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Urteil zu Intersexuellen:
Stärkung des dritten Geschlechts! Was meinst Du zu dem Gerichtsurteil? |
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08.11.2017 19:33 Uhr |
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Inhaltlich ist es mir völlig gleichgültig, soll sich halt jeder so in irgendwelche Formulare eintragen lassen, wie er will. |
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08.11.2017 19:46 Uhr |
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Man muss hier differenzieren. Im vorliegenden Fall hat ein Gutachten bestätigt, dass die betroffene Person rein biologisch keinem Geschlecht zuzuordnen ist. Selbstverständlich darf sie deswegen nicht diskriminiert werden und sollte sich entsprechend in offiziellen Registern eintragen lassen können und dürfen.
Anders sieht es aus, wenn jemand glaubt, "im falschen Körper" geboren worden zu sein, was eine psychische Störung darstellt, die ICD-10-klassifiziert ist. |
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08.11.2017 19:50 Uhr |
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Das wird Parenthesis sicher dahingehend interpretieren, dass er demnächst seine Sternchen auch offiziell in jedes Wort klatschen darf.
Das ist aber nicht so - über die sprachlichen Folgen hat das Gericht natürlich nichts gesagt. |
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08.11.2017 20:22 Uhr |
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Persönlich ist mir das egal.
Politisch ist das nicht ein Fortschritt, sondern eine Rückkehr zu klügeren Zeiten. Schon das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 kannte drei Geschlechter - man hat einfach die Realität anerkannt. Da ist demnach nichts gegen zu sagen.
Mir wird aber sehen müssen, ob sich nun noch weitere juristische Folgen daraus ergeben können oder müssen. Dürfen Intersexuelle zum Beispiel heiraten?
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08.11.2017 20:44 Uhr |
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Das ist ein gutes Urteil, Respekt an die, die es erkämpft haben. Neulich wurde sich hier noch über alternative Geschlechtsidentitäten lustig gemacht. Die Gesellschaft ist dann doch einen Schritt weiter. Schön. |
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08.11.2017 20:50 Uhr |
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Botsaris, das Bundesverfassungsgericht ist Teil dieser Gesellschaft und das Urteil ist ein wichtiger Schritt, von der strikten Binarität wegzukommen und Bundesverfassungsgerichturteile haben eben oft Auswirkung auf die gesellschaftlichen Diskurse. |
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08.11.2017 20:55 Uhr |
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Der Staat sollte sich insgesamt aus den Themen Ehe und Geschlechtszugehörigkeit heraushalten. Dafür ist er nicht zuständig. |
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08.11.2017 20:58 Uhr |
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Mal schauen, wie foreverdol reagiert, ob er nun auf persönliche Vorstellung verzichtet:
"Von: foreverdol zitieren 02.11.2017 11:08 Uhr
Sobald sich mir jemand jenseits von weiblich und männlich und jenseits von Frann oder Mau (wahrscheinlich die korrekten Bezeichnungen von sehr männlich wirkenden Frauen und sehr weiblich wirkenden Männern) vorstellt und er es (um mal neutral zu bleiben) mir vorstellt, wie dieses Geschlecht heißt, werde ich meinen Sprachgebrauch umgehend anpassen.
Solange ein solches Wesen sich mir nicht vorstellt, habe ich da keinen Bedarf, Sprache zu verhunzen, nur weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es jemseits von Mann, Frau, Frann und Mau noch was geben könnte."
Von: foreverdol
zitieren02.11.2017 11:08 Uhr
Vanja, der/die geklagt hat wünscht übrigens Artikelnutzung wie er/sie oder der/die. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.11.2017 23:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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08.11.2017 21:40 Uhr |
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"Anders sieht es aus, wenn jemand glaubt, "im falschen Körper" geboren worden zu sein, was eine psychische Störung darstellt, die ICD-10-klassifiziert ist."
ICD-10-Klassifizierungen werden immer wieder geändert, ich wette darauf, dass das in einiger Zeit auch im benannten Fall passieren wird.
Nun wollen ja viele TransgenderMenschen eher als männlich oder weiblich anerkannt werden und das passiert ja auch, wobei die entsprechenden Vorbedingungen gändert bzw. gestrichen werden sollten.
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08.11.2017 21:47 Uhr |
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Wenn ein Geschlecht eingetragen werden muss, dann ist es mir egal, wieviele das sind.
Falls allerdings Dokumente wegen zunehmender multiple choice-Antworten zu mehrseitigen Monstern werden, geht wiedermal das Design über die Funktion. |
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09.11.2017 00:21 Uhr |
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Ich bleib dabei: sobald sich mir jemand dritten Geschlechts vorstellt und mir mitteilt, wie dieses Geschlecht heißt, werde ich dies umgehend in meinen Sprachgebrauch einfließen lassen.
Solange ich jemand dersolchiges nicht kenne, ist das für mich persönlich uninterresant. Beim Staat ist es natürlich eher möglich, dass sich bei einem 82-Mio-Volk jemand des dritten Geschlechts auf einem Standesamt meldet. Dann sollten die auch mal flexibel reagieren. |
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09.11.2017 01:27 Uhr |
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Streichung der Geschlechterkennung in sämtlichen amtlichen Dokumenten.
Und fertig ist die Laube..
Bei einer tatsächlichen Gleichstellung gibt es keine Notwendigkeit der amtlichen Geschlechtserfassung und Darstellung. |
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09.11.2017 09:22 Uhr |
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Ein gutes Urteil. Es schränkt bei keinem die Freiheit ein und ermöglicht bessere Partizipation der Betroffenen. |
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09.11.2017 11:23 Uhr |
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Eine solche Entscheidung war schon lange überfällig.
Anders als bei der Genderdiskussion geht es hier nicht um Ideologie, sondern um die nachweisbare Tatsache, daß es Menschen gibt, die von Geburt an weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich sind.
Somit entfällt auch die gesetzliche Grundlage für die Willkürentscheidung von Eltern oder Ärzten, ein Geschlecht festzulegen, und auf die Schnelle ein Geschlechtsmerkmal operativ zu entfernen. |
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09.11.2017 11:33 Uhr |
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@ Zäbel
Für die Zukunft würde ich mich über eine vierte Option "Sonstiges" in den Formularen freuen, für all die, welche zwar rein chromosomentechnisch eindeutig einem der drei Geschlechter zugeordnet werden können, aber dort doch nicht hineinpassen. |
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09.11.2017 11:43 Uhr |
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@Zantafio
meine Ablehnung bezog sich lediglich auf dein Statement zur Genderdiskussion, die du als ideologisch motiviert bezeichnest. Da bin ich anderer Ansicht.
Deiner Einlassung zum 'dritten Geschlecht' stimme ich zu.
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