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Fragenübersicht Sollten Beschneidungen von Jungen ohne deren Zustimmung und unterhalb eines entscheidungsfähigen Alters als Körperverletzung strafbar sein?
1 - 20 / 44 Meinungen+20Ende
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09.02.2017 09:30 Uhr
Inwieweit ist das Verstümmelung anzusehen? Ich habe mich mit dieser Frage ehrlich gesagt nicht wirklich beschäftigt. Welche Probleme treten für den Burschen auch später auf.
09.02.2017 09:59 Uhr
Während ich bei Mädchen ein sehr genaues Bild habe wie abartig, grausam und unverschämt die Verstümmelung ist, bin ich bei Jungen nicht sehr aufgeklärt.

Ich kenne nur die Beschneidung aus medizinischem Grund (Phimose) und aus religiösem Grund.

Den letzteren führe ich darauf zurück, dass die Juden ein Volk in der Wüste waren und Wasser selten war. Von daher war es im Grunde auch ein medizinischer Grund, der allerdings heute wegfällt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.02.2017 10:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.02.2017 10:38 Uhr
Ja - es sei denn natürlich, dass sie aus medizinischen Gründen oder auf Wunsch des zu Beschneidenden durchgeführt werden.

Ähnlich sehe ich das mit der Taufe, wobei hierbei die medizinischen Gründe wohl eher nicht zum Tragen kommen.
09.02.2017 10:53 Uhr
@PotzBlitz:

deine Einstellung zur Taufe in allen Ehren aber wer als Saeugling getauft wird und es spaeter nicht erzaehlt bekommt,weiss von der Taufe gar nichts.

Ein Junge, dem die Vorhaut abgeschnitten wird, merkt es aber so oder so.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.02.2017 10:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.02.2017 10:55 Uhr
Zitat:
wer als Saeugling getauft wird und es spaeter nicht erzaehlt bekommt,weiss von der Taufe gar nichts.


Er wird es durch den Einzug der Kirchensteuer mitbekommen. Wobei man sich natürlich darüber streiten kann, ob dies eine körperliche Beeinträchtigung darstellt.
09.02.2017 10:57 Uhr
@TabulaRasa

man kann austreten, geht ganz schnell beim Amtsgericht

die Vorhaut waechst nicht nach

09.02.2017 10:58 Uhr
Wenn jemand meint, er ist durch die Taufe in die falsche Religionsgemeinschaft geraten oder möchte in gar keine Religionsgemeinschaft, der kann dies rasch durch Austritt/Umtritt ändern.

Die Taufe ist kein Akt einer nachhaltigen Schädigung. Dieses Argument ist absolut seltsam.
09.02.2017 10:59 Uhr
Zitat:
@TabulaRasa

man kann austreten, geht ganz schnell beim Amtsgericht

die Vorhaut waechst nicht nach



Mir ist der Unterschied durchaus bewusst. Allerdings ist der Kirchenaustritt mit Aufwendungen und Kosten verbunden. Insofern ist der Hinweis von Pozblitz t6atsächlich nicht so abwegig.
09.02.2017 11:01 Uhr
Zitat:
Die Erklärung des Austrittes aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft ist gebührenfrei, wenn sie online erledigt wird. Wenn diese Erklärung im Rahmen einer Niederschrift vor der Behörde abgegeben wird, muss für die Niederschrift eine Gebühr von 2,10 Euro bezahlt werden (Bundesverwaltungsabgabe).

Falls (neben einer Kopie dieser Niederschrift) ein gesonderter Nachweis über den erfolgten Austritt benötigt wird, fallen noch zusätzlich für eine unbeglaubigte Abschrift 7,20 Euro oder für eine beglaubigte Abschrift 14,30 Euro (jeweils Bundesgebühr) an.


Wie schaut das bei euch in Deutschland aus?
09.02.2017 11:02 Uhr
nein, der Austritt ist kostenlos

nix behaupten was nicht stimmt
09.02.2017 11:02 Uhr
Zitat:

Wie schaut das bei euch in Deutschland aus?


Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Berlin kostet der Spaß 30 Euro.
09.02.2017 11:14 Uhr
https://www.beschneidungsforum.de/index.php/Thread/1914-35-Jahre-mit-und-dann-ohne-Vorhaut-und-fast-kein-Gef%C3%BChl-mehr/

09.02.2017 12:26 Uhr
Zitat:
Zitat:
@TabulaRasa

man kann austreten, geht ganz schnell beim Amtsgericht

die Vorhaut waechst nicht nach



Mir ist der Unterschied durchaus bewusst. Allerdings ist der Kirchenaustritt mit Aufwendungen und Kosten verbunden.

Bei mir hat das damals eine halbe Stunde meiner Zeit gekostet plus die Zeit (vor der Erfindung von Google Maps) herauszufinden, wo sich das Amtsgericht in Saarbrücken befindet. Ich kann mich aber nicht erinnern Gebühren bezahlt zu haben.

Dann bleibt als Argument höchstens noch das psychische Trauma des Religions- und Kommunionsunterrichts. Aber eins nach dem anderen. Die Religionszugehörigkeit Minderjähriger schaffen wir später ab, erst sorgen wir für deren körperliche Unversehrtheit.

Was ist eigentlich mit Eltern, die ihre Kinder quasireligiös vegan ernähren, Impfungen verweigern oder nur homöopathische Medizin verabreichen? Bevor sich Deutschland wieder einmal bei Juden unbeliebt macht, sollte man auch darüber debattieren – zum Wohle des selten gewordenen Nachwuchses!
09.02.2017 12:37 Uhr
Zitat:
Bei mir hat das damals eine halbe Stunde meiner Zeit gekostet plus die Zeit (vor der Erfindung von Google Maps) herauszufinden, wo sich das Amtsgericht in Saarbrücken befindet. Ich kann mich aber nicht erinnern Gebühren bezahlt zu haben.


Im Saarland musst Du heute nicht mehr zum Amtsgericht, Du kannst zum Standesamt oder zum Notar. An Gebühren kostet es im Saarland derzeit 32 Euro. Vielleicht war das damals in Deinem Fall anders.

Zitat:

Aber eins nach dem anderen. Die Religionszugehörigkeit Minderjähriger schaffen wir später ab, erst sorgen wir für deren körperliche Unversehrtheit.


Einverstanden.

Zitat:
Was ist eigentlich mit Eltern, die ihre Kinder quasireligiös vegan ernähren, Impfungen verweigern oder nur homöopathische Medizin verabreichen? Bevor sich Deutschland wieder einmal bei Juden unbeliebt macht, sollte man auch darüber debattieren zum Wohle des selten gewordenen Nachwuchses!


Sehr einverstanden.
09.02.2017 14:29 Uhr
Da es sich bei der Beschneidung um Körperverletzung handelt, solange der Betroffene nicht zustimmt UND zustimmungsfähig ist, hat es verboten zu sein. Ausnahmen darf es bei Vorliegen einer medizinischen Indikation geben.

Die gleiche Meinung habe ich übrigens zu Ohrlöchern und anderen Piercings.
09.02.2017 14:34 Uhr
Wenn Eltern ihrem nicht zustimmungsfähigem Kind einen Teil seines Geschlechtsorgans amputieren lassen, gehören sie dafür in den Knast. Und der Handelnde gleich mit.
09.02.2017 15:01 Uhr
Zitat:
Die Taufe ist kein Akt einer nachhaltigen Schädigung. Dieses Argument ist absolut seltsam.


Meines Erachtens ist die Taufe ein Verstoß gegen das Grundgesetz, §Religionsfreiheit.
09.02.2017 18:00 Uhr
@ Stefanie_2
Zitat:
nein, der Austritt ist kostenlos

nix behaupten was nicht stimmt

In NRW kostet der Austritt € 30. Zumindest hat er so viel gekostet, wie ich damals ausgetreten bin.
09.02.2017 18:08 Uhr
Was den Nazis nicht gelungen ist, nämlich die jüdische Religion und Kultur in ihrer Substanz zu vernichten, wollen nun viele der ach so demokratisierten und aufgeklärten Nachfolger*innen mit einem Verbot der Säuglingsbeschneidung erreichen.
09.02.2017 18:16 Uhr
...wollen nun viele der ach so demokratisierten und aufgeklärten Nachfolger*innen mit einem Verbot der Säuglingsbeschneidung erreichen."

Man kann nur zur Entschuldigung dieser entschiedenen Beschneidungsgegner*innen annehmen, dass sie sich der weitreichenden Konsquenzen nicht bewusst sind, und sie bei der Rechtsgüterabwägung sozusagen nur aus Versehen antijüdisch operieren, nicht aber in voller Berechnung.
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