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Sollten Beschneidungen von Jungen ohne deren Zustimmung und unterhalb eines entscheidungsfähigen Alters als Körperverletzung strafbar sein? |
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09.02.2017 09:30 Uhr |
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Inwieweit ist das Verstümmelung anzusehen? Ich habe mich mit dieser Frage ehrlich gesagt nicht wirklich beschäftigt. Welche Probleme treten für den Burschen auch später auf. |
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09.02.2017 09:59 Uhr |
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Während ich bei Mädchen ein sehr genaues Bild habe wie abartig, grausam und unverschämt die Verstümmelung ist, bin ich bei Jungen nicht sehr aufgeklärt.
Ich kenne nur die Beschneidung aus medizinischem Grund (Phimose) und aus religiösem Grund.
Den letzteren führe ich darauf zurück, dass die Juden ein Volk in der Wüste waren und Wasser selten war. Von daher war es im Grunde auch ein medizinischer Grund, der allerdings heute wegfällt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.02.2017 10:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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09.02.2017 10:38 Uhr |
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Ja - es sei denn natürlich, dass sie aus medizinischen Gründen oder auf Wunsch des zu Beschneidenden durchgeführt werden.
Ähnlich sehe ich das mit der Taufe, wobei hierbei die medizinischen Gründe wohl eher nicht zum Tragen kommen. |
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09.02.2017 10:53 Uhr |
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@PotzBlitz:
deine Einstellung zur Taufe in allen Ehren aber wer als Saeugling getauft wird und es spaeter nicht erzaehlt bekommt,weiss von der Taufe gar nichts.
Ein Junge, dem die Vorhaut abgeschnitten wird, merkt es aber so oder so. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.02.2017 10:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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09.02.2017 10:57 Uhr |
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@TabulaRasa
man kann austreten, geht ganz schnell beim Amtsgericht
die Vorhaut waechst nicht nach
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09.02.2017 10:58 Uhr |
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Wenn jemand meint, er ist durch die Taufe in die falsche Religionsgemeinschaft geraten oder möchte in gar keine Religionsgemeinschaft, der kann dies rasch durch Austritt/Umtritt ändern.
Die Taufe ist kein Akt einer nachhaltigen Schädigung. Dieses Argument ist absolut seltsam. |
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09.02.2017 11:02 Uhr |
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nein, der Austritt ist kostenlos
nix behaupten was nicht stimmt |
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09.02.2017 11:14 Uhr |
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https://www.beschneidungsforum.de/index.php/Thread/1914-35-Jahre-mit-und-dann-ohne-Vorhaut-und-fast-kein-Gef%C3%BChl-mehr/
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09.02.2017 12:26 Uhr |
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Zitat:Zitat:@TabulaRasa
man kann austreten, geht ganz schnell beim Amtsgericht
die Vorhaut waechst nicht nach
Mir ist der Unterschied durchaus bewusst. Allerdings ist der Kirchenaustritt mit Aufwendungen und Kosten verbunden.
Bei mir hat das damals eine halbe Stunde meiner Zeit gekostet plus die Zeit (vor der Erfindung von Google Maps) herauszufinden, wo sich das Amtsgericht in Saarbrücken befindet. Ich kann mich aber nicht erinnern Gebühren bezahlt zu haben.
Dann bleibt als Argument höchstens noch das psychische Trauma des Religions- und Kommunionsunterrichts. Aber eins nach dem anderen. Die Religionszugehörigkeit Minderjähriger schaffen wir später ab, erst sorgen wir für deren körperliche Unversehrtheit.
Was ist eigentlich mit Eltern, die ihre Kinder quasireligiös vegan ernähren, Impfungen verweigern oder nur homöopathische Medizin verabreichen? Bevor sich Deutschland wieder einmal bei Juden unbeliebt macht, sollte man auch darüber debattieren – zum Wohle des selten gewordenen Nachwuchses! |
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09.02.2017 12:37 Uhr |
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Zitat:Bei mir hat das damals eine halbe Stunde meiner Zeit gekostet plus die Zeit (vor der Erfindung von Google Maps) herauszufinden, wo sich das Amtsgericht in Saarbrücken befindet. Ich kann mich aber nicht erinnern Gebühren bezahlt zu haben.
Im Saarland musst Du heute nicht mehr zum Amtsgericht, Du kannst zum Standesamt oder zum Notar. An Gebühren kostet es im Saarland derzeit 32 Euro. Vielleicht war das damals in Deinem Fall anders.
Zitat:
Aber eins nach dem anderen. Die Religionszugehörigkeit Minderjähriger schaffen wir später ab, erst sorgen wir für deren körperliche Unversehrtheit.
Einverstanden.
Zitat:Was ist eigentlich mit Eltern, die ihre Kinder quasireligiös vegan ernähren, Impfungen verweigern oder nur homöopathische Medizin verabreichen? Bevor sich Deutschland wieder einmal bei Juden unbeliebt macht, sollte man auch darüber debattieren zum Wohle des selten gewordenen Nachwuchses!
Sehr einverstanden. |
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09.02.2017 14:29 Uhr |
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Da es sich bei der Beschneidung um Körperverletzung handelt, solange der Betroffene nicht zustimmt UND zustimmungsfähig ist, hat es verboten zu sein. Ausnahmen darf es bei Vorliegen einer medizinischen Indikation geben.
Die gleiche Meinung habe ich übrigens zu Ohrlöchern und anderen Piercings. |
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09.02.2017 14:34 Uhr |
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Wenn Eltern ihrem nicht zustimmungsfähigem Kind einen Teil seines Geschlechtsorgans amputieren lassen, gehören sie dafür in den Knast. Und der Handelnde gleich mit. |
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09.02.2017 18:08 Uhr |
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Was den Nazis nicht gelungen ist, nämlich die jüdische Religion und Kultur in ihrer Substanz zu vernichten, wollen nun viele der ach so demokratisierten und aufgeklärten Nachfolger*innen mit einem Verbot der Säuglingsbeschneidung erreichen. |
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09.02.2017 18:16 Uhr |
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...wollen nun viele der ach so demokratisierten und aufgeklärten Nachfolger*innen mit einem Verbot der Säuglingsbeschneidung erreichen."
Man kann nur zur Entschuldigung dieser entschiedenen Beschneidungsgegner*innen annehmen, dass sie sich der weitreichenden Konsquenzen nicht bewusst sind, und sie bei der Rechtsgüterabwägung sozusagen nur aus Versehen antijüdisch operieren, nicht aber in voller Berechnung. |
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Volk, Sonstige |
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