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Fragenübersicht Handelt es sich bei dem im Hintergrund beschriebenen Vorgang um eine Vergewaltigung?
1 - 9 / 9 Meinungen
25.05.2016 14:47 Uhr
Da Solid offensichtlich die Lampe gehalten hat, wird er uns mit seinem Detailwissen die Bewertung sicher noch erleichtern.
25.05.2016 15:33 Uhr
Da das Mädel sich nicht erinnern kann, kann es auch nicht wissen, ob es dem Sex zugestimmt hat oder nicht.
Daher kann eine Vergewaltigung prinzipiell nicht nachgewiesen werden.
Die wahrscheinlichste Variante ist, dass da mal wieder ein Weib bereut, im Suff die Beine breit gemacht zu haben.
Schließlich ist das gemeinsame Saufen konkludentes Verhalten, das legitim als Einwilligung interpretiert werden darf, solange sie nichts anderes sagt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.05.2016 19:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.05.2016 16:54 Uhr
Wenns nach Herrn Maas geht, wurde sie auf jeden Fall brutal vergewaltigt.
25.05.2016 17:01 Uhr
Ich hoffe nicht.
25.05.2016 20:01 Uhr
Es handelt sich eher um eine Revolverstory.
26.05.2016 12:41 Uhr
Lässt sich aus dem Hintergrund nicht erkennen. Gibt es eindeutige Gewaltspuren oder wurden Ko-Tropfen in das Getränk gemischt?
26.05.2016 12:45 Uhr
@HordesOfChaos
Zitat:
Gibt es eindeutige Gewaltspuren


Gewaltspuren sind keinesfalls eindeutig, da viele Menschen eben nicht auf Blümchensex stehen, sondern Gewalt beim Sex bevorzugen (SM). In derartige Praktiken kann man natürlich auch einwilligen.

Zitat:
wurden Ko-Tropfen in das Getränk gemischt?


Nach Ablauf der Nacht ist das nicht mehr nachweisbar. Wahrscheinlicher ist ein ganz normaler Filmriss im Suff.
26.05.2016 13:00 Uhr
Das ist mir schon klar, mit eindeutigen Gewaltspuren meinte ich auch eher wenn es nicht richtig "flutscht", wobei dies sicherlich auch umgehbar ist. Wie es so mit Einwilligungen in dem Zustand aussieht und wie mit vollständigen Filmrissen weiß ich nicht, bin zum Glück auch nicht der Richter. Eigentlich müssten die entsprechenden ärztlichen Untersuchen ja bereits gelaufen sein...Ob die Zeitung mehr weiß und aus Rücksicht nicht veröffentlicht oder nur einen Aufreißer gesucht hat kann ich nicht beurteilen.
26.05.2016 14:33 Uhr
Das ist ein typischer Fall wo die Beweislage so dünn ist, dass es klar ist, dass es kein Urteil geben wird.

Durch die Fahndung und die Untersuchungshaft soll daher die Strafe ohne Urteil bereits vorab vollzogen werden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.05.2016 16:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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