Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Hausbesitzer (Jäger) erschießt Einbrecher (18jährig) - gegen wen wird ermittelt?
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende
0
27.04.2016 13:43 Uhr
Hausbesitzer hat alles richtig gemacht. Notwehr, da Einbrecher mit Messer vor Hausbesitzer stand.
27.04.2016 13:49 Uhr
Da gegen einen Toten unter keinen Umständen Anklage erhoben werden kann, machen strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn keinen Sinn. Dass bei einem unnatürlichen Todesfall gegen den Todesschützen ermittelt wird, ist hingegen üblich und auch sachgerecht. Da die Staatsanwaltschaft zur Ermittlung aller Tatumstände verpflichtet ist, also auch zu den entlastenden, ist das auch noch keine Vorverurteilung. Ob es sich im hier in Rede stehenden Fall tatsächlich um Notwehr gehandelt hat oder um einen Fall von Notwehrüberschreitung, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber sicher gibt es Experten hier bei dol, die das bis ins kleinste Detail aufklären können.
27.04.2016 13:49 Uhr
@Herbert
Dennoch wird der Hausbesitzer geradezu extrem brutal bestraft werden mit vielen Jahren Haft.

Der jugendliche Schwerverbrecher wird hingegen als ein harmloser Junger dargesetllt werden, der doch keiner Fliege was zuleide tun könnte und noh so viele Pläne hatte, den der kaltblütige Waffenfetischist nun gnadenlos vernichtet hat.

Notwehr existiert nur in der Theorie, nicht in der Rechtspraxis.

Der Jäger hätte ja schließlich auch aus seinem Haus abhauen können, um den schützenswerten Jugendlichen nicht zu gefährden.
27.04.2016 13:51 Uhr
Solid wir haben da im Schützenverein andere Informationen.

Verfahren wurde eingestellt.
27.04.2016 13:55 Uhr
Zitat:
Verfahren wurde eingestellt.


Das hatte man in Sittensen auch versucht, bevor dann die Familie des Verbrechers ein Gerichtsverfahren erzwungen hat.
27.04.2016 14:47 Uhr
Gegen beide.
27.04.2016 14:59 Uhr
Zitat:


Das hatte man in Sittensen auch versucht, bevor dann die Familie des Verbrechers ein Gerichtsverfahren erzwungen hat.


Auch ein Albaner. Das heißt, selbst wenn die Staatsanwaltschaft Notwehr anerkennt (wenn die Geschehnisse so waren wie gestern zu lesen war wäre es ein Skandal, wenn anders entschieden würde) besteht das erhöhte Risiko, dass der Jäger die Sippschaft am Hals hat.
27.04.2016 15:00 Uhr
Dass der Verbrecher tot ist bewirkt immerhin, dass sich die Schadenersatzzahlungen in Grenzen halten, die das Opfer an die Familie des Täters zahlen muss.
Wenn er den Täter nur verletzt hätte, wären gigantische Summen an Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente fällig geworden zuzüglich der gesamten Krankenkosten.
27.04.2016 15:03 Uhr
@Bilch
Wieso darf eigentlich ein Jäger einen Revolver besitzen? Der eignet sich wenig zur Jagd aber sehr zur Ermordung von Menschen.

Und auch ein Schuss in den Kopf kann grundsätzlich keine Notwehr sein. Auf so kurze Distanz ist zunächst ein Schuss ins Bein zumutbar. Wer den Kopf treffen kann, kann das größere Bein erst recht treffen.
27.04.2016 15:51 Uhr
In dem Artikel steht ja erstmal nicht, ob nicht auch gegen den Einbrecher Anklage erhoben werden sollte. Das er dann kurz darauf starb, hat das dann ohnehin überflüssig gemacht.

Davon ab dürfte der wohl erstmal genug gestraft sein....

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.04.2016 17:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.04.2016 15:54 Uhr
Es fragt sich jetzt nur: warum diskutieren wir da drüber?
27.04.2016 16:01 Uhr
Zitat:
@Bilch
Wieso darf eigentlich ein Jäger einen Revolver besitzen? Der eignet sich wenig zur Jagd aber sehr zur Ermordung von Menschen.



Um einem waidwunden Wild den Fangschuss zu geben, z. B.

Zitat:

Und auch ein Schuss in den Kopf kann grundsätzlich keine Notwehr sein. Auf so kurze Distanz ist zunächst ein Schuss ins Bein zumutbar. Wer den Kopf treffen kann, kann das größere Bein erst recht treffen.


Ach komm. Wem vor Angst die Hände zittern kann schlecht zielen.
27.04.2016 16:05 Uhr
Zitat:
Wem vor Angst die Hände zittern kann schlecht zielen.


Mit zitternden Händen macht man keinen Headshot.

Du wirst sehen, der wird verknackt!
27.04.2016 17:03 Uhr
Natürlich gegen den Hausbesitzer. Daran ist nichts besonderes oder skandalöses. Der Einbrecher ist tot und gegen Tote wird nicht ermittelt. Aber da er tot ist, muß festgestellt werden, ob der Hausbesitzer in Notwehr gehandelt hat und das geschieht eben im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens.

Was übrigens am Ende der Meldung steht:

"Bisher gebe es aber keinerlei Anlass, an der Notwehr-Behauptung des 63-Jährigen zu zweifeln, heißt es. Als Jäger dürfe er auch eine Schusswaffe besitzen."

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.04.2016 19:05 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.04.2016 17:15 Uhr
@Pomerius
Genauso lief es auch in Sittensen. Zunächst...

Und wieso muss ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person laufen.

Man könnte ja auch einfach die Tatsachen ermitteln. Schon in dem Verfahren selbst steckt die Vorverurteilung.
27.04.2016 17:17 Uhr
Zitat:
Schon in dem Verfahren selbst steckt die Vorverurteilung.


Du scheinst wesentliche Prinzipien unseres Rechtssystems nicht begriffen zu haben. Wobei das nun auch nicht überrascht.
27.04.2016 17:29 Uhr
@ Solid
Zitat:
Und wieso muss ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person laufen.

vs.
Zitat:
Man könnte ja auch einfach die Tatsachen ermitteln.


Finde den Widerspruch!
27.04.2016 18:12 Uhr
Zitat:
Man könnte ja auch einfach die Tatsachen ermitteln. Schon in dem Verfahren selbst steckt die Vorverurteilung.

Schwachsinn. Zu viel US-Fernsehen geschaut?

Das Ermittlungsverfahren gegen den Jäger ist in diesem Fall letztlich zwingend. Dass gegen den Einbrecher nicht ermittelt, dürfte einleuchten. Die Staatsanwaltschaft wird den Fall aus allen Blickwinkel beleuchten und am Ende entscheiden, ob sie Anklage erhebt. Fertig.

Sittensen? Da wurde der Einbrecheridiot bei der Flucht über den Haufen geschossen. Anderer Fall, andere Umstände.
27.04.2016 18:41 Uhr
Na ich hoffe doch, gegen den Hausbesitzer. Ob er aus Notwehrgründen hat schießen dürfen, sollten die Ermittlungen dann noch ergeben.
27.04.2016 19:36 Uhr
Vermutlich gegen den Hausbesitzer, da der tote 18jährige ja wohl kaum sinnvoll eine Strafe antreten und verbüßen kann.

Dass man bei Jägern, die Leute erschießen- wenn auch bei einer Straftat- mal genau hinguckt und prüft, wie es dazu kam, schadet gar nichts.

Ein Nicht-Jäger hätte den Einbrecher ja auch nicht einfach erschießen können.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende