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Neonazi-Polizist wird aus Beamtenverhältnis entlassen! Was hältst du von diesem Urteil? |
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17.11.2017 18:40 Uhr |
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Absolut richtig. Warum so ein Abschaum überhaupt solange geduldet wird, ist mir schleierhaft. |
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17.11.2017 18:43 Uhr |
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Dieses Urteil ist spät, aber korrekt.
Ein Staat muss es nicht dulden, dass ihn einer seiner Bediensteten abschaffen will. |
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17.11.2017 18:44 Uhr |
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Der Kerl war übrigens zehn Jahre lang suspendiert, bei vollen (!) Bezügen...
Andere sind absolut geeignet, werden aber nicht eingestellt, weil sie mit 14 mal einen Ladendiebstahl begangen haben. Absurd. |
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17.11.2017 19:03 Uhr |
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Wenn er seinen Dienst korrekt verrichtet hat und sich sonst nicht zu schulden kommen lassen - kann man einen Menschen allein wegen seiner politischen Einstellung entlassen? Gar nicht so einfach. |
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17.11.2017 19:05 Uhr |
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Bitte nicht vergessen, daß wir in einem Staat leben, der Mörder und Terroristen unterstützt, in dem Nazis mit hohen Positionen Bundesminister und Ministerpräsidenten werden konnten. |
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17.11.2017 19:09 Uhr |
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Einerseits heißt es in der Urteilsbegründung, der Mann habe seinen Körper über die Tätowierungen als Kommunikationsplattform benutzt. Andererseits sind die Tätowierungen nicht strafbar, weil er sie nicht öffentlich gezeigt hat.
Kann es eine private, auf eine Person und intime Kontakte beschränkte Kommunikationsplattform geben?
Wenn ein Nazi entlassen werden kann, weil er in seinem stillen Kämmerlein, ohne Wirkung nach außen, ein Nazi ist, was macht dieser Staat dann bei Gelegenheit mit Linken, die sich öffentlich gegen ihn richten?
Bitte daran denken, daß die KPD erst verboten wurde, nachdem die SRP verboten war. |
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17.11.2017 20:10 Uhr |
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Das ist so in Ordnung und nachvollziehbar.
Wer als Beamter tätig ist, hat eine besondere Treuepflicht zum Staat und muss gegenüber den anderen Bürgern jederzeit für die geltende Rechtsordnung eintreten.
Neonazistische Äußerungen und Darstellungen lassen diese Treue nicht erkennen. |
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17.11.2017 20:30 Uhr |
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Wer den Staat und die Gesellschaft ablehnt, kann nicht im Auftrag von Staat und Gesellschaft handeln.
Das Urteil ist 100 % richtig. |
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18.11.2017 07:55 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ein Polizist, der privat Steine auf Polizisten wirft, wird mit Sicherheit auch entlassen.
Steine auf Polizisten zu werfen ist strafbar. Beamte, die wegen einer Straftat verurteilt werden, können deswegen ihre Beamteneigenschaft verlieren.
Dieser Beamte ist NICHT wegen einer Straftat verurteilt worden.
Er hätte eben Minister werden sollen, da spielt Steinewerfen auf Polizisten und Nuttenhandel keine Rolle.
Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Beamten und Regierungsmitglied? |
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18.11.2017 13:12 Uhr |
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Aber Herbert hat da einen interessanten Punkt angesprochen.
Ist es nicht viel gefährlicher, wenn Menschen mit Macht, also beispielsweise Regierungsmitglieder, immer und immer wieder die Verfassung brechen und - zumindest, wenn man ihr Wirken über einen längeren Zeitraum betrachtet - dabei das Ziel zu verfolgen scheinen, die Feststellungen bzw. Forderungen aus Artikel 20 GG in ihr Gegenteil zu verkehren? Viel gefährlicher als eine extremistische Mini-Partei oder ein einzelner Westentaschen-Nazi bei der Polizei, meine ich. |
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IDL |
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FPi |
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UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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