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Fragenübersicht Stuhl weggezogen - 15-Jähriger verklagt Mitschüler - Deine Meinung?
1 - 17 / 17 Meinungen
29.06.2015 14:25 Uhr
mit 15 Jahren sollte man schon mögliche Auswirkungen solcher "Späße" kennen...
29.06.2015 14:26 Uhr
hatten wir nicht gerade den Tod eines Mädchens durch "nur einen Schubs"
29.06.2015 14:31 Uhr
eigentlich sollten hier die Eltern und die Lehrer doch schon bei dem Alter genug Einfluß gehabt haben, damit man aus so einem infantilen Alter raus wäre.
Dummheit stirbt aber jedoch nie aus, leider.

29.06.2015 14:32 Uhr
Ich will ja nicht behaupten, daß wir seinerzeit nicht auch so nen Scheiß getrieben hätten - aber wie Herbert sagt, in dem Alter sollte man sich über die möglichen Konsequenzen irgendwie schon klar sein.
29.06.2015 14:35 Uhr
Vor nicht allzu langer Zeit wurde so etwas mit einem Klassenbucheintrag geahndet. Und heute wird man dafür angezeigt.
Tja wie sich die Zeiten ändern...
29.06.2015 15:39 Uhr
10 Tage Einzelhaft im Schulkarzer. Ach so, so was gibts ja leider nicht mehr...
29.06.2015 16:06 Uhr
@ IndigoBoy

aus deinem Sarkasmus entnehme ich, dass du dies Verhalten gut findest?

29.06.2015 16:19 Uhr
Angesichts dieser Informationen:
Zitat:
Weil er vor Schmerzen nicht mehr habe aufstehen können und außerdem an der sogenannten Bluterkrankheit leide, sei er für drei Tage in eine Klinik gekommen. Da er längere Zeit nur habe stehen oder liegen können, habe er auch einen geplanten Urlaub absagen müssen


...ist das noch ein recht überschaubarer Betrag. Der Täter hat Glück, dass es ein Schulunfall war, ansonsten wäre es wohl wesentlich teurer geworden, da sich auch die Krankenversicherung die Kosten wieder zurückgeholt hätte.
29.06.2015 16:33 Uhr
@ Desertsky

Zitat:
Vor nicht allzu langer Zeit wurde so etwas mit einem Klassenbucheintrag geahndet. Und heute wird man dafür angezeigt.

Das war eine Zivilklage, kein Strafverfahren. Obwohl das hier durchaus auch für eines gereicht hätte.
29.06.2015 20:44 Uhr
Die Klage ist grundsätzlich berechtigt und angemessen.
Nur das Schmerzensgeld ist überhöht. So viel gibt es ja nicht mal bei einer Querschnittslähmung.
30.06.2015 06:59 Uhr
Luxusproblem. Zu meiner Schulzeit wäre niemand auf die Idee gekommen, deshalb eine Klage anzustrengen. Streiche gehen halt auch schon mal schief. Kein Grund für ne Klage. Zumal: der wird sich wundern. "Schmerzensgeld" wird- wenn überhaupt- in nicht nennenswerter Höhe gezahlt.

Möge er auf eine Schule in den USA wechseln und dort seine Klage wiederholen- dann kann er erst mal ne Weltreise machen. Hier reicht das wenn überhaupt für den Fernbus Köln-Dortmund (kostet 5 Euro).
30.06.2015 07:08 Uhr
Zitat:
Luxusproblem


Streng genommen ist das der in unserer Zivilgesellschaft favorisierte Weg, solche Dinge zu "regeln".

Üblicherweise vergreift sich ja der Klassenschläger ("Bully") an einem wesentlich Schwächeren, weil er weiß, dass er die Rache abwehren kann.

Früher hat man dann in solchen Fällen einen großen Bruder / Cousin / etc. zu Hilfe geholt, der dann dem Schläger eine Tracht Prügel verpasst hat.

Aber genau diese Selbstjustiz wollen wir ja angeblich nicht.

Es ist auch keine Option, asoziales Verhalten mit einem Lächeln hinzunehmen, denn dann eskaliert das asoziale Verhalten bis hin zu schweren Verletzungen. Und auch der Täter profitiert nicht, weil letztlich sein Weg die Schiefe Bahn runter nicht aufgehalten wird.

Die Lehrkräfte sind offensichtlich überfordert, denn wenn sie die Klasse im Griff hätten, wäre das gar nicht erst vorgekommen. Lehrkräfte sind weitgehend machtlos gegen Mobbing. Auch weil der Rohrstock abgeschafft wurde.

Also bleibt als Ausweg nur der Gang vor Gericht. Und der kann eben auch erheblichen erzieherischen Wert haben, weit über den Einzelfall hinaus.

Man muss nur mal denken, wie viele Schüler diesen Bericht gelesen haben! Und sich nun zweimal überlegen, ob sie so einen Blödsinn riskieren...

Die Zeiten haben sich eben geändert gegenüber "früher"(tm).
30.06.2015 07:16 Uhr
Solid, weder ist einer, der einem den Stuhl wegzieht ein Schläger, noch wäre das jetzt der Einstieg auf die schiefe Bahn.

Und genau deshalb ist der Prozess auch völlig fehl am Platze.
30.06.2015 07:23 Uhr
Zitat:
weder ist einer, der einem den Stuhl wegzieht ein Schläger, noch wäre das jetzt der Einstieg auf die schiefe Bahn.


Dass das nicht so ist, steht aber auch nicht fest.

Da der Junge Bluter ist und man davon ausgehen kann, dass das in der Klasse bekannt war, ist das Stuhlwegziehen durchaus böswillig.
30.06.2015 07:33 Uhr
Zitat:
weder ist einer, der einem den Stuhl wegzieht ein Schläger


Nun, das kann sein; ein Schläger agiert meist offen.

Der Stuhlwegzieher agiert hingegen heimtückisch, weil er die Arglosigkeit seines Opfers ebenso gezielt ausnutzt für seinen Angriff wie ein Mörder.
Die Folgen des Angriffs können dabei ganz erheblich sein. Das Minimum sind schwere Schmerzen, aber auch Knochenbruch, Querschnittslähmung oder Genickbruch mit Tod sind mögliche Folgen.
Die Tat ist ungefähr vergleichbar damit, einen Holzklotz von der Brücke auf die Autobahn zu werfen.

Zitat:
wäre das jetzt der Einstieg auf die schiefe Bahn


Der Einstieg in die Schiefe Bahn ist es, das Verhalten nicht wirksam und spürbar zu sanktionieren. Entweder "privat", indem man dafür sorgt, das der Angreifer zusammengeschlagen wird. Oder eben "zivilisiert", indem man vor Gericht zieht. Bleibt die Tat folgenlos (wozu auch nutzlose Ermahnungen der Schule zählen), dann ist das eine Ermutigung, beim nächsten Mal noch viel weiter zu gehen. Es wurde dann vom Täter eine Grenze gesucht und keine gefunden.

Zitat:
Und genau deshalb ist der Prozess auch völlig fehl am Platze.


Bullshit.
30.06.2015 07:34 Uhr
Zitat:
Da der Junge Bluter ist und man davon ausgehen kann, dass das in der Klasse bekannt war, ist das Stuhlwegziehen durchaus böswillig.


Das Wegziehen ist auch schon dann böswillig, wenn das Opfer keine gesundheitlichen Einschränkungen hat.
30.06.2015 16:24 Uhr
Zitat:
Die Tat ist ungefähr vergleichbar damit, einen Holzklotz von der Brücke auf die Autobahn zu werfen.


Ja. Deswegen ist der Einsatz von Knallerbsen auch durchaus mit der Vorbereitung von Angriffskriegen zu vergleichen.
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