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Fragenübersicht In Augsburg wurden zwei junge Leute zu Arrest verurteilt, weil sie in einem Schwimmbad Sex hatten - was findest du daran besonders interessant?
1 - 20 / 38 Meinungen+20Ende
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01.07.2015 06:09 Uhr
Hört sich schon sehr bizarr an. Für mich ist das sowieso nicht nachvollziehbar, was an einem Liebesakt anstössig sein soll, selbst wenn sie es vor tausend Zuschauern getrieben hätten. So lange man im Fernsehen stundenlang Leute erschießen in allen Varianten anschauen kann - aber wenn gevögelt wird, dann wird der sittliche Weltuntergang ausgerufen - so lange halte ich diese Gesellschaft sowieso krank in der Birne! Religiotengesellschaft eben, was soll man da anderes erwarten!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.07.2015 08:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.07.2015 06:18 Uhr
Zitat:
Hört sich schon sehr bizarr an.


Ja, das ist eine angemessene Formulierung.

Anstößig ist, wenn man jemandem zumutet, einem beim Sex zuzusehen, der das nicht will und nicht ausweichen kann.

Wenn man sich im Schwimmbad eine stille Ecke sucht und aufhört, wenn jemand kommt, sollte das keine Straftat sein.
01.07.2015 06:30 Uhr
Zitat:
Anstößig ist, wenn man jemandem zumutet, einem beim Sex zuzusehen, der das nicht will und nicht ausweichen kann


Wie das praktisch funktionieren soll, das würde mich echt interessieren. Wie kann man denn jemanden zwingen, da zuzusehen, wenn man das nicht will? Es kann doch jeder woanders hinschauen, wenn man das nicht sehen will!

Ausserdem halte ich diese komische "Moral" für ziemlich krank. Nur weil religiöse Totalverblödung der Bevölkerung dazu geführt hat, daß sexuelle Handlungen als etwas schmutziges betrachten werden soll man Rücksicht auf diese hirninsuffizienten Idioten nehmen? Seh ich gar nicht ein!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.07.2015 08:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.07.2015 06:31 Uhr
Man sollte sich klar machen, dass es bei einem Strafprozess primär darauf ankommt, den Richter nicht zu verärgern. Denn nichts ist für das eigene Wohlbefinden schlimmer als ein angepisster Richter oder Schöffe.

Es gibt genau zwei sinnvolle Dinge, die ein Angeklagter zu einem Strafprozess beitragen kann: Ein Geständnis und eine Entschuldigung.

Selbst wenn der eher seltene Fall eintritt, dass man unschuldig ist und trotzdem vor Gericht gezerrt wird, so ist es zwecklos, vor Gericht irgendwas zu sagen. Denn jeder Richter geht automatisch immer davon aus, dass der Angeklagte lügt, sobald er den Mund öffnet. Wenn man unschuldig ist, ist es das beste, zu schweigen. FALLS es Beweise für die eigene Unschuld gibt, dann sind das Beweise, die nicht von der eigenen Aussage abhängen und die das Gericht auch ohne die eigene verbale Unterstützung findet.

Wenn man aber schuldig ist, ist es das beste, zu gestehen und sich zu entschuldigen. Das gilt ganz besonders bei klarer Beweislage. Das reduziert immerhin ein wenig die Strafe und verkürzt das Verfahren und die Richter sind weniger genervt bei der Urteilsabwägung.

Das hat man in diesem Beispiel sehr schön gesehen:

Geständnis und Entschuldigung: Einstellung / Freispruch
Schweigen: Zwei Tage Arrest
Aussage machen: Zwei Wochen Arrest

Man fragt sich allerdings, ob die jungen Leute überhaupt einen Anwalt hatten und was dieser Anwalt den beiden geraten hat. Oder ob sie sich über den Rat des Anwalts hinweggesetzt hatten. Aus der Quellenlage wird das leider nicht deutlich.
01.07.2015 06:42 Uhr
Zitat:
Wie das praktisch funktionieren soll, das würde mich echt interessieren. Wie kann man denn jemanden zwingen, da zuzusehen


Das ist gar keine so dumme Frage und verdient daher eine sinnvolle Antwort.

Das, was anstößig ist, ist nicht der Sex sondern die Gewalt, die man einem Zuschauer antut. "Gewalt" ist hier nicht gemeint als physische Gewalt, sondern dass man den anderen zwingt, gegen seinen Willen zu handeln.

Ein Beispiel:

Ein Spaziergänger geht durch den Wald. Plötzlich stößt er auf ein Paar, das auf dem Weg vor ihm kopuliert. Der Spaziergänger will das nicht sehen aber das Paar hört nicht auf. Der Spaziergänger muss also sein geplantes und gewolltes Verhalten (den Spaziergang) ändern, um das Paar herumgehen und dabei bewusst in eine andere Richtung schauen. Das hätte er nicht tun müssen, wenn das Paar aufgehört hätte, sobald es den Spaziergänger bemerkt hat.
So aber hat es ihm gegen seinen Willen eine Verhaltensänderung aufgezwungen.

Und DAS ist durchaus eine schuldhafte Tat - wenn auch von ihrem Schuldgehalt am alleruntersten Ende der Skala.

Es kommt dann noch auf das Motiv an, ob es nur Gleichgültigkeit war oder die Absicht dahinter Stand, den anderen in die sexuelle Handlung einzubeziehen, z.B. sich daran zu erregen, wie derjenige peinlich berührt wird und zu flüchten versucht. Natürlich ist diese Motivlage meist nicht nachweisbar, allerdings geht es dann in den Grenzbereich der sexuellen Belästigung.

Hingegen ist es einem Menschen egal welchen Alters (speziell auch Kindern), zuzumuten, zufällig auf andere kopulierende Menschen zu treffen, sich bemerkbar zu machen und die Zeitspanne zu ertragen, bis die anderen reagiert und aufgehört haben.

Nochmal kurz: Das Problem ist es, den Willen des anderen zu übergehen.
01.07.2015 07:23 Uhr
Mich interessiert bei diesem irrsinnigen Quatsch viel mehr die Frage, was die Datenschutzbeauftragten eigentlich zu der U-Kamera sagen? Was wird aufgezeichnet? Wer kontrolliert? Wie lange wird das gespeichert? Wer speichert? Wer kontrolliert den Speicherort, den Speichernden und stellt sicher, daß nur Befugte die gespeicherten Daten abrufen kann...

Um jeden Furz machen wir einen Höllenritt, aber mich beim Baden auch noch im Wasser filmen zu lassen?!!!? Sich über ein sich liebendes Paar im Wasser aufregen aber an sittsam verhüllt im Wasser baumelnden Ti... Frauenbrüsten aufgeilen ist in Ordnung???

Bayern. Und nein: Ich WILL die schon gar nicht mehr verstehen...
01.07.2015 07:44 Uhr
Zumal bei deren "Aufzeichnungen" sowieso einiges im Argen zu liegen scheint.

In das Bad bringen mich nach einmaligem Besuch keine 10 Pferde mehr, nachdem ich am Ausgang lt. deren System (bezahlt wird dort das, was man drin konsumiert, über nen Chip am Schlüssel) für ca. 25 Euro Getränke und Essen bezahlen sollte, aber lediglich Schwimmen war und zu keinem Zeitpunkt auch nur in der Nähe des Restaurants.
Deren Umgang mit der Panne hat's darüber hinaus nicht besser gemacht.
01.07.2015 08:16 Uhr
Leider ist das Urteil nicht zugreifbar, wenn es einer findet, immer her mit einer Quelle.

Mutmaßlich erging das Urteil nach §183a StGB: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft."

Also damit der Tatbestand greift müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Die sexuelle Handlung muss öffentlich geschehen sein, das kann man hier wohl als gegeben annehmen.

Es muss ein Ärgernis erregt worden sein. Das bedeutet, es muss jemand irgendwie wahrgenommen haben. Wenn es niemand bemerkt hat, war es auch kein Ärgernis und damit der Tatbestand nicht erfüllt. Nun hat es aber jemand bemerkt und zwar der Bademeister über die versteckt(?) angebrachte Kamera (man darf sich mal fragen, ob der Hinweis auf die Kameraüberwachung deutlich genug war).

Ob der Bademeister erärgert war oder nicht ist gar nicht sonderlich wichtig. Relevant ist eher die Frage, obsich die Jugendlichen der Kameraüberwachung bewusst waren, denn nur dann hätten sie "absichtlich und wissentlich" gehandelt. Offensichtlich war ihnen das nicht bewusst (auch wenn man sie rechtswidrigerweise im Prozess nicht danach gefragt zu haben scheint) denn sonst hätten sie sich wohl ein anderes Plätzchen gesucht.

Es ist also die Voraussetzung der öffentlichen sexuellen Handlung erfüllt, außerdem die Voraussetzung, dass ein Ärgernis beim Bademeister erregt wurde, es ist aber nicht die Voraussetzung erfüllt gewesen, dass sie das wissentlich taten, denn sie wurden ohne deren Wissen beobachtet.
Streng genommen ist damit der geforderte Tatbestand aus §183a StGB gar nicht erfüllt und es hätte (eigentlich) ein Freispruch ergehen müssen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.07.2015 09:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.07.2015 08:48 Uhr
Wenn Pimpern an öffentlichen Orten erlaubt wäre, würde die Sache nur noch halb soviel Spaß machen.

Dem Artikel auf Focus Online zufolge machen die Betreiber der Badeanstalt aus sowas normalerweise keine große Sache; die beiden sollen aber besoffen gewesen sein und pampig geworden sein, nachdem man sie ermahnt hatte.

Interessant ist freilich, dass die Staatsanwaltschaft so eine Bagatelle überhaupt zur Anklage bringt. Scheinen nicht viel zu tun zu haben.
01.07.2015 08:58 Uhr
Zitat:
Wenn Pimpern an öffentlichen Orten erlaubt wäre, würde die Sache nur noch halb soviel Spaß machen.


Morden ist auch verboten, dennoch macht es den meisten gesunden Leuten keinen Spaß.

Es ist nicht das Verbot, was den Reiz ausmacht, sondern die Erregung möglicherweise oder sicher beobachtet zu werden.
01.07.2015 09:21 Uhr
Zitat:
Offensichtlich war ihnen das nicht bewusst (auch wenn man sie rechtswidrigerweise im Prozess nicht danach gefragt zu haben scheint) denn sonst hätten sie sich wohl ein anderes Plätzchen gesucht.


Das würde ich so nicht unterschreiben.
01.07.2015 09:43 Uhr
Zitat:
Das würde ich so nicht unterschreiben.


Wenn sie erwischt hätten werden wollen, dann hätten sie es hinterher nicht abgestritten, Sex gehabt zu haben.
01.07.2015 10:05 Uhr
OK, na da weiß ich ja, in welches Bad wir nicht gehen

Meine Güte, das sind Probleme *kopfschüttel*
01.07.2015 10:29 Uhr
Sittlichkeit zu wahren sollte eines der wichtigsten Anliegen eines jeden Staatswesens sein. Respekt vor Augsburg, der Segen Deiner Heiligen möge weiterhin über Dir wachen.
01.07.2015 10:33 Uhr
Zitat:


Wenn sie erwischt hätten werden wollen, dann hätten sie es hinterher nicht abgestritten, Sex gehabt zu haben.


Ich sage ja nicht, dass sie (in der Art) "erwischt" werden wollten.

Aber vielleicht ja irgendwie "gesehen" werden, oder aber - m.E. am wahrscheinlichsten- es war ihnen völlig egal (und über mögliche Konsequenzen haben sie nicht nachgedacht).
01.07.2015 11:18 Uhr
Zitat:
OK, na da weiß ich ja, in welches Bad wir nicht gehen


Das ist zu hoffen, dass viele Badegäste (egal ob sie Sex dort haben wollen oder nicht) dieses Spießerbad künftig boykottieren und die entsprechende Kommune spürbare finanzielle Einbußen hinnehmen darf.
01.07.2015 11:19 Uhr
Zitat:
Sittlichkeit zu wahren sollte eines der wichtigsten Anliegen eines jeden Staatswesens sein. Respekt vor Augsburg, der Segen Deiner Heiligen möge weiterhin über Dir wachen.


Das war jetzt ein ganz klein wenig zu dick aufgetragen.
Da kommen einem ja die Tränen der Rührung beim lesen!
01.07.2015 20:36 Uhr
Kennt eigentlich irgendjemand den Hintergrund des "harten" Urteils, nämlich das Vorbestraft-seins wegen eines Delikts, das er EBENFALLS im Alkoholrausch begangen hat? Meine Fresse, Hauptsache mal wieder dummes Zeug geschrieben, um seinen Frust über das böse Rechtssystem zu verarbeiten, weil man mal das ALG II gekürzt bekommen hat.
01.07.2015 20:38 Uhr
Zitat:
Streng genommen ist damit der geforderte Tatbestand aus §183a StGB gar nicht erfüllt und es hätte (eigentlich) ein Freispruch ergehen müssen.


Tja, Rechtsexperte Solid, im Gegensatz zu dir, der an irgendeiner billigen FH in Niedersachsen mal eine Informatikvorlesung besucht hat, hat der Richter höchstwahrscheinlich (...) Jura studiert und weiß daher, was eine Subsumtion ist. Er muss sich also nicht, wie du, auf Wikipedia verlassen, wenn er einen Straftatbestand prüft.
02.07.2015 06:56 Uhr
Zitat:
Tja, Rechtsexperte Solid, im Gegensatz zu dir, der an irgendeiner billigen FH in Niedersachsen mal eine Informatikvorlesung besucht hat, hat der Richter höchstwahrscheinlich (...) Jura studiert und weiß daher, was eine Subsumtion ist. Er muss sich also nicht, wie du, auf Wikipedia verlassen, wenn er einen Straftatbestand prüft.


@Botsaris

Was das mit "Subsumtion" zu tun hat, das erschliesst sich mir nicht, wenn man nicht "Subsumtion" als Rechtfertigungsinstrument versteht, das "Recht" am "Recht" vorbei auszulegen. Dieter Hildebrand hat da mal einen schönen und treffenden Satz dazu gesagt:

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."

Solid hat sehr schön dargelegt, warum eben die Voraussetzungen des §183a StGB nicht erfüllt sind. Zumindest für normalintelligente Wesen - nicht für Juristen natürlich (im Sinne von Ludwig Thoma: "Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande." )





Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.07.2015 09:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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