kriminellen" analysiert weden und dafür bereits vorsorgliche Maßnahmen gegenüber solchen Personen verhängt werden??
Mit anderen Worten also möchtest du Leuten, die evtl. mal straffällig werden könnten, Rechte beschneiden? Und das soll etwas bringen??
Und wer führt das durch und entscheidet darüber bzw. bei wem? Routinemäßig bei der ganzen Bevölkerung? Bei "einschlägigen" Personengruppen? Wer definiert diese?
Und ich hätte da noch ein paar mehr Fragezeichen...
02.05.2013 16:44 Uhr
Da kann man schnell hineingeraten, man denke an den Fall Mollath. Und irgendwann landen wir im Unrechtsstaat USA. Muß nicht sein.
02.05.2013 18:36 Uhr
Für schwere Straftaten sollte wieder die Todesstrafe voegreshen werden.
02.05.2013 18:44 Uhr
EwaldB:

Der Fall Mollath ist ein Missbrauch des Rechtssystem durch Intrigen und Korruption, wie man ihn eigentlich eher in "Bananenrepubliken" vermuten würde.

Und er ist ja trotz eines fast reinen Tatstrafrechts passiert, das Mitglieder von Straßengangs, kriminellen Rockerclubs und Mafiaorganisationen regelmäßig wieder auf freien Fuß setzt, wenn sie ihre vorgesehene Strafe abgesessen haben, so dass sie munter kriminell weiter machen können!

Welche konkreten Sachen machen denn den angeblichen "Unrechtsstaat USA" aus? Absurde und ungerechte Urteile in Einzelfällen gibt es leider überall.
02.05.2013 18:53 Uhr
Zitat:
Für schwere Straftaten sollte wieder die Todesstrafe voegreshen werden.


Ich lehne die Todesstrafe in vielerlei Hinsicht ab. Der Rachegedanke im Strafrecht ist ein Relikt der Barbarei.
02.05.2013 18:56 Uhr
Das Wesen der Todesstrafe ist nicht Rache, sondern Sühne für das begangene Unrecht. Wenn man aber die Todesstrafe als "Rache" assoziiert, dann unetrscheidet sie sich von keiner anderen Strafform.
02.05.2013 19:02 Uhr
Zitat:
Das Wesen der Todesstrafe ist nicht Rache, sondern Sühne für das begangene Unrecht.


Ich hoffe, Brandy, Du gestattest mir die Meinung, dass dies völliger Humbug ist. Wenn jemand nicht mehr ist, dann kann er auch nicht sühnen!
02.05.2013 19:04 Uhr
Stimme @Brandy zu.

In ausgewählten Fällen schwerster Verbrechen - und UNBEDINGT der klare BEWEIS der Täterschaft vorausgesetzt - sollte sich die Gesellschaft die Möglichkeit der Todesstrafe offenhalten.
02.05.2013 19:08 Uhr
Zitat:
Ich hoffe, Brandy, Du gestattest mir die Meinung, dass dies völliger Humbug ist. Wenn jemand nicht mehr ist, dann kann er auch nicht sühnen!


Nun, er sühnt mit seinem Leben. Dies dient auch der Wiederherstellung des Rechtsfriedens und der verletzten Rechtsordnung.
02.05.2013 19:09 Uhr
Zitat:
In ausgewählten Fällen schwerster Verbrechen - und UNBEDINGT der klare BEWEIS der Täterschaft vorausgesetzt - sollte sich die Gesellschaft die Möglichkeit der Todesstrafe offenhalten.


Und wer wählt die Verbrechen aus? Mal abgesehen davon, das Urteile im Falle der Vollstreckung nicht mehr revidierbar sind, auch in Fällen des berühmten Justizirrtums...
02.05.2013 19:16 Uhr
Zitat:
Und wer wählt die Verbrechen aus?

OK, vielleicht etwas unpräzise - ich gehe hier von Gewaltverbrechen in besonders schweren Fällen aus. Und ich würde hier einen gesellschaftlichen Konsens voraussetzen, der - da bin ich natürlich Realist - im Augenblick nicht existiert.

Zitat:
...auch in Fällen des berühmten Justizirrtums...

Genau deshalb schrieb ich ja UNBEDINGTER KLARER BEWEIS. Nur auf Indizien dürfte sich ein solches Urteil nicht stützen. Aber bei Evidenz der Täterschaft - Beispiel: Breivik - sollte die Möglichkeit einer Maximalstrafe bestehen.
02.05.2013 19:20 Uhr
@Benoite:

Das mit der Resozialisierung mag dann passen, wenn ein ansonsten rechtschaffener Mensch mal eine Straftat begeht. Du bedenkst aber nicht, dass es auch Menschen gibt, die nicht nur mal so eine Tat begehen, sondern auch solche, die regelmäßig auf ein Schädigen, Erniedrigen, Gewaltanwendung und auf Profit und Prestige dadurch abzielen. Und die sich einen entsprechenden Lebensstil einrichten, beispielsweise durch Integration in Verbrechervereine. Kurzum: wirklich bösartige Menschen!

Nimm mal einen, der für so einen Verbrecherverein einen Zeugen erst bedroht, ihn dann zusammenschlägt, der dann seine Frau vergewaltigt und dem Kind auf dem Schulweg in die Fresse tritt. Das ist ein von Grund auf bösartiger Mensch, da gibt es nichts zu resozialisieren, und es kann schon gar nicht angehen, dass man ihn nach ein paar Jahren Knast wieder frei so weiter machen lässt!

Man muss endlich mal diesen Märchenglauben ablegen, dass solche Leute aus freiem Willen zu normalen Menschen werden können. Eher könnte ich es schon akzeptieren, dass so jemand im klassisch strafrechtlichen Sinn keine oder nur verringerte "Schuld" hat, weil er schlicht sowas wie ein menschliches Raubtier ist und gar nicht anders kann. Aber Raubtiere wie Löwen und Wölfe lässt man ja auch nicht frei auf der Straße rumlaufen. Diese angeblich geläuterten Verbrecher, die oft in Fernsehshows auftreten, halten meist irgendwann den Druck nicht mehr aus, und manches ist auch nur Show. Und wenn nicht, sind sie seltene Ausnahmen!

02.05.2013 19:43 Uhr
Abschreckung halte ich für kein so gutes Ziel von Strafe, Rache dagegen schon.

Mit letzterer wird die über die Tat fortdauernde Erniedrigung durch das bestehende Ungleichgewicht von den Opfern genommen, indem es ausgeglichen wird. Das ist Gerechtigkeit, kein niederer Trieb! Sie als niederen Trieb hinzustellen, ist nichts anderes, als von den Opfern die fortgesetzte Hinnahme des Unrechts zu verlangen. Todesstrafe lehne ich aus anderen Gründen ab: mögliche Fehlurteile, und weil die Täter dann gar nicht mehr leiden - wenn es ihnen nachher dauerhaft dreckig geht, wird das Unrecht besser ausgeglichen.

Abschreckung ist deshalb nicht gut, weil die aus Verbrechern keine besseren Menschen macht, sondern einen verbrecherischen Charakter nur unterdrückt, der sich dann anderswo, vielleicht in intelligenterer Weise Bahn bricht, womit der Verbrecher schwerer zu bekämpfen ist.
02.05.2013 19:55 Uhr
Todesstrafae auf keinen Fall

Strafen allgemein nur bei Beweisenund keinen Indizien.

Dann soll aber schon eher höher bestraft werden, besonders in der Jugendkriminalität, sonst ist es nicht Abschrekung genug.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.05.2013 21:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.05.2013 20:31 Uhr
Aesahaettr:
du bist also der Meinung es gäbe den "von Natur aus" bösen Menschen, der von vornherein dazu bestimmt ist, "böse" zu agieren und nicht anders kann? Und weiterhin, dass man solche Menschen von vornherein "aussondern" sollte?
02.05.2013 20:37 Uhr
Entscheidend für Verbrechertum ist auch weniger die Tat an sich, als vielmehr der Kontext, in dem sie geschieht: wenn jemand spontan aus einer Not- und Bedrängnissituation heraus handelt, ist das entlastend, plant er dagegen und strebt er mit seinem Verbrechen Privilegien, Vorteile oder eine Machtposition an, so ist das besonders schwerwiegende Niederträchtigkeit. Letztere Tatziele sind Merkmale eines wirklich bösen Menschen, wo dann auch eine dauerhafte Sicherung erforderlich wird.
02.05.2013 20:49 Uhr
Ja, ich glaube, dass es böse Menschen gibt. Wir wissen nicht, was dazu führt, ob Gene, Umwelt, frühkindliche Prägung oder eine ungünstige Kombination von allem, aber wir können solche Menschen nicht ändern. Wie soll man auch jemanden therapieren, dessen "Krankheit" ihm Vorteile (zum Nachteil anderer) bringt?

Die psychologische Beschreibung der "antisozialen Persönlichkeit" scheint die beste Definition für böse Menschen zu sein - vorausgesetzt, man nimmt nicht nur die formalen Regelverstöße als Merkmale. Schließlich konzentrieren sich antisoziale Persönlichkeiten in verschiedenen Gesellschaftsbereichen - z.B. Gefängnissen und Chefetagen.
03.05.2013 08:55 Uhr
Schwerste Verbechen wie Vergewaltigung, Mord, schwere Körperverletzung, schwerer Raub sollten mit der Todesstrafe bedroht werden. Natürlich muß gerade hier gelten "in dubio pro reo".
03.05.2013 08:55 Uhr
Daß Strefan abschreckend wirken MÜSSSEN, ist selbstverständlich. Lange Zeitstrafen sind abzulehnen.
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