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Fragenübersicht Wäre das Davonjagen der Regierung durch das Volk am Tag nach der Wahl ein ebenso demokratischer Akt, wie die Wahl selbst?
1 - 6 / 6 Meinungen
27.11.2013 12:17 Uhr
X Ja, das Volk hätte das Recht.

Aber mit diesem Volk ... das wird nichts.
27.11.2013 12:19 Uhr
Dem "Volk" steht es frei, von seinen Rechten Gebrauch zu machen, dies gilt auch während der laufenden Legislaturperiode. Dafür kommt z.B. das Demonstrationsrecht in Frage.
27.11.2013 12:23 Uhr
Zitat:
Dafür kommt z.B. das Demonstrationsrecht in Frage.
Hier wird nicht demonstriert. Die einzigen die hier demonstrieren, das sind irgendwelche Halbmondträger die für irgendwelche anderen Halbmondträger irgendwo auf der weiten Welt demonstrierten. Aber das meinst Du wohl nicht, oder?
27.11.2013 14:20 Uhr
Das kommt ganz auf den eigenen politischen Standpunkt an
28.11.2013 02:26 Uhr
Nein. Denn nur in einer Wahl ist sichergestellt, daß alle Bürger ihre Stimme gleichwertig, geheim und ohne Furcht vor Nachteilen erheben können. In einer Revolution ist all dies nicht gewährleistet. Allerdings wäre es sehr wünschenswert, daß hierzulande die politischen Entscheidungsbefugnisse auch während einer laufenden Legislaturperiode ausgeweitet werden, z.B. durch Volksentscheide. Auch die vorzeitige Auflösung des Bundestages könnte man ggf. zum Abstimmungsthema machen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.11.2013 03:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.11.2013 09:28 Uhr
Solange die neue Regierung sich an die Verfassung hält gibt es keine Grundlage, sie vor der regulären Neuwahl abzusetzen.

Und es ist bei solchen Ideen wie "Davonjagen" ohnehin zweifelhaft, ob die Akteure wirklich das Volk repräsentieren - es handelt sich ja immer nur um eine kleine Minderheit.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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