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Fragenübersicht Wo beginnt sexuelle Nötigung?
1 - 20 / 25 Meinungen+20Ende
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20.06.2013 20:40 Uhr
Tja. Ich kann das Urteil nachvollziehen.
20.06.2013 20:41 Uhr
Dafür [sexuelle Belästigung, siehe Meinung weiter unten] gibt es keine klare Linie und daher ist es juristisch und in der Wahrnehmung auch so problematisch.

An Karneval jemanden schon nach kurzer Anbandelung (Unterhaltung) an den Hintern zu fassen muss keine sein.

Selbiges nach zwei Stunden Vorstellungsgespräch ist ziemlich klar eine solche.

Komplimente über das Aussehen zu machen oder zweideutige Bemerkungen von sich zu geben wird in manchen Situationen als positiv empfunden, in anderen ist es sexuelle Belästigung.

Ähnlich wie Beleidigung ist dies sehr stark subjektiv geprägt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.06.2013 23:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
20.06.2013 20:45 Uhr
Man frage einen anwalt, Polizisten oder Richter. Ich persönlich neige nicht dazu.
20.06.2013 20:49 Uhr
Übrigens, Zahlen XY% der Frauen seien schonmal sexuell belästigt worden sollte man auch mit Vorsicht genießen.

Die Rollenvberteilung ist nunmal klar und eindeutig, dass von Männern die offensichtlichen Schritte erwartet werden. Sie müssen die jeweiligen Grenzen austesten um zum Erfolg zu kommen. Insofern ist es logisch das im Laufe dieses Prozesses auch garantiert irgendwann mal irgendwer die Grenze überschreitet, da für Frauen diese je nach Gegenüber jeweils woanders liegen.

In Situationen, in denen sich das Verhältnis auch mal umkehrt sind Frauen im übrigen deutlich aggressiver und haben z.B. an Karneval kaum Hemmungen jemanden an den Hintern zu fassen oder einen Kuss zu verteilen. Männer empfinden das nur wesentlich seltener als problematisch, auch wenn die Grenzverletzungen deutlich offensiver sind.
20.06.2013 20:52 Uhr
Das kommt wohl auf den Einzelfall an, aber das Urteil kann ich sehr gut nachvollziehen.
20.06.2013 20:54 Uhr
Zitat:
Man frage einen anwalt, Polizisten oder Richter


In erster Linie frage man einen Betroffenen, denn ohne dessen Bewertung ist eine sexuelle Belästigung eigentlich nie eine sexuelle Belästigung.

Zumal es strafrechtlich diesen Tatbestand als solchen nicht gibt. Sexuelle Nötigung geht noch deutlich über die sexuelle Belästigung hinaus.
20.06.2013 20:56 Uhr
Ups, mein Fehler. Die Umfrage fragt ja explizit nach sexuweller Nötigung.

Das wiederum lässt sich schon klarer definieren und erfordert es, dass tatsächlich eine Abwehr erkennbar ist. Weiterhin muss eine Form von Gewalt/ Drohung beinhaltet sein.
20.06.2013 21:30 Uhr
In der Regel dort, wo Frau oder Kind sich beschweren. Dem Mann wird selten geglaubt. Und in aller Regel werden ja nur Männer wegen sexueller Nötigung angezeigt und/oder verurteilt.
20.06.2013 23:01 Uhr
Das weiss niemand.

War vor einiger kurzer Zeit unterwegs und und habe die Freundin meiner Schwester sexuell belästigt.
Ich denke mir am nächsten Tag noch "ach du Scheisse"
Abends kommt mein Bruder vorbei und fragt mich was ich von Ihr halte, weil sie mich ganz klasse findet.
21.06.2013 05:40 Uhr
Ich denke ab da, wo sich die betroffene Person sexuell genötigt fühlt. Die Grenze, wo das erreicht ist, ist von Person zu Person sicher unterschiedlich, wobei es klare Fälle geben sollte, wo das offensichtlich ist (z.B. beim aktiven "Begrabschen" bei Personen, die sich nicht nahe stehen).
21.06.2013 05:50 Uhr
Sie begint da, wo jemand gegen seinen ausdrücklichen Willen belästigt wird.
21.06.2013 07:12 Uhr
Der Gender- und Femenfaschismus wird jedenfalls kräftig weiter daran arbeiten, die Definition in diese Richtung zu treiben: Wenn der Mann nicht erahnt, was die Frau wirklich will, dann ist das schon ein Akt der Rohheit und damit potentiell ein Gewaltakt.

Nein, nein, das ist kein Scherz, auch wenn es hochgradig geistesgestört klingt. Den wikileaks-Gründer Asange hat man angeklagt, weil die Damen, mit denen er den Beischlaf ausgeübt hat, ihre Gelüste am nächsten Tag bereut haben - ich meine, geht es noch bescheuerter?
21.06.2013 07:20 Uhr
Wenn sich eine Frau sexuell genötigt fühlt, gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gebracht wird, ist das der Fall.
Juristisch ist das aber selten nachweisbar. Vor allem dann wenn keine sichtbaren Spuren körperlicher Gewaltanwendung vorliegen. Das erwarten Polizei und Gericht aber.
Der oben geschilderte Fall scheint kompliziert und tatsächlich grenzwertig.

21.06.2013 07:42 Uhr
Zitat:
Der Gender- und Femenfaschismus ...
Nein, nein, das ist kein Scherz, auch wenn es hochgradig geistesgestört klingt. ...

Wahrscheinlich meinst du es wirklich ernst, aber es ist tendenziell geistesgestört.
21.06.2013 07:43 Uhr
Zitat:
Wenn der Mann nicht erahnt, was die Frau wirklich will...

Dann fragt man nach, bevor man zur Tat schreitet.
21.06.2013 08:18 Uhr
Zitat:
Der Gender- und Femenfaschismus wird jedenfalls kräftig weiter daran arbeiten, die Definition in diese Richtung zu treiben: Wenn der Mann nicht erahnt, was die Frau wirklich will, dann ist das schon ein Akt der Rohheit und damit potentiell ein Gewaltakt.

Nein, nein, das ist kein Scherz, auch wenn es hochgradig geistesgestört klingt (...)


Nein, nein, das scheint wohl kein Scherz zu sein. Du klingst tatsächlich hochgradig geistesgestört, @Rufus ...
21.06.2013 08:26 Uhr
"Wo beginnt sexuelle Nötigung?"

Bei dem beschriebenem Fall sicher nicht. Das ist keine Nötigung, das ist ein jämmerlicher Versuch aus einem womöglich nicht gewolltem Beischlaf raus zu kommen und das Gesicht dabei zu wahren. Die Tusse ist nicht ganz frisch im Kopp.
21.06.2013 08:31 Uhr
"Dann fragt man nach, bevor man zur Tat schreitet."

Problem ist nur das sie es ja selber nicht wissen.
21.06.2013 08:44 Uhr
Wiolant und August XXII haben alles wesentliche in kurzen Worten gesagt
21.06.2013 08:48 Uhr
Zitat:
Wahrscheinlich meinst du es wirklich ernst, aber es ist tendenziell geistesgestört.


Wer sich aus linker Idiotie selbst kastrieren läßt ist nicht nur tendenziell geistesgestört.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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