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Mehrere Personen verprügeln ein Opfer, dieses geht zu Boden, dann wird auf den Kopf des am Boden Liegenden eingetreten - wie sollte diese Tat bewertet werden? |
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30.05.2013 10:20 Uhr |
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Das hängt ja von den Gesamtumständen ab.
Taten sie dies geplant um das Opfer aus Habgier umzubringen, dann kann es auch Mord sein. Dann würde man wohl kaum auf schwere Körperverletzung mit Todesfolge anklagen.
Aus dem Afffekt heraus, mit einem vorhergehenden Streit und anschließender Eskalation, dann sieht die Sache schon ganz anders aus.
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30.05.2013 10:24 Uhr |
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Au weia... |
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30.05.2013 10:28 Uhr |
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Schwierig - irgendwas zwischen versuchtem Todschlag und Mord - auf jeden Fall sollte niermlas eine Bewährungsstrafe das Ergebnis einer Gerichtsverhandlung solcher Taten sein.
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30.05.2013 10:28 Uhr |
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als Anlaß, solche Filme aus Amerika, für Deutschland zu sperren. |
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30.05.2013 10:29 Uhr |
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Die Bewertung der Tat würde ich der Judikative überlassen, die in einem rechtssicheren Gerichtsverfahren Motivationen und Begleitumstände analysiert und dann entsprechend sanktioniert. |
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30.05.2013 10:34 Uhr |
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Die Täter sollten der türkischen Justitz übergeben werden; die deutsche Gerichtsbarkeit ist mit solch komplexen Sachverhalten stets überfordert und kreiert Blödsinnsurteile; zudem werden die Täter hierzulande hernach in Luxusgefängnisse überwiesen, wo sie ihre "Strafe" als Bestätigung ihrer Verbrechen empfinden müssen.
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30.05.2013 10:59 Uhr |
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Tritte gegen den Kopf kann man durchaus niedere Beweggründe zuschreiben. Leider schöpft aber die deutsche Justiz nicht das gebotene Strafmaß im vollen Umfang aus, sondern findet eine Million und mehr Entschuldigungsgründe für diese Taten. |
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30.05.2013 11:28 Uhr |
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Je nach den Umständen wird das als gefährliche Körperverletzung, versuchter Totschlag oder versuchter Mord gewertet.
Dem Umfragesteller scheint allerdings so etwas wie in Internet-Scherbengericht ohne Würdigung der Umstände vorzuschweben...
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30.05.2013 11:29 Uhr |
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Keine Ahnung. Um sowas zu klären, gibt es Juristen. |
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30.05.2013 12:38 Uhr |
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Das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Von schwerer Körperverletzung bis zu versuchtem Mord ist da alles möglich, kommt auf die Begleitumstände und die Intention der Täter an. |
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30.05.2013 13:32 Uhr |
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Der Hintergrund ist schlichtweg Blödsinn, da er konkrete Tatumstände und individuelle Schuldfrage völlig außen vor lässt.
Auf Anhieb fallen mir zwei Fälle ein, wovon der erste m.E. tatsächlich skandalös war und dem Umfragesteller recht zu geben scheint:
Nachdem ein wütender Mob am 24. November 1990 unter den Augen von zwanzig Polizisten in Eberswalde/Brandenburg den 28-jährigen Angolaner Amadeu Antonio Kiowa totgeprügelt hatte, wurden fünf Täter zu maximal vierjährigen Jugendstrafen wegen KV mit Todesfolge verurteilt, zum Teil zur Bewährung ausgesetzt. Eine Anklage gegen die Polizisten wegen „Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen“ wurde 1994 vom Landgericht Frankfurt (Oder) unanfechtbar zurückgewiesen. Die Urteile lösten ein heftiges Medienecho aus, auch in der Wissenschaft wurde die Tat als Mord eingestuft. [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Amadeu_Antonio_Kiowa[/url]
Der zweite Fall jedoch ganz anders und widerlegt die Behauptung, es wäre derzeit maximal KV mit Todesfolge drin:
Nachdem drei Neonazis im Stadtpark von Dessau in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni 2000 den Mosambikaner Alberto Adriano zusammengeschlagen und -getreten haben, und dieser an den Folgen seiner Verletzungen kurz darauf verstarb, wurden sie bereits 11 Wochen später wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe (der älteste der drei, der auch heute noch einsitzt) bzw. zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Alberto_Adriano[/url]
Und zur Frage an sich: Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Für mich jedoch nimmt der Täter den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf...
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.05.2013 15:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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30.05.2013 14:11 Uhr |
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Wie auch immer die Einordnung, die nur durch Juristen erfolgen kann und nicht durch ein "Scherbengericht" z.B. hier,so ist eine solche Tat immer zu verabscheuen und sollte viel härter bestraft werden als man zur Zeit immer wieder zur Kenntnis nehmen kann. Die Leiden und der Tod der Opfer wird aus meiner Sicht noch viel zu unzureichend beachtet.
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