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Werden diese Jungs mit Notwehr durchkommen? |
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07.10.2013 20:48 Uhr |
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Da ist zumindest die Suche des Schuldigen etwas komplexer und es kommt genau auf die Feinheiten an.
Mit welcher Körpersprache und welcher Wortwahl beschwerte er sich über die Musik, wann genau und mit welcher Absicht wurde das Kantholz gegriffen, wer folgte wem oder war es Zufall, wer schlug als erstes zu usw.
Das ist pauschal so nicht zu beantworten. |
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07.10.2013 21:30 Uhr |
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Sowohl Zeugen als auch die Frau des 44jährigen sagten aus, dass dieser an diesem Abend agressiv gewesen sei.
Wenn dem so war, dann kommen die Jungs damit- zurecht- durch.
Zumindest dann, wenn er es zutrifft, dass er zuerst mit dem Gürtel zugeschlagen hat. |
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07.10.2013 21:47 Uhr |
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Es ist die Frage, was wirklich war, denn es sind wohl ein paar, teils abweichende Versionen im Umlauf.
Und es ist auch die Frage, wie oft mit dem Holz zugeschlagen wurde. Evtl. kann man das noch unter "Handlung im Affekt" laufen lassen, doch bleiben im Moment eigentlich nur Vermutungen, was passiert sein könnte.
Das ist mir zu mager und zu vage. Abwarten, also, was die Ermittlungen ergeben. |
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07.10.2013 21:53 Uhr |
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Um in Deutschland Notwehr anerkannt zu bekommen, braucht es sehr gute Anwälte, Empörung der Öffentlichkeit und ein Wunder. Und das Opfer muss vorher kleine Kinder gegessen haben.
Sonst sieht es sehr, sehr schlecht aus.
Und dass es eine Hundertschaft Zeugen braucht und drei notariell beglaubigte Videos versteht sich von selbst.
Nach einem Vorfall ist zunächst mal derjenige, der noch stehen kann, pauschal der Schuldige.
Ist dieser jung, dann umso mehr, denn wir wissen ja alle, dass junge Leute allesamt gewaltsüchtige Taugenichts sind. Und das Gericht weiß das natürlich auch. Außer wenn es Serben sind, die einen Informatikstudenten verprügeln, dann sind es natürlich Opfer, aber das ist was anderes.
Gerichte erwarten zudem, dass auch heute noch ein Mann ein Mann ist, der tapfer kämpft, der sicheren Niederlage unerschrocken ins Auge blickend, da wird schon mal erwartet, dass man bei einem anstürmenden Gegner mit einem Messergriff zuhauen soll, statt die Klinge zu benutzen.
Und nun hier. Wieder eine Bahn. Wieder ein alter Knacker der liegen bleibt und wieder Jungs, die noch stehen. Das sieht ganz böse nach Dominik Brunner aus.
Macht nix dass das Opfer besoffen und aggressiv war. So muss man mit Jugendlichen ja heute umgehen.
Und ein guter Untertan hat tapfer seine Schläge zu ertragen, er kann ja auch abhauen, so wie es sich gehört.
Wie kommen solche Kids dazu, sich zu wehren? Und dann auch noch wirksam? Geht ja gar nicht.
Hatten wir die fehlenden Zeugen und Videos schon?
Da es sich offenbar um deutsche Jugendliche handelt, gibt es auch nicht den Kulturbereicherer-Bonus, der die Strafe mal eben um 90% reduziert auf ein paar Sozialstunden.
Apropos Sozialstunden. Der Haupttäter hatte doch glatt eine Vorstrafe wegen Fahrraddiebstahls. Na wenn da die Rollenverteilung nicht klar ist? Hier Gewohnheitsverbrecher auf der schiefen Bahn. Dort braver Familienvater der keiner Fliege was zu leide tut.
Wenn die Kids in vielen Jahren mal noch irgendwann aus dem Knast rauskommen, dann können sie dem tapferen Familienvater bis an sein Lebensende die Luxusrente finanzieren. Sind ja schließlich zu dritt.
Notwehr? Nie im Leben! |
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08.10.2013 04:42 Uhr |
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Also drei Schläge mit einem Kantholz auf den Kopf kann man nicht wirklich mit Gürtelschlägen vergleichen - alleine die mögliche Schwere der Verletzungen ist selbst bei leicht geführten Schlägen des Holzes allein schon qualitativ auf einer ganz anderen Ebene... ^^
Dennoch, die Informationen sind mir bislang viel zu vage als daß man eine verläßliche Wertung des Vorfalles treffen könnte. |
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08.10.2013 06:36 Uhr |
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"Durchkommen" ist hier vielleicht nicht das richtige Verb.
Hoffentlich wird anhand der Zeugenaussagen das richtige Urteil gefällt werden können. |
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08.10.2013 12:03 Uhr |
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Wie man hier auf den Bombenholocaust kommt, ist schon abwegig.
Ich nahm die Antwort mit dem Abhauen. wenn die Täter flüchteten, haben sie sich belastet. Egal ob Notwehr oder nicht. Man hat Polizei und Rettungsdienst zu verständigen und bis zum Eintreffen zu warten. Sogar als Agressor darf man Erste Hilfe leisten. Schadet beim Gericht auf keinen Fall. |
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08.10.2013 13:47 Uhr |
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Erste Hilfe zu leisten bei einem Angreifer, der einen eben noch umbringen wollte ist viel verlangt.
Denn man muss ja jederzeit damit rechnen, dass er erwacht und den Angriff fortsetzt... |
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08.10.2013 15:02 Uhr |
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Diese Scheißkerle haben sich freiwillig gestellt. Das wird ihnen vor Gericht sicher wieder zum Vorteil ausgelegt.
In diesem Fall aber auch unbegreiflich. Wer immer noch nicht begriffen, hat, dass man derart menschlichen Unrat in öff. deutschen Verkehrsmitteln lieber ignoriert, weil man sonst straflos regelmässig totgeprügelt wird, kann mittlerweile als lebensmüde bezeichnet werden. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.10.2013 17:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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09.10.2013 18:23 Uhr |
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Unrat aufhängen! |
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12.10.2013 14:54 Uhr |
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Jetzt wird es härter, das Opfer ist gestorben. |
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