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Fragenübersicht Wie wirkt sich eine Lüge eines Beschuldigten vor Gericht aus?
1 - 6 / 6 Meinungen
03.07.2015 05:05 Uhr
Ein Beschuldigter kann jede Ansicht vortragen, die seiner Meinung nach für ihn von Vorteil ist.
Manche Gerichte werten es aber zum Vorteil für den Beschuldigten, wenn dieser wahrheitsgemäß argumentiert und darauf verzichtet, vor Gericht zu lügen.
Mehr als das Gesetz es für die Straftat vorsieht kann sich eine Lüge von Seiten des Beschuldigten aber nicht zu dessen Nachteil auswirken.
03.07.2015 05:41 Uhr
@Inspecteur
In der Praxis geht es fast immer darum, in wie weit der Strafrahmen ausgeschöpft wird und wie viel Mühe man sich gibt, eine Begründung zu finden, wieso die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Lügen verkomplizieren das Verfahren und nicht selten verärgern sie den Richter. Und ein verärgerter Richter wird daher beim Strafrahmen auch weniger gnädig sein. Und das liegt ganz in seinem Ermessen.
03.07.2015 07:07 Uhr
Der Angeklagte hat das Recht, vor dem erkennenden Gericht zu lügen. Das allein darf sich auf die Strafzumessung nicht auswirken.

Strafmildernd wirkt sich immer ein Geständnis aus. Dass auch Geständnisse nicht immer der Wahrheit entsprechen, ist Justizalltag.
03.07.2015 10:05 Uhr
In der Theorie: gar nicht. In der Praxis mag es zum Nachteil gereichen. Wir man aber schwer nachweisen können, wenn der Richter etwas von seinem Fach versteht.
04.07.2015 20:50 Uhr
Zitat:
In der Praxis



Du meinst "Ich habe in einem Blog gelesen, dass..."
04.07.2015 23:05 Uhr
Zitat:
Du meinst "Ich habe in einem Blog gelesen, dass..."

Nein, ich meine: in einem Strafverfahren. Hättest Du eigentlich merken können.
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