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Fragenübersicht Sollten Mieter eines Mehrfamilienhauses um 22.00 Uhr ihr Haus verschließen?
1 - 20 / 20 Meinungen
14.02.2016 09:56 Uhr
Da muss man das Risiko individuell einschätzen. In unmittelbarer Nähe zu Erstaufnahmeeinrichtungen für illegale Migranten z.B. dürfte das sinnvoll sein.
14.02.2016 10:11 Uhr
Das war zu allen Zeiten, soweit ich mich erinnere,Mieterpflicht und wurde auch kontrolliert und im Mietvertrag festgehalten.

Bei insgesamt weiter steigenden Straftaten sollte in den Wintermonaten diese Verschlußpflicht mit Einsetzen der Dämmerung überdacht werden!


Da denke ich an "organisierte Kriminalität" im Zusammenhang mit "Kinderbanden" beim Stehlen,zunehmenden Sprengungen von Bankautomaten, "Enkel-u.Handwerkertrick" u.a. ja immer weiter zunimmt!
Die Bearbeitung aller dieser Straftaten überfordert ja schon und das Vorgehen der Täter wird ja immer dreister!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.02.2016 11:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.02.2016 10:15 Uhr
Das dürfte zwar vielerorts gängige Praxis sein, macht aber wenig Sinn. Bis Mieter im Brandfall dann den Schlüssel gefunden haben sind sie schlimmstenfalls schon tot.
14.02.2016 10:22 Uhr
Zitat:
Das dürfte zwar vielerorts gängige Praxis sein, macht aber wenig Sinn. Bis Mieter im Brandfall dann den Schlüssel gefunden haben sind sie schlimmstenfalls schon tot.



Man kann auch Türen eintreten....
14.02.2016 10:28 Uhr
Der "Brandfall" ist ja wohl kaum in Relation zu setzen gegenüber zunehmender Straftaten, Hausfriedensbruch und Gewalt in den verschiedensten Graduierungen!


@foreverdol
14.02.2016 10:32 Uhr
Zitat:
Man kann auch Türen eintreten....


Klar, Schimanski. Vor allem ältere Mieterinnen haben da ja gar kein Problem mit.
14.02.2016 10:37 Uhr
Harzhexe, was bitte soll in einem Hausflur geklaut werden? Da hat nichts rumzustehen, was man klauen kann. Die Rede war ja hier von der Haustür und nicht von der Wohnungstür.

Die Wohnungstür kann man ja ruhig doppelt abschließen, den Schlüssel dazu hat man ja im Zweifel griffbereit, den von der zentralen Schließanlage der Haustür ja nicht unbedingt.

Und welche Anfänger-Einbrecher gehen erst in ein Mehrfamilienhaus rein, um dort im Flur Lärm zu machen und dann eine Tür aufzubrechen? Der Einbruchversuch dürfte eher von außen (Parterrewohnungen oder Kellerräume) stattfinden, weil das viel weniger Krach macht, als wenn man anfängt im Flur eines Mehrfamilienhauses Wohnungstüren aufbrechen zu wollen. Und ob ich bei Einbruchversuchen von außen die Haustür abschließe oder nicht- das ändert nichts am Risiko.
14.02.2016 10:39 Uhr
Aber...

es geht doch hier um den "Verschluß der Haustür eines Mehrfamilienhauses"...

und da muß nun nicht im Brandfall weiter spekuliert werden, der ja auch statistisch die Ausnahme bleibt,zumal auch "die alte Mieterin" an der Wohnungstür sich bemerkbar machen kann bzw. Mitmieter ja nun nicht alle außer Haus sind.


@foreverdol!
14.02.2016 10:42 Uhr
Welcher Einbrecher u.a. macht denn im Hausflur Lärm?...Aber nun aber....
14.02.2016 10:44 Uhr
Harzhexe, der Einbruchsfall ist genauso die Ausnahme wie der Brandfall, zumal der Einbruchsfall von innen.

Leib und Leben von Bewohnern und dass sie im Zweifel lebend aus einem MFH rauskommen gewichte ich höher als das Interesse daran, dass im unwahrscheinlichen Einbruchfall von innen ein paar Sachen nicht geklaut werden.

Aber jeder gewichtet Menschenleben im Verhältnis zu Hab und Gut halt anders.
14.02.2016 10:55 Uhr
Ich gebe Dir schon Recht...aber informiere Dich trotzdem, wie raffiniert Straftäter vorgehen und ich kenne eben eine im Mietvertrag festgehaltene Verschlußpflicht der Haustür, obwohl ich nicht mehr in einem MFH wohne.
14.02.2016 11:02 Uhr
Im Hausflur steht nichts zum Klauen,da hat laut Mietvertrage auch nichts 'rumzustehen...der Straftäter SCHLEICHT aber gegebenfalls durch den Flur, nachdem er gebührend ausgekundschaftet hat z.B.auch durch Kontrollanrufe, Umfeldbeobachtungen und Ausspionieren u.a. (wie gerade wieder bei XYZ NDR gezeigt in Hamburg!)...ja, und dann @foreverdol?
14.02.2016 11:07 Uhr
Zitat:

zitieren14.02.2016 11:55 Uhr

Ich gebe Dir schon Recht...aber informiere Dich trotzdem, wie raffiniert Straftäter vorgehen und ich kenne eben eine im Mietvertrag festgehaltene Verschlußpflicht der Haustür, obwohl ich nicht mehr in einem MFH wohne.


Brauche mich da nicht zu informieren, wir haben hier regelmäßig stattfindende "Sicherheitstage", wo man sich über Einbruchschutz informieren kann.

Raffinierte Straftäter haben aber auch mit so gut wie keiner noch so modernen Sicherheitsvorkehrung ein Problem. Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürften da das kleinste Problem sein, ob nun doppelt abgeschlossen oder nicht.

Aber welcher Anfänger gibt sich damit schon ab?
14.02.2016 11:10 Uhr
Mit meinen Untermietern habe ich vereinbart, wenn jemand das Haus verlässt wird abgeschlossen und wenn ich z.B. nach zuhause komme schließe ich die Tür nicht ab.

Nur zur Info in den vergangenen 10 Jahren wurde in unserer Strasse nur 1x eingebrochen, aber man soll niemals nie sagen. :-)
14.02.2016 11:11 Uhr
Zitat:
Im Hausflur steht nichts zum Klauen,da hat laut Mietvertrage auch nichts 'rumzustehen...der Straftäter SCHLEICHT aber gegebenfalls durch den Flur, nachdem er gebührend ausgekundschaftet hat z.B.auch durch Kontrollanrufe, Umfeldbeobachtungen und Ausspionieren u.a. (wie gerade wieder bei XYZ NDR gezeigt in Hamburg!)...ja, und dann @foreverdol?


Daran, dass Täter etwas auskundschaften können, ändern abgeschlossene Haustüren von 22 bis 6 Uhr auch rein gar nichts. Täter, die wirklich drinnen was auskundschaften wollen, tun das tagsüber und nicht zwischen 22 und 6 Uhr. Warum? Weils dann viel unauffälliger ist als nachts. Wenn nachts wer rumschleicht kommt das im Zweifel jemandem von der Hausgemeinschaft komisch vor, tagsüber kann jeder, der was auskundschaften will, so tun, als habe er jemanden besuchen wollen, aber leider nicht angetroffen- ist vieeeel unauffälliger.
14.02.2016 11:14 Uhr
"Die Wohnungstür kann man ja ruhig doppelt abschließen, den Schlüssel dazu hat man ja im Zweifel griffbereit, den von der zentralen Schließanlage der Haustür ja nicht unbedingt."

Welcher Volldepp hat den seinen Haustürschlüssel wo anderst wie seinen Wohnungsschlüssel.
Um in meine Wohnung zu kommen muss ich vorher die Haustür aufschliessen.
14.02.2016 11:18 Uhr
Ich machte doch unmißverständlich deutlich, daß das Auskundschaften des Umfeldes VORHER erfolgt und die Straftat gegebenfalls dann in der Nacht!


Eine Haustür ist abzuschließen, übrigens auch aus versicherungsrechtlichen Gründen!!!!

Keine Versicherung würde eintreten (müssen)!



Tschüs! @foreverdol
14.02.2016 11:28 Uhr
Tschüss Harzhexe, machs gut!

Versicherungstechnisch ist das aber egal, ob Du die Haustür abschließt oder nicht, das Risiko heißt "Einbruchdiebstahl" und bezieht sich auf den Einbruch in Deine Wohnung. Dazu muss es dann auch an der Wohnungstür oder- wenn von außen eingebrochen wird- i.d.R. Einbruchspuren an Balkontür etc. geben.

Die Haustüre interessiert da niemanden.
15.02.2016 09:30 Uhr
Zitat:
In unmittelbarer Nähe zu Erstaufnahmeeinrichtungen für illegale Migranten z.B. dürfte das sinnvoll sein.

Warum belegst du eigentlich immer wieder, dass du tatsächlich ein dummer August bist? Machst du das absichtlich?
16.02.2016 00:21 Uhr
Diese doofe Regel gab's bei uns auch. Hat sich aber niemand daran gehalten und dann haben wir's auch offiziell abgeschafft.
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