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Fragenübersicht Weil er einem Fan eine Tracht Prügel statt eines Autogramms gegeben haben soll, klagt die Staatsanwaltschaft nun Bushido wegen Körperverletzung an - Was sagst Du dazu?
1 - 8 / 8 Meinungen
15.11.2013 08:42 Uhr
Da wird der "Fan" wohl die Abreibung verdient haben. Nicht selten sind die ja sowas von aufdringlich und anmaßend, daß man sich wundert, daß die nicht viel öfter aufs Maul kriegen.
15.11.2013 09:35 Uhr
Herr Ferchichi ist ein gewöhnlicher Krimineller, der tief verstrickt ist in die OK, wie schon vor einiger Zeit herausgefunden wurde. Es ist bezeichnend für das geistige, kulturelle und politische "Niveau" dieses Systems, daß ein solcher Pöbel, der früher nicht einmal am Portier eines Hotels vorbeigekommen worden wäre, von der BRD mit Auszeichnungen geschmückt und von der gesamten Polit-Schickeria hofiert wurde.
15.11.2013 11:04 Uhr
Körperverletzung ist halt mal verboten. Das sollte sich diese Person hinter die Löffel schreiben.
15.11.2013 12:48 Uhr
Körperverletzung ist ein Straftatbestand. Inwiefern sollte die Anklage daher überraschend sein?
15.11.2013 15:32 Uhr
Zitat:
Inwiefern sollte die Anklage daher überraschend sein?

Das dürfte hier weniger der Sinn der Frage gewesen sein, Pomerius.
15.11.2013 16:14 Uhr
Ich sage dazu:
Ein. Mann hat einen anderen verprügelt, dieser hat ihn angezeigt. Nun ist die Staatsanwaltschaft im Spiel.
Das überrascht mich nicht.

Bushido ist gewalttätig.
Das überrascht mich nicht.

Ein Bushidofan ist gewalttatig.
Das überrascht mich nicht.

Also: nein, überrascht mich nicht!
15.11.2013 17:10 Uhr
Nach abgeleisteter Haftstrafe ist Bushido auszuweisen.
15.11.2013 21:36 Uhr
Es ist natürlich die Frage, wie aufdringlich der Fan war, aber da Bushido nun auch nicht gerade als Kind von Traurigkeit bekannt ist, wird die Strafe ihren Grund haben.
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