Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Isolationshaft: Gericht sieht Breiviks Menschenrechte verletzt! Was sagst Du dazu?
1 - 12 / 12 Meinungen
20.04.2016 16:37 Uhr
Folter ist eben auch in Norwegen verboten.

Auch wenn es noch so juckt...
20.04.2016 17:22 Uhr
Dass Isolationshaft als Verstoß gegen die Menschenrechte angesehen wird, halte ich für korrekt.

Allerdings hat das Gericht nicht daran gerüttelt, dass er in Haft bleibt. Und das ist auch richtig so.
20.04.2016 19:28 Uhr
Keine Träne...
20.04.2016 19:31 Uhr
Solange er drinne bleibt, ist mir das einigermaßen Wumpe....
20.04.2016 19:44 Uhr
Der Herr Breivik ist so ein Fall, wo die Todesstrafe durchaus angemessen gewesen wäre - dann würden wir nicht solche Diskussionen führen müssen.
20.04.2016 20:21 Uhr
Zitat:
Der Herr Breivik ist so ein Fall, wo die Todesstrafe durchaus angemessen gewesen wäre - dann würden wir nicht solche Diskussionen führen müssen.


Also das der Kerl durchgeknallt ist - geschenkt. Aber das er sterben soll, damit Dir hier diese Diskussion nicht angezeigt wird - das ist doch wohl etwas übertrieben....
20.04.2016 20:36 Uhr
Naja, bei diesem Schwein würd ich auch alle meine guten Vorsätze über den Haufen werfen. Wenns nach mir ginge würde der seit 5 Jahren kopfüber von der Wand hängen bis er an seiner eigenen Notdurft erstickt!
20.04.2016 22:06 Uhr
Zitat:
Aber das er sterben soll, damit Dir hier diese Diskussion nicht angezeigt wird - das ist doch wohl etwas übertrieben....

Da hast Du mich mißverstanden. Selbstverständlich sollen wir darüber diskutieren, und mir ist auch klar, daß ich in Sachen "Todesstrafe" eher in der MInderheit bin ... ich meinte das eher im übertragenen Sinn.
21.04.2016 05:32 Uhr
Das Problem ist, dass seine Tat so abscheulich ist, dass andere Häftlinge auf die Idee kommen könnten, sich an ihm in der einen oder anderen Art zu vergehen, wie das bei Kinderschändern im Gefängnis regelmässig passiert.

Die ISO- Einzelhaft ist ergo zu seinem eigenen Schutz, um besser überwachen zu können, dass da nichts "komisches" passiert.

M.E. ist die Gerichtsentscheidung deshalb ein verstecktes Todesurteil.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.04.2016 13:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.04.2016 10:19 Uhr
Da ergeben sich mir einige Gedanken in der Ãœbersicht dieser Meinungen hier:

Klar, auch ein Verbrecher hat ein Recht auf Würde, auf Einhalten der Menschenrechte...womöglich war diese 5-jährige Einzelhaft sogar ein ganz besonderer Schutz für ihn.
Es gibt ja genügend Beispiele, was in Haftanstalten mit besonderen Straftätern untereinander abläuft...Daher ist doch nur wichtig, daß seinem Antrag stattgegeben wurde und er grundsätzlich in Haft bleibt.


Das Leid der OPFER und ihrer Angehörigen ist für ihr ganzes eigenes restliches Leben sowieso nicht gesühnt, selbst wenn es noch eine Todesstrafe gegeben hätte in diesem Fall dieses Massenmörders!
21.04.2016 10:22 Uhr
Man glaubt es nicht, aber auch Straftäter haben Rechte. Das unterscheidet den Rechtsstaat von den Tätern.
21.04.2016 13:07 Uhr
Wie schon gesagt wurde. An der Tatsache, dass man solche Menschen eben nicht ebenso unmenschlich behandelt, erkennt man einen funktionierenden Rechtsstaat.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 12 / 12 Meinungen