Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Bundessozialgericht: Hartz-IV-Kinder haben Anspruch auf ein Jugendbett - deine Meinung?
1 - 12 / 12 Meinungen
24.05.2013 07:03 Uhr
Ein sinnvolles Urteil.

Erstaustattung benötigen Kinder schließlich kontinuierlich im Laufe ihrer Entwicklung, also z.B. zu Schulbeginn oder eben wenn sie ein passendes Bett benötigen.

Auch der Preis ist nicht unrealistisch, wenn man Chassis, Rost, Matratze, Bettwäsche und Deckbett zusammenrechnet.
24.05.2013 07:17 Uhr
Ein richtiges Urteil, wie ich finde.

Die im Artikel genannte Argumentation der Jobcenter-Vertreterin, dass es sich bei einem Jugendbett um eine Ersatzbeschaffung handeln würde, weil ja ein Gitterbett auch ein "Bett" sei, finde ich schon ziemlich dreist.
24.05.2013 08:32 Uhr
Absolut korrekte Entscheidung.
Diese sollte noch im Hinblick auf Winterausstattung erweitert werden. In Berlin flitzten im letzten Winter einige Kinder mit durchlöcherten Turnschuhen, ohne Socken und nur einem T-Shirt bekleidet bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt herum.
24.05.2013 08:55 Uhr
Merkwürdiges Urteil.
Früher gab es diese ganzen Einzelbeschaffungen, da mußten Sozialhilfeempfänger jeden Mantel oder jedes Möbelstück einzeln abrechnen.

Das ist nun pauschalisiert worden. Entsprechend müßte doch auch ein Kinderbett aus dem Pauschalbetrag bezahlt werden.
24.05.2013 09:20 Uhr
Zitat:
Die Vertreterin des Jobcenters Freiburg hatte argumentiert, ein Jugendbett sei eine sogenannte Ersatzbeschaffung, da es ja ein Bett gebe: "Bett ist Bett."


Merkwürdige Ansicht. Ob die gute Frau auch immer noch in ihrem Gitterbett schläft?
24.05.2013 10:19 Uhr
Meine Frage ist, ob das Geld für das Bett als rückzahlbares Darlehen gewährt wird, oder ob das Bett der Frau bzw. dem Kind geschenkt wird?
24.05.2013 11:03 Uhr
Gut so - am Ende argumentiert noch wer, dass das Jesuskind auch nur eine Krippe mit Stroh zur Verfügung hatte.
24.05.2013 11:41 Uhr
Vom Inhalt her richtig, aber ich frage mich wie Deichgraf wie das zur Systematik von Hartz IV paßt.

Werden bestimmte Dinge doch separat gewertet und beschafft?
24.05.2013 15:46 Uhr
Das ist nun pauschalisiert worden. Entsprechend müßte doch auch ein Kinderbett aus dem Pauschalbetrag bezahlt werden.

Deichgraf darf gerne vorrechnen, wie er sich das vorstellt.

Zitat:
Die Vertreterin des Jobcenters Freiburg hatte argumentiert, ein Jugendbett sei eine sogenannte Ersatzbeschaffung, da es ja ein Bett gebe: "Bett ist Bett." Im Hartz-IV-Satz seien monatlich 5,10 Euro für Möbel enthalten. Diese könnten angespart werden, denn die Anschaffung eines größeren Bettes sei absehbar.


Für das in Frage stehende Bett hätte also viereinhalb Jahre lang angespart werden müssen - immer unter der Voraussetzung, daß in dieser Zeit kein anderes Möbelstück ersetzt werden muß.
24.05.2013 16:13 Uhr
Ich frage mich eher wie es "Hartzer" immer wieder vor Gericht klagen können. Da gibt es ja die absurdesten Dinge.
Man sollte diese Menschen lieber in Arbeit bringen, dann haben sie auch keine Zeit mehr die Gerichte zu belästigen.
24.05.2013 16:46 Uhr
Man sollte diese Menschen lieber in Arbeit bringen, dann haben sie auch keine Zeit mehr die Gerichte zu belästigen.

Die Idee ist nicht wirklich neu:

Arbeit_macht_frei
25.05.2013 12:26 Uhr
@sol1

Du scheinst wirklich mit den damaligen Sozialisten zu liebäugeln oder warum bringst du stets diese Vergleiche?

Zum Ausspruch, "Arbeit macht frei"

Es ist durchaus wahr was dieser aussagt. Wer arbeitet hat eine gewisse Freiheit in seiner Lebensplanung. Du scheinst dieses gefühl jedoch nicht zu kennen?!
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 12 / 12 Meinungen