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Fragenübersicht Das strafbewehrte Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe ist verfassungswidrig und nichtig. Wie bewertest du das neueste Urteil des BVerfG?
1 - 8 / 8 Meinungen
26.02.2020 12:34 Uhr
Ich nehme das Urteil eher positiv auf, da ich ebenfalls der Meinung bin, dass selbstbestimmtes Sterben zum Persönlichkeitsrecht gehört. Habe immer das Modell favorisiert, dass der Sterbewunsch von zwei unabhängigen, fachlich ausgebildeten Ärzten mit psychiatrischer/psychologischer Fundierung geprüft und dann ein Medikament o.ä. verschrieben wird oder eben nicht.
26.02.2020 12:43 Uhr
Mit das Beste, was dieses Verfassungsgericht je entschieden hat. Die Bevormundung mündiger Menschen durch Religioten muss ein Ende haben!
26.02.2020 13:00 Uhr
Zitat:
Mit das Beste, was dieses Verfassungsgericht je entschieden hat. Die Bevormundung mündiger Menschen durch Religioten muss ein Ende haben!


Dem kann ich mich nur vollständig anschließen.
26.02.2020 15:36 Uhr
So lange nicht den möglichen Gefahren bei Sterbehilfe entgegengewirkt wird finde ich das Urteil eher negativ. Auf wie viele Alte und Ärzte wird jetzt Druck ausgeübt werden, dass der Gesellschaft oder ihrer Familie nicht zur Last gefallen werden soll? Und seitdem sich jemand in Belgien Anfang 40 wegen Alkoholismus für Sterbehilfe entschieden hat sehe ich Sterbehilfe wirklich zwiespältig.

Allerdings kann ich dem Argument etwas abgewinnen, dass der Staat sich nicht in eine selbstbestimmte Entscheidung einmischen soll. Wenn diese sichergestellt ist, wäre ich dafür.
27.02.2020 16:56 Uhr
Die Problematik ist auch eine andere und darüber habe ich heute mit 2 Freunden nachgedacht.

Wenn man heute sagt, man hat eine Krankheit und man möchte nicht leiden und qualvoll zu Ende gehen, dann ist das eine Sache. Es geht hier nicht um Personen, deren Ableben sich um einige Wochen verschiebt und wo jemand aus Mitleid nachhilft.

Das passiert so oder so.

Es geht auch um Personen, welche sagen, dass sie nicht mehr leben wollen, aufgrund einer psychischen Erkrankung. Da gibt es Werte die besagen, dass die gescheiterten Suizidlinge oft dankbar sind, dass sie zu dämlich waren, sich wegzuräumen.

Da wird es bedenklich, wenn diese Hilfe professionell gestaltet wird.

Da wird mir Angst und Bang.
27.02.2020 17:03 Uhr
Zitat:


Da wird mir Angst und Bang.



Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, einen Rahmen zu schaffen, der Missbrauch verhindert.
Ich finde das von Ratio vorgeschlagene Modell, dass 2 Ärzte unabhängig voneinander eine Beurteilung machen sollen, gut.
27.02.2020 17:46 Uhr
Zitat:
Zitat:


Da wird mir Angst und Bang.



Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, einen Rahmen zu schaffen, der Missbrauch verhindert.
Ich finde das von Ratio vorgeschlagene Modell, dass 2 Ärzte unabhängig voneinander eine Beurteilung machen sollen, gut.

Aus dem Urteil geht ziemlich klar hervor, dass die Entscheidung allein dem Sterbewilligen obliegt, und nicht irgendwelchen Gutachtern.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Randziffer 202 ff.
01.03.2020 21:23 Uhr
Eher negativ. Der Aufwand wird höher, insbsondere dann, wenn die schon geforderten Beratungsgespräche Pflicht werden sollten.

Außerdem erhöht sich der Druck auf Vollzeitpflegebedürftige, die noch einigermaßen bei Verstand sind, "freiwillig" aus dem Leben zu scheiden, um den Erben noch etwas übrig zu lassen.

Es wurde eine Tür geöffnet, die wir nicht wieder geschlossen bekommen.
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