Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Neonazi-Polizist wird aus Beamtenverhältnis entlassen! Was hältst du von diesem Urteil?
1 - 20 / 25 Meinungen+20Ende
0
17.11.2017 18:40 Uhr
Absolut richtig. Warum so ein Abschaum überhaupt solange geduldet wird, ist mir schleierhaft.
17.11.2017 18:43 Uhr
Dieses Urteil ist spät, aber korrekt.

Ein Staat muss es nicht dulden, dass ihn einer seiner Bediensteten abschaffen will.
17.11.2017 18:44 Uhr
Der Kerl war übrigens zehn Jahre lang suspendiert, bei vollen (!) Bezügen...

Andere sind absolut geeignet, werden aber nicht eingestellt, weil sie mit 14 mal einen Ladendiebstahl begangen haben. Absurd.
17.11.2017 18:51 Uhr
Zitat:
Der Kerl war übrigens zehn Jahre lang suspendiert, bei vollen (!) Bezügen...


Das halte ich echt für einen Skandal.

Immerhin geht es hier ja wohl ganz offensichtlich um einen Vollnazi - wofür braucht unser Rechtsstaat dann bitteschön 10 Jahre?!?
17.11.2017 19:03 Uhr
Wenn er seinen Dienst korrekt verrichtet hat und sich sonst nicht zu schulden kommen lassen - kann man einen Menschen allein wegen seiner politischen Einstellung entlassen? Gar nicht so einfach.
17.11.2017 19:05 Uhr
Bitte nicht vergessen, daß wir in einem Staat leben, der Mörder und Terroristen unterstützt, in dem Nazis mit hohen Positionen Bundesminister und Ministerpräsidenten werden konnten.
17.11.2017 19:09 Uhr
Einerseits heißt es in der Urteilsbegründung, der Mann habe seinen Körper über die Tätowierungen als Kommunikationsplattform benutzt. Andererseits sind die Tätowierungen nicht strafbar, weil er sie nicht öffentlich gezeigt hat.

Kann es eine private, auf eine Person und intime Kontakte beschränkte Kommunikationsplattform geben?

Wenn ein Nazi entlassen werden kann, weil er in seinem stillen Kämmerlein, ohne Wirkung nach außen, ein Nazi ist, was macht dieser Staat dann bei Gelegenheit mit Linken, die sich öffentlich gegen ihn richten?

Bitte daran denken, daß die KPD erst verboten wurde, nachdem die SRP verboten war.
17.11.2017 19:13 Uhr
Zitat:
was macht dieser Staat dann bei Gelegenheit mit Linken, die sich öffentlich gegen ihn richten?


Ein Polizist, der privat Steine auf Polizisten wirft, wird mit Sicherheit auch entlassen.
17.11.2017 19:19 Uhr
Zitat:
Wenn er seinen Dienst korrekt verrichtet hat und sich sonst nicht zu schulden kommen lassen - kann man einen Menschen allein wegen seiner politischen Einstellung entlassen?

Doch, relativ einfach.
Mit dem Radikalenerlass hat man 1972 dafür den Weg geebnet.
Damals um Linke, reale und vermeintliche nicht einstellen zu müssen und/oder sie aus dem Dienst zu entfernen.
Zwar wurde er 79 aufgegeben, allerdings wurde die Praxis als "Ländersache" deklariert.
So wurde die Regelanfrage in Byern noch bis in die 90er ausgeführt.
17.11.2017 19:27 Uhr
Zitat:
Doch, relativ einfach.


Eben nicht einfach. Sonst hätte es nicht zehn Jahre gedauert und wäre bis zum Bundesverwaltungsgericht gegangen.

17.11.2017 20:09 Uhr
Zitat:
Eben nicht einfach. Sonst hätte es nicht zehn Jahre gedauert und wäre bis zum Bundesverwaltungsgericht gegangen.

Mit "einfach" meinte ich das reine Entfernen aus dem aktiven Dienst.
Der juristische Rattenschwanz ist eine andere Stufe.
Die gabs auch bei oben erwähnten Radikalenerlass. Die Verfahren liefen teilweise bis in die 1990er.
Vor dem Erlass war schon die Suspendierung wegen politischer Aussagen und Betätigung kaum möglich.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.11.2017 01:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
17.11.2017 20:10 Uhr
Das ist so in Ordnung und nachvollziehbar.
Wer als Beamter tätig ist, hat eine besondere Treuepflicht zum Staat und muss gegenüber den anderen Bürgern jederzeit für die geltende Rechtsordnung eintreten.
Neonazistische Äußerungen und Darstellungen lassen diese Treue nicht erkennen.
17.11.2017 20:26 Uhr
Zitat:
Bitte nicht vergessen, daß wir in einem Staat leben, der Mörder und Terroristen unterstützt, in dem Nazis mit hohen Positionen Bundesminister und Ministerpräsidenten werden konnten.


Bitte nicht vergessen, dass etwas dazuzulernen keine Schande ist.
17.11.2017 20:30 Uhr
Wer den Staat und die Gesellschaft ablehnt, kann nicht im Auftrag von Staat und Gesellschaft handeln.

Das Urteil ist 100 % richtig.
18.11.2017 01:54 Uhr
Zitat:
Ein Polizist, der privat Steine auf Polizisten wirft, wird mit Sicherheit auch entlassen.

Steine auf Polizisten zu werfen ist strafbar. Beamte, die wegen einer Straftat verurteilt werden, können deswegen ihre Beamteneigenschaft verlieren.

Dieser Beamte ist NICHT wegen einer Straftat verurteilt worden.
18.11.2017 01:57 Uhr
Zitat:
Bitte nicht vergessen, dass etwas dazuzulernen keine Schande ist.

Hier wäre der Konjunktiv angebracht gewesen: "... dass etwas dazuzulernen keine Schande WÄRE."
18.11.2017 07:55 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ein Polizist, der privat Steine auf Polizisten wirft, wird mit Sicherheit auch entlassen.

Steine auf Polizisten zu werfen ist strafbar. Beamte, die wegen einer Straftat verurteilt werden, können deswegen ihre Beamteneigenschaft verlieren.

Dieser Beamte ist NICHT wegen einer Straftat verurteilt worden.



Er hätte eben Minister werden sollen, da spielt Steinewerfen auf Polizisten und Nuttenhandel keine Rolle.

Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Beamten und Regierungsmitglied?
18.11.2017 13:06 Uhr
Zitat:
Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Beamten und Regierungsmitglied?

<sark>Das Regierungsmitglied schwört seinen Amtseid "So wahr mir Gott helfe" und kann nix dafür, wenn Gott ihm nicht hilft.</sark>
18.11.2017 13:12 Uhr
Aber Herbert hat da einen interessanten Punkt angesprochen.

Ist es nicht viel gefährlicher, wenn Menschen mit Macht, also beispielsweise Regierungsmitglieder, immer und immer wieder die Verfassung brechen und - zumindest, wenn man ihr Wirken über einen längeren Zeitraum betrachtet - dabei das Ziel zu verfolgen scheinen, die Feststellungen bzw. Forderungen aus Artikel 20 GG in ihr Gegenteil zu verkehren? Viel gefährlicher als eine extremistische Mini-Partei oder ein einzelner Westentaschen-Nazi bei der Polizei, meine ich.
18.11.2017 14:45 Uhr
Zitat:
Aber Herbert hat da einen interessanten Punkt angesprochen.

Ist es nicht viel gefährlicher, wenn Menschen mit Macht, also beispielsweise Regierungsmitglieder, immer und immer wieder die Verfassung brechen und - zumindest, wenn man ihr Wirken über einen längeren Zeitraum betrachtet - dabei das Ziel zu verfolgen scheinen, die Feststellungen bzw. Forderungen aus Artikel 20 GG in ihr Gegenteil zu verkehren? Viel gefährlicher als eine extremistische Mini-Partei oder ein einzelner Westentaschen-Nazi bei der Polizei, meine ich.

Natürlich ist das gefährlich.
Aber es kann trotzdem kein Grund sein z.B. dann aus "Protest" diese extremistische Mini-Partei zu wählen, die zwar laut schreit solange sie selbst betroffen ist, bei "Gegnern" aber noch schärfer und tiefer in die Grundrechte eingreifen will.
Man kann Scheiße nicht mit Scheiße entfernen..
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 25 Meinungen+20Ende