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Fragenübersicht Ist es für Dich in Ordnung einen Gottesbegriff/Gottesbezug in der Verfassung zu haben?
1 - 13 / 13 Meinungen
03.03.2020 08:59 Uhr
Ja.
03.03.2020 09:01 Uhr
Nur ein taktisches Manöver.
03.03.2020 09:01 Uhr
Ich bin Atheist - gleichwohl stört es mich nicht. Sollen sie es - in Gottes Namen *gg* - reinschreiben.
03.03.2020 09:02 Uhr
„Im Namen Gottes, des Allmächtigen, von dem alles Recht ausgeht, erhält das österreichische Volk für seinen christlichen, deutschen Bundesstaat auf ständischer Grundlage diese Verfassung.“

Die Ständestaatverfassung hatte hier eine schöne Präambel.

Sowas darf man sich durchaus auch für demokratische Verfassungen kopieren.
03.03.2020 09:07 Uhr
Ãœber die Inhalte einer Verfassung eines anderen Landes zu urteilen, steht uns eigentlich nicht zu.



Es ist doch aber anerkennenswert, wenn Putin den tief verwurzelten Glauben seines Volkes in der Verfassung berücksichtigt!
03.03.2020 09:08 Uhr
Kommt drauf an, wo. Der Gottesbezug steht meistens in der Präambel. Präambeln sind verschriftigte Gründungserzählungen, die dem Verfassungstext eine manifeste Legitimation verschaffen sollen, neben dem Beschluss durch die verfassungsgebende Kraft des Volkes. Das hat also eine gewisse, aber nicht überragende Bedeutung und deshalb stört mich der Gottesbezug nicht, solang sich nicht aus der Verfassung noch irgendeine Form der Gottesstaatlichkeit ergibt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.03.2020 09:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.03.2020 09:08 Uhr
Ich kann ohne Gottesbezug in einer Verfassung gut leben, habe aber auch nichts gegen einen solchen, sofern sich weiterhin die Trennung von Kirche/Religion und Staat aus der Verfassung ergibt.
03.03.2020 09:09 Uhr
@Ratio legis

Wir ticken ähnlich...
03.03.2020 09:14 Uhr
Zitat:
Ãœber die Inhalte einer Verfassung eines anderen Landes zu urteilen, steht uns eigentlich nicht zu.


Wir diskutieren hier nicht über die russische Verfassung, wir diskutieren hier über die grundsätzliche Frage, ob einem selbst sowas in seiner nationalen Verfassung gefallen/stören/was auch immer würde.

03.03.2020 11:42 Uhr
absolut nein.

a) es gibt keinen gott
b) selbst wenn man a) anders sehen möge, so reicht die beweislage schlicht nicht aus um den glauben an irgendeinen maorigott in die verfassung einer zivilisierten gesellschaft zu heben
03.03.2020 18:20 Uhr
Nein, eine Gottesvorstellung hat nichts in Verfassungen zu suchen. Natürlich stehen die da nicht aus Spaß manchmal drin, sondern um mindestens indirekt Sonderrechte für bestimmte Weltanschauungsgemeinschaften zu begründen.
03.03.2020 18:25 Uhr
Zitat:
Die Ständestaatverfassung hatte hier eine schöne Präambel.


Und dann wundert der sich, dass man ihn mit CS/VF/Dollfuß in einem Atemzug nennt...

Wie man sich bettet, so liegt man.
03.03.2020 20:08 Uhr
Rußland ist ein tief gläubiges christlich-orthodoxes Land. Vor diesem Hintergrund ist ein solcher Bezug absolut folgerichtig. Vernünftig formuliert, können sich auch die Moslems in Rußland in einem Gottesbezug wiederfinden.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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