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Mit über 90 Lebensjahren in U-Haft? Deine Meinung ist gefragt. |
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07.05.2013 08:29 Uhr |
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Wenn er körperlich-gesundheitlich dazu in der Lage ist: Warum nicht?
Alter (allein) schützt doch vor Strafe nicht!
Es wäre hier übrigens EINMAL MEHR sinnvoll gewesen im Hintergrund etwas genauer darzustellen, um was für einen Fall es sich handelt, in welchem Gesundheitszustand der Betreffende ist, usw., denn SO kann man hier nur sehr allgemein darauf antworten, Umfragesteller.. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.05.2013 10:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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07.05.2013 08:37 Uhr |
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Wenn ein Haftgrund besteht und die Gesundheit nicht dagegen spricht, spielt das Alter keine Rolle. Es ist aber keine Strafe, @Mensch, sondern U-Haft.
Ich denke, der Umfragesteller spielt auf den gestern festgenommenen ehemaligen Auschwitz-Aufseher an, dem Beihilfe zum Mord vorgeworfen wird. Der ist haftfähig. Was genau der Haftgrund ist, vermag ich nicht zu beurteilen. |
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07.05.2013 08:38 Uhr |
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Der alte Sack soll froh sein, über 90 Jahre in Freiheit genossen zu haben... |
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07.05.2013 08:39 Uhr |
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Alter schützt nicht vor dem Gefängnis, warum auch... |
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07.05.2013 08:46 Uhr |
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Zitat:Was genau der Haftgrund ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Vielleicht "Verdunklungsgefahr", oder wie das heißt?
Es geht also wohl um diesen Fall hier, bei dem es der Umfragesteller wie üblich nicht schaffte, eine Quelle zu nennen (- hatte die Redax übrigens nicht angekündigt, solche Umfragen künftig kommentarlos zu löschen?):
Zitat:Polizei verhaftet ehemaligen Auschwitz-Aufseher
Er soll das Morden im Konzentrationslager Auschwitz fast vier Jahre lang unterstützt haben. Nun wurde der mutmaßliche ehemalige Aufseher im Alter von 93 Jahren in Baden-Württemberg festgenommen. Die Staatsanwaltschaft bereitet eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord vor. [..] Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/verfolgung-von-ns-verbrechern-polizei-verhaftet-ehemaligen-auschwitz-aufseher-1.1667003
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.05.2013 10:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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07.05.2013 08:48 Uhr |
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Ich finde es viel schlimmer wenn 19 Jährige in U-Haft kommen.
Bei einem mutmasslichen KZ Schergen hält sich mein Mitleid extrem in Grenzen. |
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07.05.2013 09:04 Uhr |
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Ja, habe ich gestern auch drüber nachgedacht, als ich es gehört habe.
Natürlich vergeht seine Schuld nicht, dass steht ausser Frage.
Aber welches Gericht steckt einen über 90 jährigen noch in den Knast?
Gibt es eigentlich so etwas wie Altenpflegeknast? |
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07.05.2013 09:22 Uhr |
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So ist das: Jedem normalen Mensch, der "nur" seine Ehefrau umgebracht hat, würde das vermutlich nicht passieren oder er würde zumindest für haftunfähig erklärt werden. Hier wird das garantiert nicht passieren: Ein ehemaliger Nationalsozialist wird verurteilt werden - egal wie jung er damals war, egal wie obrigkeitshörig er entsprechend dem Zeitgeist und jahrelanger Indoktrination als Jugendlicher war. Man kann nur hoffen, dass der Mann nicht mehr erscheinen kann, um uns einen unfairen Schauprozess zu ersparen. |
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07.05.2013 09:42 Uhr |
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Naja, immer schön langsam. Er ist ja noch nicht verurteil, er ist sozusagen ein mutmaßlicher ehemaliger KZ-Aufseher. Und was ein 90jähriger noch verheimlichen soll wenn die Aktenlage so klar ist oder gar Fluchtgefahr anzunehmen, bleibt das Geheimnis der Staatsanwaltschaft. Aber er wird ja sicher Anwälte haben, sollen die sich den Kopf zerbrechen. An die Staatsanwaltschaft glaube ich jedenfalls nicht mehr. |
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07.05.2013 09:51 Uhr |
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"Mord verjährt nicht"
Da darf ich doch mal kurz lachen, ja?
Soviel Zeit muss sein: "Mord- und sonstige Untaten, die im Zuge des III. Reichs und des II. Weltkriegs begangen wurden, verjähren dann nicht, wenn es sich um Taten handelt, die von Angehörigen der Achsenmächte oder mit ihnen verbündeten Nationen begangen wurden."
Alle Mord- und sonstigen Untaten von Siegermächten oder mit ihnen verbündeten Nationen bleiben dagegen seit nunmehr 68 Jahren ungesühnt. |
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07.05.2013 09:54 Uhr |
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Hier gibt es U-Haft, aber 17jährige Messerstecher kommen regelmäßig wieder auf freien Fuß. |
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07.05.2013 10:01 Uhr |
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Einen 90jährigen in Haft zu nehmen ist in Anbetracht seiner Vergangenheit evtl. gerechtfertigt.
Wenn ich jedoch eine Relation ziehe zu jenen Verbrechern, die alle frei rum laufen (Beispiele wurden hier schon genannt und seien aktuell durch den Fall Hoeneß ergänzt), dann kommen mir doch arge Zweifel. |
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07.05.2013 10:11 Uhr |
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Solid du Böser..... |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.05.2013 12:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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07.05.2013 10:49 Uhr |
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Jetzt weint der Umfragesteller aber mal wieder, weil ein sicher "völlig unschuldiger" und "höchst idealistischer" NS-Verbrecher im letzten Moment noch in U-Haft kommt.
Tja, Mord verjährt nun einmal nicht, und Alter schützt auch nicht vor Strafe, Pech. Dass man jugendliche Messerstecher und Kopftreter ebenfalls einlochen sollte, ist natürlich klar. |
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07.05.2013 10:51 Uhr |
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Wenn der Umfragesteller aber der Meinung ist, dass in die Jahre gekommene Kriminelle grundsätzlich straffrei gestellt werden sollten, ziehe ich meine obige Meinung natürlich liebend gerne zurück. |
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