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Fragenübersicht Ein 19jähriges Mädel hat sich auf einer Party hemmungslos besoffen, so dass es nicht mehr zurechnungsfähig ist - sollte sexueller Verkehr in so einem Fall strafbar sein?
1 - 13 / 13 Meinungen
02.10.2013 16:42 Uhr
Für betrunkene eine wohl eher theoretische Frage, denn totale Widerstandsunfähigkeit dürfte nur sehr selten eintreten und wer dann an Sex denkt ist wohl ziemlich seltsam gepolt und unterlassene Hilfeleistung käme hier sehr leicht dazu.
02.10.2013 16:55 Uhr
Eine unzurechnungsfähige Frau zu begatten, sollte immer unter Strafe stehen.
02.10.2013 17:04 Uhr
Zu pauschal. Sexpartner/in nüchtern oder auch besoffen?
Und wenn besoffen, gilt dieser Ausnahmezustand dann nicht für beide?

Grundsätzlich betrachte ich Suff/Vollrausch nirgends und in keiner Weise als Entschuldigung.
Lehne auch die sogenannte verminderte Schuldfähigkeit ab.
Einzig Alkoholkranke würd ich da anders bewerten.
Wer sich besäuft weiß was er/sie macht.
Und wer weiß daß er/sie irgendwann Aussetzer hat, und trotzdem weitersäuft, hat selbst schuld.
Keine Mitleid, keine Ausrede.

02.10.2013 17:09 Uhr
Es schwierige Situation. Wie will man nachweisen, ob jemand zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs unzurechnungsfähig war? Ist schon die fallende Hemmschwelle durch den Alkoholkonsum eine Unzurechnungsfähig? Was bedeutet es dann für deine Vergewaltigung, wo der Vergewaltiger "unzurechnungsfähig" war?

Viele Fragen, die schwer zu beantworten sind.
02.10.2013 17:12 Uhr
Definiere hemmungslos besoffen. Die Frage ist mir zu pauschal gestellt ...
02.10.2013 17:57 Uhr
Der Umfragesteller irrt. Das ist per se erstmal nicht strafbar, zumal "Zurechnungsfähigkeit" ja kein klar abzugrenzender Begriff ist. Wenn das Mädchen hier mitmacht und selbst aktiv wird (z.B. durch die Signalisierung, dass sie mitmachen will), ist Sex normalerweise legal.
Wenn es sich um eine Vergewaltigung einer Widerstandsunfähigen handelt, liegt ein komplett anderer Fall vor. Dass die Grenzen bei der Nachbetrachtung (z.B. im Falle einer Anzeige) nicht immer klar nachvollzogen werden können, ist natürlich im Zweifel dem potenziellen Täter positiv anzurechnen: Im Zweifel für den Angeklagten.
02.10.2013 20:25 Uhr
Da wird dann wohl nicht viel Freude aufkommen
02.10.2013 20:57 Uhr
Das dürfte sowohl jursitisch als auch praktisch unmöglich sein weil erstens oftmals beide partner alkoholisiert sind und zweitens am nächsten tag kaum festzustellen ist wie betrunken die personen tatsächlich waren. Man kann ja nicht allgemein den Sex mit alkoholisierten Menschen verbieten und deswegen bleibt wohl nur die Alternative vorsichtig zu sein was man trinkt und mit wem man sich umgibt.
03.10.2013 07:24 Uhr
Sex mit Alkohol?

Halte ich für... schwierig.
03.10.2013 09:19 Uhr
Ein Mädel ist besoffen und jeder sexueller Verkehr deswegen verboten?

Schwierig umzusetzen - da scheiterte selbst die katholische Kirche.

03.10.2013 09:30 Uhr
Wer gerne "totes" Fleisch vögelt, sollte sich Mett kaufen, für Rückfragen steht der Umfragesteller gerne zur Verfügung.
03.10.2013 12:53 Uhr
Es ist tatsächlich deswegen schwierig, weil bei solchen Gelegenheiten so ziemlich jeder trinkt. Wenn 2 besoffene Personen miteinander schlafen, wer ist dann schuld? Derjenige der weniger besoffen war? Wie stellt man das fest? Der Alkoholpegel im Blut alleine sagt nicht viel, da reagiert jeder Mensch etwas anders.

Wenn es aber Zeugen dafür gibt, daß eine der beteligten Personen praktisch nüchtern war, und die andere nicht mehr wußte was ihr geschieht, sollte es schon strafbar bleiben.
03.10.2013 15:18 Uhr
Zitat:
Wer gerne "totes" Fleisch vögelt, sollte sich Mett kaufen, für Rückfragen steht der Umfragesteller gerne zur Verfügung.

Bist du der Typ, der damals bei Domian angerufen hat?
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