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Angebot auf dem Index: NPD-Verlag muss Online-Katalog abschalten - richtig so? |
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08.05.2013 06:08 Uhr |
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Hat einerseits ein "Gschmäckle", weil offenbar Teil einer Strategie, der NPD vor den Bundestagswahlen in diesem Jahr den Geldhahn möglichst überall zuzudrehen und damit einen Konkurrenten auszuschalten, der angesichts von ESM-Verträgen und erhöhter Zuwanderung (in die Sozialsysteme) im Wahlkampf so gute Chancen wie noch nie hatte, "zum Problem zu werden" (wozu ich nicht unbedingt schon ein Überspringen der 5%-Hürde zähle).
Andererseits wurde dort wirklich extrem viel Scheiße angeboten und so eine Maßnahme erscheint mir zumindest nachvollziehbar. Wer es nicht freiwillig lernt, sich vom historischen NS zu lösen, muß dies vielleicht erstmal unfreiwillig lernen. |
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08.05.2013 06:13 Uhr |
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kenne das Angebot nicht. Wüßte da noch ganz andere jugendgefährdende Angebote... |
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08.05.2013 06:29 Uhr |
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Nein, wenn sie die NPD verbieten wollen, wofür es ja wohl Gründe geben soll, sollen sie das in einem ordentlichen Verbotsverfahren tun! Wenn einzelne Artikel im Katalog gegen Gesetze verstoßen, soll man die verfolgen.
Hier wird aber angeblicher "Jugendschutz" für eine verbotsähnliche Maßnahme missbraucht; die Indizierung hat kaum klare rechtliche Regeln, sie erfolgt nahezu willkürlich.
Die BPjM als willkürlich agierende Sittenwächter- und Zensurbehörde indiziert oft anhand der Lage aktueller Medienberichte und Sitten- und Moraldebatten. So wurden z.B. nach dem Kannibalenfall Armin Meiwes in Rothenburg Musik-CDs indiziert, in denen Kannibalismus-Handlungen beschrieben wurden.
Was das rechte Zeug angeht: entweder verstößt es gegen Gesetze, dann ist es verboten und gehört vom Markt genommen, oder es ist legal, dann muss es auch frei verkauft werden können (von lauter, öffentlicher Anpreisung vielleicht mal abgesehen). Mit einer Partei wie der NPD müssen sie anders umgehen, als Kataloge einfach für "jugendgefährdend" zu erklären!
Und die BPjM gehört endlich auf den Müll der Geschichte, gerade im Hinblick auf klassische Zensurtätigkeit, bei Medien mit sexuellen oder gewalthaltigen Darstellungen!
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08.05.2013 06:34 Uhr |
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Die Waren, die vom DS-Versand angeboten werden haben eine politische Bedeutung. Es geht um Waren, die für die Identifikation einer politischen Meinung stehen. So weit so schlecht gut.
Das man für die Mobilisierung und Werbung dieser politischen Meinung auch bestimmte Aufhänger und Materialien benötigt steht außerhalb der Debatte. Jede Partei, jede politische Organisation vertreibt in diesem Sinne Waren, die dafür geeignet sind. Red Stuff bei der Antifa, jW-Shop der Jungen Welt, liberal Verlag der FDP und so weiter. Man finanziert damit seine Arbeit und wirbt durch die Produkte für eine Sache, von der man überzeugt ist.
Nach den Regeln des Marktes läuft es auf eine Win-Win-Situation heraus, wenn es genug "Überzeugungstäter" gibt, die bereitwillig dafür ihr Geld ausgeben. Nun steht im Bericht von SPON deutlich, dass diese Situation beim DS-Verlag nicht mehr vorhanden ist. Es handelt sich um ein Verlustgeschäft, was man auch der mangelnden Qualifikation der Inhaber zuschreiben muss. Gleichzeitig hat es aber auch eine symbolische und politische Bedeutung und Wirkung, wenn man solche politische Selbstzweckunternehmen von staatlicher Seite "angreift".
Ich kann nicht erkennen, was eine Aufnahme von Produkten dieser Art auf dem Index rechtfertigt. Eine politische Meinung kann keine Jugendgefährdung sein, weil es eine Gefährdung nach dem 18. Lebensjahr ausschließt bzw. man dann die Mündigkeit der Person achten muss. Es ist aber eine fatale Annahme zu glauben, nach dem 18. Lebensjahr wäre die nationalsozialistische Ideologie keine Gefährdung mehr. Von daher ist dieses Instrument von staatlicher Seite als Mittel zum Zweck zu verstehen, weil man sonst kaum Möglichkeiten hat, die man gegen den DS-Verlag anwenden könnte. Ob diese Handlung juristisch standhaft ist kann und will ich nicht beurteilen. Das man aber von einer selektiven Auswahl des Index sprechen kann und muss ist keine Neuigkeit. An den sogenannten politischen Rändern, egal ob "links", "rechts" oder "religiös", würde man unter dieser Prämisse diverse Produkte finden, die dann ebenfalls auf den Index gehören würden. Einfach mal aus Spaß die den Red Stuff Versand aufrufen und umschauen. Eine wahre Freunde zu sehen, was alles erworben werden kann und darf. Von daher sehe ich eine gewisse Unverhältnismäßigkeit, die ich aus tiefster Überzeugung heraus für falsch und unfair betrachte.
Ich bin nun wahrlich kein Freund oder Fürsprecher der nationalsozialistischen Gesinnung, ganz im Gegenteil. Aber ich habe die tiefe Überzeugung, dass man auch ohne solche Maßnahmen diese Ideologie bekämpfen kann. Nicht durch Lichterketten, nicht durch Verbote sondern durch Argumente und gute Politik. Und ich bin auch der Meinung, dass Demokraten keine undemokratischen Instrumente, wie eben Parteiverbote oder staatliche Schikanen wie hier im Hintergrund erwähnt, anwenden sollten. Jede Demokratie sollte sich nicht jener Instrumente bemächtigen, die eigentlich gegen die Demokratie genutzt wurden. Gleiches mit Gleichem zu bekämpfen halte ich gerade bei diesem Thema für höchst fragwürdig. Es steht einer Demokratie nicht gut zu Gesicht, wenn man antidemokratische Methoden zur Verteidigung der Demokratie anwendet. |
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08.05.2013 08:53 Uhr |
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Indizierungen jedweder Art, ob politisch motiviert oder anders begründet, sind meines Erachtens nach grundsätzlich abzulehnen. Warum lassen wir uns vom Staat zu unmündigne Bürgern degradieren, die nicht selber zu entscheiden wissen, was sie sich anschauen wollen und was nicht? |
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08.05.2013 09:09 Uhr |
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Auch wenn ich rechtsradikale Parteien nicht leiden kann, so ist es meines erachtens doch abzulehnen von vornherein alles zu verbieten. Stellen gewisse dinge eine Jugendgefährdung dar oder verstoßen gegen Gesetze muss man diese Einzelartikel näher betrachten. Ein grundsätzliches Verbot halte ich für unangebracht |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.05.2013 11:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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08.05.2013 10:25 Uhr |
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Weshalb wird eigentlich die sogenannte "Reichskriegsflagge" dort aufgezählt? Die ist ja noch nicht mal verboten... |
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08.05.2013 10:40 Uhr |
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Man mag es ja geschmacklos finden, hier einen Vergleich zur NS-Judenverfolgung zu ziehen.
Aber wenn man mal einen Einblick gewinnen will, wie eine kaltschnäuzige Bürokratie, zum Teil beseelt von vorauseilendem Bücklingsgehorsam, zum Teil angetrieben von eigener politischer Präferenz das vom politischen Establishment Gewünschte exekutiert, kann man nicht anders, als den Umgang mit der NPD als Beispiel heranzuziehen.
Und nein, das ist nicht gut, weil es gerade nicht die Lehre aus der Vergangenheit reflektiert, sondern geradezu ihre Negation. |
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08.05.2013 11:29 Uhr |
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Nein, dann kann man sich ja kein eigenes Bild mehr machen |
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08.05.2013 15:08 Uhr |
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RufusRockII:
Deine geistigen Höhenflüge halten aber den Realitätscheck nicht stand. Gerade was die Nürnberger Gesetze angeht muss man feststellen, dass hier ein anderes Ziel verfolgt wurde: Die Juden sollten aus der "Volksgemeinschaft" ausgeschlossen werden. Bis ins Detail wurde das Leben der Juden im Deutschen Reich durch Verbote und Verordnungen geregelt. So gab es tatsächlich das Verbot einen Kanarienvogel zu besitzen - um mal ein besonders skurriles Beispiel zu nennen. Solche Zustände haben wir in der Berliner Republik nicht, auch nicht für Nationalsozialisten. Deren Leben wird nicht von staatlicher Seite aus reglementiert mit dem Ziel der absoluten Isolation. Wir sind weit davon entfernt solche Zustände hier anzutreffen, wenn gleich nicht einmal die Gefahr dessen besteht. Von daher ist dein Vergleich ziemlich unbedacht gewählt worden.
Die Folgen der Rassengesetze bildeten die Grundlage und erst die Möglichkeit der "Endlösung" der Judenfrage. Das sind alles historische Fakten, die du bei deiner Aussage vollkommen ausklammerst und damit wirst du der Sache nicht gerecht. |
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08.05.2013 16:02 Uhr |
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Erst lesen, dann jammern.
Es ging um die völlig perverse Denke, die sich in solchen Aktionen zeigt.
Es ist nicht Aufgabe der Ämter, das, was man auf dem ordnungsgemäßen Weg (dem Parteiverbot durch das einzig zuständige BVerfG) bislang nicht auf die Reihe gekriegt hat, durch Schikane und bewußt in Kauf genommene Rechtswidrigkeiten auszugestalten.
Die Verwaltung hat da keinen kreativen Spielraum, getreu dem Motto, wir machen mal, weil es dem Zeitgeist entspricht, auch wenn es rechtlich nicht in Ordnung ist.
Mag sein, dass NPD-Mitgliedern (noch) nicht das Halten von Kanarienvögeln verboten ist - aber wenn man daran denkt, dass einem Schornsteinfeger der Kehrbezirk entzogen werden soll, weil er NPDler ist, dann ist das nicht weniger skurril. |
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08.05.2013 16:18 Uhr |
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@RufusRockII
Das Beispiel des Kanarienvogel sollte eher zeigen, wie weitreichend diese Gesetzgebung für alle Juden war, nicht nur für einzelne. Das ist ein gravierender Unterschied. Das Beispiel, was du erwähnt hast kann ich nicht gutheißen, keine Frage. So bleibt aber der Unterschied eben im Umfang der Maßnahmen und insbesondere des Personenkreises. Du sprichst von Einzelfällen, ich spreche von dem allgemeinen Zustand, der Rechtslage und somit von einem kollektiven Eingriff in das Leben von einer bestimmten, subjektiven Gruppe. Der Vergleich hinkt von vorne bis hinten. Gibt es Ausgangssperrren für alle Nationalsozialisten? Gibt es Verbote fürs Betreten von öffentlichen Räumen oder Parkanlagen? Gibt es ein Gesetz, welches die sexuelle Entfaltung einschränkt und mit dem Tode bestraft bei Nichteinhaltung? Wir sind bei weitem nicht und werden auch niemals in der Situation sein, dass es soweit kommt - gott sei Dank.
Eine weitere Besonderheit und ein wichtiger Aspekt: Die Gesetze der BRD gelten für alle - die Rassengesetze wiederum betrafen wenige mit dem Ziel diese Gruppen aus der Gesellschaft zu entfernen. Was ja schlußendlich in den uns bekannten Holocaust seinen "Höhepunkt" fand. |
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08.05.2013 18:26 Uhr |
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Es ist offensichtlich, dass man dieser Partei im Wahljahr den Geldhahn zudrehen möchte. Das mag rechtlich so nicht zu beanstanden sein. Aber ein Geschmäckle hat es definitiv. Unabhängig davon, wie man zu dieser Partei steht. |
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09.05.2013 09:36 Uhr |
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@LvM:
Natürlich hinken Vergleiche zwischen der Behandlung von NPDlern heute und Juden damals. Und niemand sagt, dass die Schikanierung und Drangsalierung der Rechten irgendwann in einem Holocaust an ihnen enden wird.
Aber dennoch: Wenn man eine Lehre aus der Vergangenheit ziehen will, dann doch wohl die, dass Recht und Gesetz für alle gleichermaßen gelten, also auch keine "phantasievolle Umgehung" durch die Behörden akzeptiert werden kann.
Und wo da jetzt der gravierende Unterschied liegen soll, ob es NPDler und andere kollektiv oder nur einzelne aus diesem Kreis trifft, erschließt sich mir überhaupt nicht.
Der Rechtsstaat muß sich insbesondere daran messen lassen, wie er mit seinen Gegnern verfährt; gerade in der unbestechlichen und streng neutralen Haltung gegenüber allen definiert er sich schließlich.
Mit jeder Art von "Sonderbehandlung" und Verbeugungen vor dem Zeitgeist - also der Rechtsbeugung - schmälert er die Distanz zum Willkürstaat, rückt also heran an jene, die er doch zu bekämpfen vorgibt. |
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