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Fragenübersicht 13jähriger Mörder bleibt straffrei - was sagst du dazu?
1 - 18 / 18 Meinungen
28.04.2016 12:51 Uhr
Hätte ich mehrere Kreuzchen machen können, so hätte ich Optionen 2 bis 5 genommen.

Solch einen Knaben kann man im Grunde nicht frei herumlaufen lassen. Seine Freiheit nicht zu beschränken bedeutet automatisch, die Freiheit hunderter, wenn nicht tausender durch ihn gefährdeter Kinder in seiner Umgebung zu beschränken.

Wie man die Institution, die ihn in den nächsten Jahren beherbergen sollte, nun nennt, ist relativ egal, aber er sollte sie erst dann unbegleitet verlassen dürfen, wenn Leute, die etwas davon verstehen (und für Irrtümer ggf. haften), ihm bescheinigen, dass von ihm keine überdurchschnittliche Gefahr mehr ausgeht.

28.04.2016 12:51 Uhr
Es würde mich wundern, wenn es anders wäre. Dass Kinder als schuldunfähig betrachtet werden, hat gute Gründe und ich möchte daran nichts geändert wissen.

Ganz unabhängig davon wird sich allerdings das Jugendamt für den Knaben interessieren. Das hoffe ich jedenfalls. Ebenso unabhängig davon sind zivilrechtliche Ansprüche zu betrachten.

Übrigens sollte nur als Mörder bezeichnet werden, wer wegen Mordes verurteilt wurde, @Umfragesteller.
28.04.2016 13:32 Uhr
Zitat:
Es würde mich wundern, wenn es anders wäre. Dass Kinder als schuldunfähig betrachtet werden, hat gute Gründe und ich möchte daran nichts geändert wissen.

Ganz unabhängig davon wird sich allerdings das Jugendamt für den Knaben interessieren. Das hoffe ich jedenfalls. Ebenso unabhängig davon sind zivilrechtliche Ansprüche zu betrachten.

Übrigens sollte nur als Mörder bezeichnet werden, wer wegen Mordes verurteilt wurde, @Umfragesteller.

Genau so siehts aus.
28.04.2016 16:03 Uhr
@Zaungast
Wenn es deine Kinder sind, die zu Tode geschunden tot und halb verwest im Dreck liegen, fragen wir dich noch mal.
28.04.2016 16:05 Uhr
Dass er nicht verurteilt werden kann heißt nicht, dass er den Tatbestand des Mordes nicht erfüllt hat.
Daher darf man ihn auch als Mörder bezeichnen.
28.04.2016 16:28 Uhr
Zitat:
@Zaungast
Wenn es deine Kinder sind, die zu Tode geschunden tot und halb verwest im Dreck liegen, fragen wir dich noch mal.


Ich weiß nicht, ob es Dir bekannt ist, aber ich sage es Dir gern noch einmal: Das Strafrecht fußt nicht auf Rache. Auch wenn Du dir anderes zu wünschen scheinst.
28.04.2016 16:36 Uhr
Doch, das Strafrecht fußt sehr wohl auf Rache.
Sonst könnte man ganz darauf verzichten.

Rache ist nichts anderes aks Generalprävention.
28.04.2016 17:00 Uhr
Zitat:
Doch, das Strafrecht fußt sehr wohl auf Rache.
Sonst könnte man ganz darauf verzichten.

Rache ist nichts anderes aks Generalprävention.


Ich weiß ja, aus wessen Feder ein solcher Unsinn kommt, deswegen könnte ich es eigentlich damit auf sich beruhen lassen. Das Blöde ist, dass hier auch Unbedarfte mitlesen, die Deinen kruden Thesen auf den Leim gehen könnten. Denen sei empfohlen, sich bei Google oder einer Suchmaschine ihrer Wahl mal über Strafrechtstheorien und die Grundlagen des deutschen Strafrechts zu informieren.
28.04.2016 18:26 Uhr
Zitat:
Doch, das Strafrecht fußt sehr wohl auf Rache.
Sonst könnte man ganz darauf verzichten.


Warum sollte es nicht auch andere Gründe geben? Das Menschen z.b. nicht mehr mit anderen Kooperieren wollen, weil sie ihnen nicht über den Weg trauen, kann ein rund sein. Dann ist aber eben das der Maßstab - und nicht Rache.
28.04.2016 18:26 Uhr
Du kannst es drehen und wenden wie du willst, die altruistische Bestrafung aka Rache ist nichts anderes als Generalprävention. Sie dient der Abschreckung von unerwüschtem Verhalten.
28.04.2016 18:30 Uhr
Das Strafrecht fußt, wenn ich nichts Wesentliches vergessen haben sollte, auf Spezialprävention (Verhinderung der Wiederholung), Generalprävention (Abschreckung anderer) und Sühne (die wohl mit Rache noch am meisten zu tun hat).

Dass jetzt andere 13-Jährige durch eine öffentliche Hinrichtung oder welche Bestrafung auch immer von Nachahmungen abgeschreckt würden, halte ich eher für unwahrscheinlich.

Sühne ist für mich auch eher etwas Archaisches, mit dem ich (nicht nur) in diesem Zusammenhang wenig anfangen kann. Dass die Eltern des getöteten Spielkameraden ein gewisses Interesse an einer Bestrafung haben, ist für mich aber durchaus nachvollziehbar.

Entscheidend aber scheint mir hier die Spezialprävention zu sein. Wer als Dreizehnjähriger schon andere Menschen tötet, bei dem scheint mir die Wahrscheinlichkeit doch überdurchschnittlich hoch zu sein, dass er auch zukünftig durch Gewalttaten auffällig sein könnte. Und solange diese Annahme nicht widerlegt ist oder dieser Umstand sich nachweislich geändert hat, sollten dann auch einige Grundrechte des Täters hinter denen weiterer potenzieller Opfer zurückstehen.

28.04.2016 18:56 Uhr
Strafrechtlich ist kein anderes Ergebnis möglich. Was nicht bedeutet, dass es keine Handhabe gegen diese Altersgruppe gibt. Selbstverständlich kann auch diese Täter aus dem Verkehr ziehen.
28.04.2016 19:26 Uhr
Dressur funktioniert durch Belohnung von erwünschtem und Bestrafung von unerwünschtem Verhalten.
Nicht alle Individuen sind empfänglich für nur einen Aspekt der Dressur.
Und auf Einsicht sollte man nicht hoffen, da Gewalt Spaß macht und funktioniert.
29.04.2016 03:33 Uhr
@Botsaris
Das Strafrecht lässt sich ändern.
Und man kann den Mörder auch in die Psychiatrie stecken. Bei anderen geht das schon für weniger.
29.04.2016 08:15 Uhr
Man sollte die Strafmündigkeit den Umständen der Zeit anpassen und auf 12 senken.
29.04.2016 08:19 Uhr
Die jugendlichen Straftäter sollten aber getrennt von den Erwachsenen verwahrt werden. Und sie sollten auch getrennt nach Altersstufen verwahrt werden. 12- und 13-jährige zusammen, 14-bis 15-jährige und 16- und 17-jährige zusammen.
29.04.2016 08:30 Uhr
Zitat:
Man sollte die Strafmündigkeit den Umständen der Zeit anpassen und auf 12 senken.


Und wenn dann ein 11 Jähriger jemanden erschießt nochmal senken? Strafmündigkeit kann man natürlich senken, aber was sagt alter eigentlich über Strafmündigkeit aus. Manche sind mit 10 weiter in ihrer Entwicklung als andere mit 15. Wie will man das also wirklich am alter festmachen?
04.05.2016 19:55 Uhr
Wenn die Zeichen frühzeitig erkannt worden wären, dann wäre diese Tat nicht zustandegekommen. Schön das das Jugendamt sich immer um die Kinder kümmert wenn es zu spät ist.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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