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Fragenübersicht Hat sich deine Haltung zu Zivilcourage verändert, nachdem Richter Manfred Götzl aus München Notwehr faktisch verboten hat?
1 - 16 / 16 Meinungen
13.05.2013 17:05 Uhr
Nein. Warum denn? Das Urteil hat keine Bindungswirkung, so wie kein Urteil, selbst solche des BGH, Bindungswirkung für den Rest der Bürger hat.
13.05.2013 17:12 Uhr
Vier Jahre für Nothilfe. Nicht schlecht. Mal sehen, ob die Mörder von Jonny K. eine so harte Strafe erhalten.
13.05.2013 17:13 Uhr
Nein, aber ich wäge im Einzelfall sehr genau ab, ob ich mich in Konflikte einklinke oder nicht.

Wenn zum Beispiel ein Politiker von einer animalisierten Horde Habgewalgter überfallen, ausgeraubt und verprügelt wird, ist das als erzieherische Realerfahrung für diese Spezies aus der herrschenden Parallelgesellschaft sehr wertvoll.
13.05.2013 17:14 Uhr
Zitat:
Mal sehen, ob die Mörder von Jonny K. eine so harte Strafe erhalten.


Jonny K. starb an einem Unfall, man hat ihn nur aus versehen angerempelt und eigentlich war er selbst schuld.
13.05.2013 17:28 Uhr
Wie soll den ein Richter Notwehr allgemein verbieten ? Jedes juristische Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und im Gegensatz zu den USA wird in Deutschland auch nicht mit Präsedenzfällen gearbeitet.Nur weil ein Richter eine aüßerst komische Vorstellung von Notwehr hat und deshalb ein sehr fragwürdiges Urteil gefällt sollte niemand darüber nachdenken ob er anderen hilf oder nicht.Sowas ist einfach Pflicht.
13.05.2013 17:39 Uhr
Naja, das Urteile aus Bayern etwas "anders" sind ist ja nun keine revolutionäre Neuheit.
Und daß diese Urteile in der nächsten Instanz unverhältnismäßig oft kassiert werden auch nicht.
13.05.2013 18:12 Uhr
Um das beurteilen zu können, müsste man den Fall und das Verfahren genauer kennen. Zwischen den oftmals recht milden Strafen für Totschläger und vier Jahren wegen Notwehr besteht natürlich eine gewisse Diskrepanz, das stimmt schon.
13.05.2013 20:21 Uhr
Ich finde das Urteil falsch. Ich hätte mich wahrscheinlich ähnlich bzw. genauso wie Sven G. verhalten - und würde es natürlich immer noch tun. Lieber wegen einem unfähigen Richter vier Jahre im Gefängnis, als tot, im Koma oder bis an mein Lebensende schwerstbehindert.
14.05.2013 08:13 Uhr
Zitat:
Das Urteil hat keine Bindungswirkung, so wie kein Urteil, selbst solche des BGH


Das ist doch Blödsinn. Andere Gerichte orientieren sich selbstverständlich an solchen Urteilen und noch viel mehr an den Prinzipien, nach denen sie zustande kamen.

Und Pomerius hat ebenfalls einen wichtigen Punkt angesprochen: Personen, die als Angreifer (und nicht als Verteidiger) jemanden verletzen oder töten haben kaum mehr Strafe zu erwarten.

Das Urteil ist ein klares Urteil gegen Notwehr und gegen Zivilcourage und so wurde es auch von einer Mehrzahl der Kommentatoren gewertet. Viele von denen haben persönliche Konsequenzen angekündigt.

Der Grundtenor des Urteils ist: "Ein Opfer hat sich gefälligst in seine Opferrolle zu fügen!" Schließlich könnte das nächste Mal nicht ein Albaner sondern ein Polizist der Angreifer sein, da wollen wir gar nicht erst damit anfangen, dass die Bürger lernen, sich zu wehren.

Das einzige was noch gefehlt hat, war dem Angegriffenen Rassismus zu unterstellen, weil es ja ganz arme Albaner waren, die er abgewehrt hat...
14.05.2013 08:14 Uhr
Zitat:
Nur weil ein Richter eine aüßerst komische Vorstellung von Notwehr hat und deshalb ein sehr fragwürdiges Urteil gefällt


Du vergisst, dass die Entscheidung vor dem BGH Bestand hatte (bis auf das Strafmaß). Auch das BGH hat hier eine Notwehrüberschreitung und versuchten Totschlag festgestellt.

Da ist schon eine Systematik erkennbar.
14.05.2013 08:16 Uhr
Zitat:
Um das beurteilen zu können, müsste man den Fall und das Verfahren genauer kennen.


Du weißt schon, wie man Google bedient?
14.05.2013 08:20 Uhr
Zitat:
Jonny K. starb an einem Unfall, man hat ihn nur aus versehen angerempelt und eigentlich war er selbst schuld.


Es gibt ja keine Zeugen (die bei der Tat nicht völlig besoffen waren) und keine Beweise.
Es gibt nur eine Gruppe von Tätern, die sich gegenseitig bezichtigen.

Man kann sie maximal wegen Beteiligung an einer Schlägerei belangen, weil sie nur zugegeben haben.

Ansonsten kann man den Täter, der die tödlichen Verletzungen zugefügt hat nicht mehr ermitteln und die Tat bleibt wie immer straflos.

Fazit: Ein Jahr auf Bewährung für jeden.
14.05.2013 17:19 Uhr
nein durch dieses urteil hat sich meine bereitschaft zur zivilcourgage nicht geaendert

ich werde auch weiterhin eingreifen und nicht wegsehen
14.05.2013 17:26 Uhr
Zitat:
Das ist doch Blödsinn.


Nein, Solid, ein Grundsatz des deutschen Rechtssystems. Nutze Deine langjährige Arbeitslosigkeit doch endlich mal, um Dich weiterzubilden. Vielleicht gibt das Jobcenter in Hannover Dir ja auch einen Zuschuss.
14.05.2013 17:27 Uhr
Ein Richter kann mir Zivilcourage nicht verbieten.Zivilcourage ist eine Tugend,die sich weder von Staat noch Politikern noch Kirchen noch Richtern lenken lässt.
15.05.2013 00:18 Uhr
Kein Wunder, daß Solid für seinen frei zusammenfantasierten Hintergrund Google als Quelle angibt - liest man nämlich die tatsächliche Berichterstattung über die Prozesse, kommt man zu einem anderen Bild:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-in-muenchen-opfer-oder-taeter-1.363639

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/streitfall-notwehr-student-sven-g-auf-freiem-fuss-a-660228.html
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