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Fragenübersicht Sollte es in Deutschland bei offensichtlich nicht legal erlangtem Vermögen eine Umkehr der Beweislast geben?
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende
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26.11.2013 19:17 Uhr
Äh? Wenn das Vermögen "offensichtlich nicht legal" ist, dann muss doch offensichtlich genug Verdachtsmoment für eine gründliche Ermittlung vorliegen.
26.11.2013 19:17 Uhr
PS: Im übrigen wird in Deutschland in solchen Fällen durchaus auch zur Beschlagnahmung gegriffen.
26.11.2013 19:25 Uhr
Niemand ist dem Staat Rechenschaft schuldig, woher er Altvermögen hat.
26.11.2013 19:25 Uhr
Wenn etwas "offensichtlich nicht legal" ist ist dieser Umstand im Zweifel gerichtlich beweisbar. In solchen Fällen kommt es bereits zu polizeilicher Beschlagnahmung.
26.11.2013 19:26 Uhr
Zitat:
Niemand ist dem Staat Rechenschaft schuldig, woher er Altvermögen hat.


Den Sozialämtern ist man das sehr wohl, den Steuerbehörden ebenso.
26.11.2013 19:30 Uhr
Die Sozialämter wollen nur wissen, was du hast, aber nicht woher.

Die Steuerbehörden wollen nur wissen, was reinkommt.
26.11.2013 19:37 Uhr
Wenn ich einem armen Schlucker Bargeldbestände gebe, um sie für mich wo hin zu bringen, hat der Staat nicht unterwegs den Wegelagerer zu machen.
26.11.2013 19:45 Uhr
Zitat:
Wenn ich einem armen Schlucker Bargeldbestände gebe, um sie für mich wo hin zu bringen


Das passiert natürlich ständig. Immer diese Massen von armen Schluckern, die mit Geld von anderen herumrennen - um es weg zu bringen.
26.11.2013 19:49 Uhr
Sorry Backo, wusste nicht, dass du es bist, aber wieviele wohlsituierte Geldkuriere kennst du?
26.11.2013 19:52 Uhr
Zitat:
ber wieviele wohlsituierte Geldkuriere kennst du?


Ich kenne insgesamt keine Geldkuriere, aber wenn man beruflich Geld abholt/weg bringt dann reicht ja ein kurzer Hinweis darauf. Das kann die Polizei ja problemlos prüfen.
26.11.2013 20:00 Uhr
Schon recht, aber: Es geht die Polizei hingegen nichts an, für wen die Geld bewegen.
26.11.2013 20:20 Uhr
Das wäre längst überfällig und dieser Mißststand wird von vielen Staatsanwälten schon länger beklagt.
Die Verhaftung von kleinen Fischen führt meist nur zum Austausch dessen durch anderer, wohingegen die zusätzliche Beschlagnahmung größerer Vermögenswerte kriminelle Banden weitaus empfindlicher trifft.
26.11.2013 20:36 Uhr
Nein es sollte so bleiben wie es ist. In Deutschland gilt erstmal die Unschuldsvermutung und wenn der Staat meint, jemand hat sich was zuschulden kommen lassen, dann soll der Staat das auch beweisen
26.11.2013 20:54 Uhr
Nein es sollte so bleiben wie es ist. In Deutschland gilt erstmal die Unschuldsvermutung und wenn der Staat meint, jemand hat sich was zuschulden kommen lassen, dann soll der Staat das auch beweisen

Wenn du damit den normalen unbescholtenen Bürger meinst kann ich dir zu 100% Beipflichten.

Jedoch muss ich dir dahingehend widersprechen, ich sehe nicht warum man das auf Mitglieder ausgewiesener krimineller Vereinigungen anwenden soll.
Ermittlungen in diesem Bereich sind sowieso schon kompliziert, welcher Pizzabäcker gibt der Polizei denn schon Infos über seine Schutzgelderpresser? Welche Prostituierte gibt schon Hinweise wieviel schmutzige Kohle Menschenhändler mit ihr verdienen? Oft kann man "formal" nichts beweisen, die Variante die du vorschlägst wäre eine Möglichkeit, eine die ich jedoch für nicht zielführend halte, eine Umkehr der Beweislast würde hingegen da Ansätzen wo es richtig weh tut: am Geld
26.11.2013 21:07 Uhr
Zitat:
In Deutschland gilt erstmal die Unschuldsvermutung


Das ist zwar eine populäre Meinung, für große Teile aber schlichtweg falsch.

Sie gilt z.B. nicht:

    Für Vorstände von Unternehmen bei Verfehlungen im Amt.
    Häufig bei ärztlichen Kunstfehlern.
    Für AGG Verstöße, sobald auch nur die leisesten Indizien vorliegen.
    Bei Erbstreitigkeiten um den Pflichtteil.
    Für manche Zollvergehen.
    Für diverse Ordnungswidrigkeiten.


Nur um mal ein paar Beispiele zu nennen.
26.11.2013 21:29 Uhr
Und wer legt die Offensichtlichkeit fest ? Wohl der Politkomissar vom Umverteiungsministerium. In diesem Falle ist mir die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung doch lieber, und wenn sie auch für den schmierigsten Mafiaboss gilt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.11.2013 22:19 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.11.2013 21:41 Uhr
Was ist denn offensichtlich?
Wenn es offensichtlich müssen die Beweise doch da sein.
26.11.2013 23:15 Uhr
Offensichtlich nicht legal erlangtes Vermögen ist Geld aus einem Banküberfall ohne Sturmhaube mit gestochen scharfem Bild der Überwachungskamera, also Bankraub für blutigste Anfänger. Und dann müsste es noch eine nicht notleidende Bank sein, bei der was zu holen ist.

Oder was soll ich mir darunter vorstellen?

Populistische Vorschläge gut und schön, aber dass es offensichtlich ist, dass Geld nicht legal erlangt ist gehört eher ins Fabelreich.
26.11.2013 23:43 Uhr
Offensichtlich ist beweisbar. Nich beweisbar ist nicht offensichtlich.

Ein teures Auto kann überall her kommen. Das ist sicher kein Beweis.
26.11.2013 23:54 Uhr
Ich bin erstaunt wie oft offensichtlich und beweisbar hier als deckungsgleiche Begriffe angesehen werden, dabei sind sie es mitnichten.

Es gibt z.B. diverse Mafia-Aussteiger die sagen das z.B. bei Morden in Neapel bewusst alles ganz offensichtlich abläuft und wenig im geheimen.
Alles muss offensichtlich sein, aber nichts darf beweisbar sein so hat man Macht und kann Angst verbreiten. Ich denke mal die wissen wovon sie sprechen wenn sie selbst jahrelang solchen Organisationen angehört haben.

Und nicht anders ist es in Deutschland wenn ein eigentlich armer Schlucker im Protz-Mercedes und Gold-Haslkette vorfährt ist es offensichtlich das derjenige das nicht mit seiner regulären Arbeit oder gar HartzIV von beziehen kann, beweisbar ist es ihm deshalb aber noch längst nicht.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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